St. Gallen: Dreimal Ja zu den Abstimmungsvorlagen
St. Gallen: Dreimal Ja zu den Abstimmungsvorlagen: "Die St. Galler Regierung empfiehlt der Bevölkerung bei der Abstimmung am 27. September 2009 dreimal Ja zu stimmen."
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St. Gallen: Dreimal Ja zu den Abstimmungsvorlagen: "Die St. Galler Regierung empfiehlt der Bevölkerung bei der Abstimmung am 27. September 2009 dreimal Ja zu stimmen."
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Tuesday, September 01, 2009
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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist einstimmig auf den Entwurf einer Schweizerischen Zivilprozessordnung eingetreten. Sie nahm die Vorlage sehr positiv auf, der durch die angestrebte Vereinheitlichung des Zivilprozessrechtes in der Schweiz eine historische Bedeutung zukommt.
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Tuesday, January 09, 2007
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Bern - Das Urheberrecht soll ans Internetzeitalter angepasst werden. Der Ständerat hat als Erstrat einer Gesetzesrevision zugestimmt. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten gleichermassen zu berücksichtigen. (smw/sda)
Es handle sich um einen Balanceakt, betonten die Rednerinnen und Redner. Die Antwort des Bundesrates auf die Herausforderung wurde mehrheitlich mit Lob bedacht. Der Ständerat stimmte der Gesetzesrevision mit 26 zu 0 Stimmen zu.
Unbestritten war, dass das digitale Zeitalter neue Formen der Piraterie mit sich bringt und somit neue Regelungen erfordert. Es gehe auch darum, volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, gab Rolf Schweiger (FDP/ZG) zu bedenken.
Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte Hansruedi Stadler (CVP/UR) im Namen der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.
Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen
Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben.
Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen.
Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.
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Wednesday, December 20, 2006
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In der Landwirtschaft sollen Parallelimporte für patentgeschützte Produkte und Investitionsgüter möglich werden. Der Ständerat hat sich im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 dafür ausgesprochen und damit ein politisches Zeichen gesetzt.
Was in anderen Bereichen noch heftige Diskussionen auslöst, soll in der Landwirtschaft möglich werden: Der Ständerat hat sich am Mittwoch mit 25 gegen 13 Stimmen für Parallelimporte in der Landwirtschaft ausgesprochen. Schweizer Bauern sollen künftig patentgeschützte Produktionsmittel (beispielsweise Saatgut oder Futtermittel) und Investitionsgüter (Traktoren und andere Maschinen) im Ausland günstiger einkaufen können.
Keine regionale Beschränkung
Die kleine Kammer sprach sich dabei für die Zulassung auf Parallelimporte weltweit aus. Eine Minderheit, die eine regionale Begrenzung verlangte, zog ihren Antrag wieder zurück. Sie nahm dabei Rücksicht auf die laufende Revision des Patentgesetzes.
Kommissionspräsident Hannes German (Schaffhausen, svp.) sprach von einer Kampfansage an die Hochpreisinsel Schweiz und an den Einkaufstourismus. Man könne den Bauern nicht nur mit Direktzahlungen helfen, sondern müsse auch ihre Produktionskosten senken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Eher marginale Einsparungen
Der Entscheid des Ständerates ist aber in erster Linie als politisches Signal zu verstehen. Das sagte auch Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard, die in diesem Zusammenhang auf das eher bescheidene Sparpotenzial hinwies. Im Bereich der Produktionsmittel rechnet die Bundesrätin mit Einsparungen von rund 25 Millionen Franken, bei den Maschinen und Geräten dürften es maximal 50 Millionen Franken sein.
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Wednesday, December 20, 2006
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Biotechnisch hergestellte Gensequenzen und Bestandteile des menschlichen Körpers sollen künftig patentiert werden können. Das hat der Nationalrat heute gegen den erbitterten Widerstand der Linken entschieden.
Die grosse Kammer befasste sich zu Beginn der Detailberatung des Patentgesetzes mit der Frage, wie weit Lebewesen patentiert werden dürfen. Unbestritten war, dass menschliche Körper und Gensequenzen von Mensch, Tier und Pflanzen in natürlicher Umgebung nicht patentierbar sind.
Die bürgerliche Mehrheit beschloss aber, dass Körperteile und Gene unter Patentschutz gestellt werden dürfen, wenn sie technisch bereitgestellt werden, ein technischer Nutzen gegeben ist und es sich um eine Erfindung handelt. Bei Gensequenzen muss zudem die konkrete Funktion angegeben werden.
Für Forschung nötig
Patente seien notwendig, sagte Bundesrat Christoph Blocher. Ihm sei ein Fall bekannt, bei dem einem Kind mit einer totalen Gesichtsverbrennung nur dank einer solchen Erfindung das Leben habe gerettet werden können. «Niemand würde so etwas erfinden, wenn er es nicht patentieren könnte», sagte Blocher.
Auch Christa Markwalder (FDP/BE) und Luzi Stamm (SVP/AG) wiesen darauf hin, dass die medizinische Forschung in der Schweiz auf die Möglichkeit angewiesen sei, ihre Erfindungen patentieren zu können. Die Bedingungen für die Patentierbarkeit seien im Gesetz sehr streng geregelt.
Kein Patent auf Leben
Vergeblich wehrte sich die Ratslinke gegen die Patentierbarkeit von Bestandteilen des menschlichen Körpers: «Leben ist nicht patentierbar», sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Dies müsse für alle Facetten des Lebens gelten.
Auch angesehene Forscher seien der Ansicht, dass die Patentierung nicht den Forschungsstandort stärkten. Im Gegenteil werde Innovation behindert, weil Patente den Zugang zu Wissen und Forschungsrohstoffen verteuerten.
Gar keine Erfindungen
Technisch bereitgestellte Körperteile patentieren zu lassen, sei anmassend, sagte Oberholzer Leutenegger. Der Akt des Isolierens sei keine Erfindung sondern höchstens eine Entdeckung - und Entdeckungen könnten nicht patentiert werden.
Ausserdem beruhe das Patentgesetz auf einem überholten Verständnis der Natur und der Gene, sagte Maya Graf (Grüne/BL). Gene seien nicht stabil, ihre Funktion bleibe nicht bis in alle Ewigkeiten und unter allen Umständen gleich.
Quelle: Tagesanzeiger, 20min, NZZZ
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Tuesday, December 19, 2006
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Die Aufsicht über die Pensionskassen in der Schweiz müsse weiterentwickelt werden, sagt Eugen Haltiner, Präsident der Bankenkommission (EBK). Die Verschärfung der Insider-Strafnorm sei ein Zwischenschritt.
«Über die Situation bei den Pensionskasse wird zu Recht in der Öffentlichkeit diskutiert», sagte Haltiner der «NZZ am Sonntag». Die Aufsicht über diese Strukturen müsse weiterentwickelt werden. «Da besteht zweifellos Handlungsbedarf», betonte der 58-Jährige, der seit Anfang Februar im Amt ist und die Nachfolge von Kurt Hauri antrat.
Mehr Massnahmen nötig
Die vom Bundesrat beschlossene Verschärfung der Insider-Strafnorm sei nun «endlich ein Zwischenschritt». Das Anliegen sei von der EBK bereits früher aufgebracht worden. Die Insider-Strafnorm soll neu alle kursrelevanten Tatsachen erfassen. Auch etwa das Ausnützen von Kenntnissen über Gewinnwarnungen wird künftig als Delikt erfasst. Der Bundesrat hatte Anfang Dezember eine Botschaft zur Teilrevision des Strafgesetzbuches (StGB) dem Parlament zugeleitet.
Swissfirst in Untersuchung
Im August hatte der Bundesrat bei einer Diskussion über die Swissfirst-Affäre und mögliche Insider-Geschäfte bei Pensionskassen Mängel der Strafnorm erkannt. Er beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Strafnorm aus dem Geldwäschereipaket herauszulösen und eine eigenständige Vorlage auszuarbeiten. Wie weit die EBK bei ihrer Untersuchung in Sachen Swissfirst sei, wollte Haltiner nicht sagen.
Ressourcen bündeln
In einem kleinen Land wie der Schweiz mit einem überproportional starken Finanzsektor müssten die knappen Ressourcen für die Aufsicht gebündelt werden, sagte Haltiner weiter. Die integrierte Finanzmarktaufsicht (Finma) sei jedoch noch nicht auf der Zielgeraden. Ein Start Anfang 2008 sei nicht mehr realistisch.
Unter einem Dach
«Wir prüfen, ob das Gesetz zur Finma allenfalls Mitte 2008 oder gar erst Anfang 2009 in Kraft treten kann», sagte Haltiner. Bei der Finma sollen die EBK, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei unter einem Dach zusammengeführt werden. --awp/scc/gal--
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Monday, December 18, 2006
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Gentechnik im Zentrum - Parallelimporte kein Thema
Der Nationalrat hat die Beratung des revidierten Patentgesetztes aufgenommen. Ausgeklammert bleiben aller Wahrscheinlichkeit nach die Parallelimporte. Damit steht die Patentierbarkeit gentechnischer Erfindungen im Mittelpunkt.
In der Debatte zeigten sich die bekannten Gräben zwischen Befürwortern und Gegnern der Gentechnologie.
Für die Fraktionen der bürgerlichen Parteien ist die Gentechnologie ein Schlüssel für die Zukunft und Garantin für die Innovationskraft des Landes. Um den Forschungsstandort zu erhalten und zu fördern, müssten die Forschenden ihr geistiges Eigentum schützen und nutzen können.
Zum Schutz der gesellschaftlichen Interessen sollen dabei aber Grenzen gesetzt werden. Ein exklusiver Schutz eines breiten Forschungsfeldes soll so nicht möglich sein.
«Keine Patente auf Leben»
Für die Fraktionen von SP, Grünen und EVP/EDU ist die Patentierbarkeit des Lebens an und für sich nicht möglich. Pflanzen, Tiere und Menschen liessen sich nicht in Erfindungen umdeuten.
Überhaupt stehe dem Gesetz ein statischer Naturbegriff Pate, der von der sich stetig wandelnden Natur selbst Lügen gestraft werde.
Taktieren bei den Parallelimporten
Die Erschöpfung von Patenten und damit die Frage der Parallelimporte werden in einer gesonderten Vorlage behandelt, wie sich bei der Eintretensdebatte abzeichnete.
Die Kommission, die bürgerliche Mehrheit des Rates und der Bundesrat wollen das Patentgesetz nicht mit dem Problem der Hochpreisinsel in Zusammenhang bringen und so bei einer möglichen Volksabstimmung gefährden.
Justizminister Christoph Blocher räumte diese taktische Überlegung freimütig ein. Das Patentgesetz sehe sich bereits dem Widerstand von Gentech-Kritikern ausgesetzt. In der Frage der Parallelimporte stehe die forschende Wirtschaft den Grossverteilern gegenüber. Bliebe sie in der Vorlage, wäre das Patentgesetz einer geballten Gegnerschaft ausgesetzt.
Blocher versprach, im Frühling 2007 eine Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken und sie dem Parlament bis Ende 2007 zuzuleiten. Der Nationalrat nimmt die Detailberatung des Patentgesetzes in der kommenden Woche auf.
(sda/schl)
Quelle: SF Tagesschau
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Wednesday, December 13, 2006
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Für das letzte Jahr der Legislatur hat sich der Bundesrat 19 Ziele gesetzt. Zu seinen Aufgaben werden ein neues Hochschulgesetz und ein Wachstumspaket gehören. In der Energiepolitik könnten die Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Einer der Schwerpunkte für das Jahr 2007 soll beispielsweise ein neues Hochschulrahmengesetz sein, nachdem das Volk den Bildungsartikel in der Verfassung gutgeheissen hatte. Zudem will der Bundesrat ein zweites Wachstumspaket schnüren, das administrative Entlastungen enthält. Für die Post steht eine weitere Marktöffnung auf dem Programm.
In der Finanzpolitik will der Bundesrat die Staatsquote unter Einschluss der Finanzlücken bei den Sozialwerken bis zum Jahr 2025 stabil halten. Dazu werden die Bundesaufgaben weiterhin überprüft. Bei den Steuern bereitet die Regierung den System-Entscheid zur Ehepaar- und Familienbesteuerung vor.
Energiepolitische Richtungsentscheidung
In der Energiepolitik steht die Strategie-Entscheidung für die Stromversorgung nach dem Jahr 2020 an. Weitere Prioritäten sollen beim Ausbau der Schieneninfrastruktur gesetzt werden. Die neue Waldflächenpolitik soll regionale Interessen besser berücksichtigen.
Nach den aufgegleisten Reformen bei der Altersvorsorge, der Invalidenversicherung und der Krankenversicherung stehen 2007 die Revision der Aufsicht über die Pensionskassen und die Revision der Unfallversicherung auf der Traktandenliste. Die Kulturpolitik soll auf eine umfassende Gesetzesgrundlage gestellt werden.
Weiterentwicklung von Armee XXI
In der Aussenpolitik werden die bilateralen Beziehungen zur EU weiter gepflegt. Der Bundesrat wird dem Parlament den Rahmenkredit für die Kohäsionsmilliarde auf fünf Jahre beantragen. Bei der Entwicklungszusammenarbeit steht der Kredit für 2008 bis 2011 an.
Die Armee XXI wird weiter entwickelt, namentlich in der Friedensförderung und beim Assistenzdienst im Innern. In Justiz und Polizei werden verschiedene Massnahmen für die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und Prävention vorbereitet.
Appell des Bundespräsidenten vor dem Nationalrat
Bundespräsident Moritz Leuenberger appellierte vor dem Nationalrat an die Politik, die Vorlagen des Bundesrates im kommenden Jahr nicht nur als Munition für die eidgenössischen Wahlen vom Herbst zu verwenden.
Auch das Verschieben wichtiger und umstrittener Reformen auf die Zeit nach den Wahlen sei wenig sinnvoll. Letztlich wäre das ein Zeichen mangelnden Verantwortungsgefühls. Auch in einem Wahljahr müssten die Politiker über ihre ideologischen Schatten springen und Kompromisse finden. (raa/sda)
Quelle: Tagesanzeiger
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Monday, December 11, 2006
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Bern - Der Ständerat hat die Detailberatung zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts begonnen. Mit dem Projekt «Aus 29 mach 1» wird der Verfassungsauftrag vom 12. März 2000 umgesetzt. (fest/sda)
Während das materielle Strafrecht bereits seit 1942 vereinheitlich ist, gibt es in der Schweiz immer noch 29 verschiedene Strafprozessordnungen. Diese Rechtszersplitterung wird nun behoben.
Den Kantonen wird dabei ein möglichst grosser Handlungsspielraum eingeräumt. Im Idealfall lägen die kantonalen Einführungsgesetze bis Ende 2007 vor, sagte Bundesrat Christoph Blocher in der Eintretensdebatte.
Rechtskommissions-Präsident Franz Wicki (CVP/LU) sprach in der Eintretensdebatte von einem «Meilenstein im Schweizer Rechtswesen». Der Gesetzesentwurf ist umfangreich: 1,5 Kilogramm schwer und über 400 Seiten dick.
Untersuchungsrichter bald überflüssig?
Er enthält verschiedene Neuerungen. Ermittlung und Anklage zum Beispiel sollen künftig beim Staatsanwalt vereint werden. Damit würden Untersuchungsrichter überflüssig.
Diese Stärkung der Position des Staatsanwalts soll durch eine Stärkung der Position der Verteidigung kompensiert werden. So sollen sich Beschuldigte noch vor der ersten Einvernahme unter vier Augen mit dem Anwalt absprechen können, der auch bei der ersten Einvernahme zugegen sein soll.
«Anwalt der ersten Stunde» umstritten
Dieser «Anwalt der ersten Stunde» ist nicht unumstritten. Während Befürworter wie die Rechtskommission darin eine notwendige Stärkung der Rechte des Beschuldigten sehen, befürchten andere eine Erschwerung der Wahrheitsfindung.
Umstritten ist auch das vorgesehene Mediationsverfahren. Es sollte die Möglichkeit eröffnen, zwischen Täterschaft und Opfer eine frei verhandelte Lösung zu fördern. Die Rechtskommission des Ständerats ist gegen das Mediationsverfahren. Strafverfolgung sei Sache des Staates und nicht verhandelbar, sagte Wicki.
Vorgesehen ist ferner die Einführung eines verkürzten Strafverfahrens.
Quelle: news.ch
Weiterführende Links:
Bericht der Expertenkommission (PDF)
Die Grundzüge der Reform (PDF)
Vorentwurf für eine Schweizerische Strafprozessordnung (PDF, 1507 Kb)
Begleitbericht zum Vorentwurf für eine Schweizerische Strafprozessordnung (PDF, 2980 Kb)
Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005 (BBl 2006 1085)(PDF)
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Wednesday, December 06, 2006
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Finland has become the latest country to ratify the European constitution, four weeks before the end of its six-month stint as EU president.
Finland hands over the presidency to Germany, which has pledged to seek a solution to the constitution problem.
Sixteen of the 25 EU states have now largely completed ratification.
But French and Dutch voters rejected the treaty in referendums in 2005, and UK Home Secretary John Reid described it on Monday as a "dead parrot".
Finland's parliament voted by 125 to 39 in favour of ratification, with four abstentions.
The government has now to take a decision proposing ratification to the Finnish president.
2009 deadline
The aim is to finish the procedure by Thursday 14 December, when EU leaders gather in Brussels for an end-of-year summit.
The Finnish presidency held discussions with EU states during the autumn, and will present an assessment of the state of play to the summit.
EU leaders are still hoping for agreement on measures to streamline EU institutions by 2009, when a new European Commission will be appointed and elections will be held to the European Parliament.
The European Commission also wants the new "institutional settlement" to be in place before Croatia joins the EU, possibly by the end of the decade.
If Germany comes up with a blueprint for a way forward, the hope is that treaty changes can be ratified - with or without referendums - in 2008.
Most countries that have ratified the constitution are still hoping it can be resuscitated in something like its original form.
Others, such as the UK, the Netherlands and Poland would prefer it not to reappear in any form.
Source: www.bbc.co.uk
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Tuesday, December 05, 2006
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Viel Kopflastiges - und die Beerdigung eines Volksrechtes
Finanzpolitiker und Juristen kommen in der Wintersession auf ihre Kosten. Neben dem Budget prägt schwer verdauliche Kost wie das Patentgesetz oder das Strafprozessrecht das Geschehen.
Wenn es zutrifft, dass die Arbeit des Finanzministers bei guter Finanzlage anspruchsvoller wird, weil die Ausgabenfreude wächst, steht Bundesrat Hans-Rudolf Merz vor schwierigen Tagen: Die Rechnung für das laufende Jahr wird gemäss Prognosen des Finanzdepartementes mit einem ordentlichen Überschuss von 2,2 Milliarden Franken abschliessen, und die Konjunkturaussichten sind weiterhin positiv. Entgegen dieser Weisheit sieht die Ausgangslage für Merz aber nicht schlecht aus, wenn sich der Nationalrat ab Montag und der Ständerat in der folgenden Woche mit dem Voranschlag befassen: Zwar droht der bei Budgetdebatten übliche Streit über einzelne Ausgabenposten, und die SVP sowie die Grünen lehnen den Voranschlag ab. Doch solche Scharmützel werden sich in diesem Jahr in erster Linie auf die Dauer der Auseinandersetzung und weniger auf das effektive Ergebnis auswirken.
Die Finanzkommissionen der beiden Räte sehen gegenüber dem Antrag des Bundesrates nur minime Abweichungen vor und unterscheiden sich auch untereinander nur gerade in einem Punkt. Budgetiert ist ein Überschuss in Höhe von rund 900 Millionen bei Einnahmen von 56 Milliarden und Ausgaben von 55 Milliarden Franken. Die Kommission des Nationalrates zeigt sich etwas sparsamer und beantragt - auch unter dem Eindruck eines entsprechenden Berichts der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates - eine Kürzung der Ausgaben für externe Berater. Die Ständeratskommission lehnt dies ab, nicht zuletzt mit dem Hinweis darauf, dass das Parlament selbst Einfluss auf die Erteilung von Aufträgen nehmen kann, indem es weniger Vorstösse mit Forderungen nach immer neuen Expertisen und Berichten überweist.
Bio-Patente und MP3-Dateien
Bei den Sachgeschäften dominiert in dieser Session eher schwer verdauliche Kost für Spezialisten. Im Immaterialgüterrecht nimmt das Parlament zwei Revisionen in Angriff, die zwar sachlich nichts miteinander zu tun haben, aber vor ähnlichem Hintergrund erfolgen: Der technische Fortschritt erfordert die Anpassung der geistigen Eigentumsrechte. Das Patentgesetz, welches der Nationalrat behandelt, muss erneuert werden, weil es eine befriedigende Lösung zur Patentierung von biotechnologischen Erfindungen braucht. Gemäss dem Gesetzesentwurf, der nur noch von einer kleinen Minderheit bekämpft wird, sind solche Erfindungen künftig mit Einschränkungen - etwa zum Schutz der guten Sitten oder vor spekulativen Patenten - patentierbar. Der Ständerat passt derweil das Urheberrecht an die digitalen Technologien an. Auch bei dieser Vorlage folgte die Kommission weitgehend dem Bundesrat. Zur Debatte steht beispielsweise, inwiefern über das Internet zugänglich gemachte Werke, etwa MP3-Musikdateien, geschützt und abgegolten werden. So sieht das Gesetz unter anderem ein Verbot der Umgehung von Kopiersperren vor.
Möglichst schnelle Ergebnisse, aber ohne «kurzen Prozess» - so könnte das Motto der Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes heissen, welches der Ständerat behandelt. Das in der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung vorgesehene Verfahren soll fair, aber dennoch effizient sein: Zu diesem Zweck wird künftig auf den Untersuchungsrichter verzichtet, wie ihn bisher die meisten Kantone kannten. Stattdessen soll in allen Kantonen die Staatsanwaltschaft von der polizeilichen Ermittlung bis zur Vertretung vor Gericht alleine zuständig sein. Das Gesetz sieht aber auch Neuerungen vor, die dem schweizerischen Recht bisher fremd waren: So sollen sich Staatsanwaltschaft und Beschuldigter über Inhalte des Urteils, etwa über das Strafmass, absprechen können, um die Strafverfolgung zu beschleunigen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Mediation zwischen beschuldigter und geschädigter Person lehnt die Kommission dagegen als zu aussichtslos und kostspielig ab.
Das schnelle Ende eines Volksrechts
Und schliesslich muss der Nationalrat in der dritten Woche einen Scherbenhaufen zusammenräumen: Die unter dem Titel «Ausbau der Volksrechte» entwickelte und erst vor gut drei Jahren von Volk und Ständen gutgeheissene allgemeine Volksinitiative erweist sich als für den politischen Alltag zu unattraktiv und in ihrer Umsetzung als praxisuntauglich. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates schlägt deshalb vor, die eben erst angenommene, aber nie in Kraft getretene Verfassungsbestimmung kurzerhand rückgängig zu machen und das neue Volksrecht wieder abzuschaffen. Dazu müssten erneut Volk und Stände ihre Zustimmung geben. Das Unterfangen ist auf bestem Weg - die Ständeratskommission hat das Vorgehen bereits akzeptiert. Womit die allgemeine Volksinitiative schon bald unter dem Stichwort «Schildbürgerstreiche» zu den Akten gelegt werden könnte.
Ausserdem im Parlament
Präsidiumswahlen: Christine Egerszegi (fdp., Aargau) wird zur höchsten Schweizerin: So sieht es das Drehbuch für die Wahl des Nationalratspräsidiums vor. Im Ständerat steht Peter Bieri (Zug, cvp.) zur Wahl. Und in der zweiten Sessionswoche wird Micheline Calmy-Rey zur Bundespräsidentin und Pascal Couchepin zum Vizepräsidenten gewählt. Mit Überraschungen ist nicht zu rechnen.
Agrarpolitik 2011: Weniger Preisstützung - mehr Direktzahlungen: Dieser Logik folgt die Agrarpolitik 2011, die der Ständerat in der dritten Sessionswoche behandelt. Gestritten wird in diesem Zusammenhang auch über die Zulassung von Parallelimporten von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln.
Managed Care: Mit der Förderung von Managed- Care-Modellen im Gesundheitswesen könnte die Behandlungsqualität gesteigert und das Kostenwachstum begrenzt werden. Die Ständeratskommission beschränkt sich allerdings auf eine Mini- Reform. (NZZ vom 2. 12. 06) CO2-Abgabe: Bei der CO2-Abgabe auf Heizöl stellt sich die Ständeratskommission gegen den Nationalrat: Dieser will die Abgabe 2008 mit einem tiefen Satz einführen und beim Verfehlen der Reduktionsziele in Etappen erhöhen. Die Ständeratskommission will die Abgabe aber nur erheben, wenn der hohe Heizölpreis für sechs Monate unter den Stand vom März 2005 fällt.
Rüstungsgüter: Geschäfte aus dem Verteidigungsdepartement hatten es in letzter Zeit schwer. Die vorberatende Nationalratskommission stimmte dem Rüstungsprogramm 2006 indessen zu. Zu rechnen ist mit einer langen Debatte im Plenum - und mit einem Erfolg für Bundesrat Schmid.
Sprachenstreit: Der Bundesrat will auf ein Sprachengesetz aus Spargründen verzichten. Dennoch hat die zuständige Nationalratskommission eine Vorlage ausgearbeitet. Umstrittenster Punkt: Entgegen dem Willen der meisten Deutschschweizer Kantone soll nicht Englisch, sondern eine Landessprache in der Schule zuerst erlernt werden.(dgy.)
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Monday, December 04, 2006
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Aus dem St. Galler Tagblatt vom 30-11-2006
Die Stadt darf das gewagte Glasdach über dem Bahnhofplatz bauen
Erleichterung in Bern: Die Stadt darf den Glasbaldachin über dem Bahnhofplatz doch bauen. Der Kanton sieht keinen Widerspruch zum Denkmalschutz.
barbara lauber/bern
Zwischen dem Berner Bahnhofsgebäude, dem altehrwürdigen Burgerspital und der denkmalgeschützten Heiliggeistkirche wird in zwei Jahren ein ausladender, sanft geschwungener Glasbaldachin die Passanten vor Regen und Schnee schützen. Wie die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion gestern mitgeteilt hat, darf das Dach über dem Bahnhofplatz gebaut werden. Sie hebt damit einen Entscheid von Regierungsstatthalter Alec von Graffenried auf, der letzten April die Baubewilligung verweigert hatte.
Uneinigkeit
Der Statthalter hatte sich bei seinem abschlägigen Entscheid auf ein Gutachten des emeritierten ETH-Professors für Denkmalpflege, Georg Mösch, gestützt. Dieser kritisierte, dass der Baldachin die Sicht auf das historische Stadtbild beschneide und dadurch die beiden national bedeutsamen Baudenkmäler Heiliggeistkirche und Burgerspital zu stark beeinträchtige. Obwohl die Stadt Bern ein gegenteiliges Gutachten besass, sprach sich von Graffenried für einen «maximalen Schutz». Gegen diesen Entscheid reichte die Stadt beim Kanton umgehend Beschwerde ein. Denn zum einen hatte das Stimmvolk im Juni 2005 den neuen Baldachin samt Bahnhofssanierung und einer Entflechtung des Verkehrs klar gutgeheissen. Zum andern wollte Bern während der Euro08 mit einem modernen Bahnhofsplatz und «einer würdigen Visitenkarte» vor dem internationalen Publikum glänzen.
Aufatmen
Wie die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion gestern mitteilte, widerspricht der Baldachin nicht den massgebenden Denkmalschutz- und Ästhetikbestimmungen. «Die Fachmeinungen», so hält sie fest, «halten sich ungefähr die Waage.» Weiter wertete sie das Ja des Souveräns zum neuen Bahnhofplatz als «Indiz dafür, dass der Baldachin von einem grösseren Teil der Bevölkerung bejaht wird».
Der Entscheid wurde in Bern mit Erleichterung aufgenommen: Ein definitiver Bauabschlag wäre für das Ansehen der Stadt «schlimm» gewesen und hätte aus dem sanierungsbedürftigen Bahnhof eine «Dauerbaustelle» gemacht, sagte Gemeinderätin Regula Rytz auf Anfrage.
Copyright © St.Galler Tagblatt
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Thursday, November 30, 2006
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PARIS - Der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hat sich offiziell um die Präsidentschaftskandidatur 2007 der Regierungspartei UMP beworben. Seine Kandidatur gab Sarkozy in einem Interview mit sechs Regionalzeitungen (Donnerstagausgabe) bekannt.
Der 51-Jährige französische Innenminister und Präsident der UMP sagte: "Ich fühle die Kraft, die Energie und die Lust, eine andere Vision Frankreichs vorzuschlagen."
Damit sind die beiden aussichtsreichsten Anwärter ins Rennen um die französische Präsidentschaft gestartet: Am Sonntag hatten die oppositionellen Sozialisten Ex-Umweltministerin Ségolène Royal offiziell nominiert. Sarkozy und Royal sind laut Umfragen derzeit die einzigen Bewerber, die eine Mehrheit erhoffen können.
Weitere UMP-Bewerber können ihre Kandidatur bis Ende Dezember bekannt geben. Die Parteimitglieder stimmen am 14. Januar darüber ab, wen sie im Frühjahr in den Kampf um die Nachfolge des französischen Präsidenten Jacques Chirac schicken. Zu Spekulationen um seinen Wiederantritt will sich Chirac erst im ersten Quartal 2007 äussern.
Seine Bewerbung um die Präsidentschaft sei "reiflich überlegt", sagte Sarkozy, und für ihn selbst "nicht offenkundig" gewesen. "Dies ist die Wahl eines Lebens." Er strebe als Staatschef "eine neue Beziehung zu den Franzosen" an, die auf den Worten "Vertrauen und Respekt" beruhen solle.
Mit Blick auf den öffentlich ausgetragenen Machtkampf in seiner Partei sagte Sarkozy, seine politische Familie sei "selten so geeint" gewesen. "Ich betrachte niemanden als Gegner", beteuerte er. Er wolle aber "mit einer Art, die Politik zu machen, brechen".
Premierminister Dominique de Villepin, ein Rivale Sarkozys, bezeichnete dessen Ankündigung "als wichtige Entscheidung" und "schwer wiegenden persönlichen Akt". Eine Präsidentschaftswahl sei "ein Zusammentreffen zwischen einem Mann und einem Volk", bekräftigte Villepin.
Quelle: www.cash.ch
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Wednesday, November 29, 2006
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In der EU zugelassende Produkte sollen in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen zirkulieren, Schweizer Hersteller nach EU-Vorschriften produzieren dürfen. Der Bundesrat will das Cassis- de-Dijon-Prinzip in der Schweiz einführen.
Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) soll das Instrumentarium zur Beseitigung von Behinderungen des Warenverkehrs ergänzt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch dazu die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 16. März 2007.
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass Waren, die in einem EU- Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt worden sind, auch in allen anderen EU-Staaten frei verkauft werden dürfen. Einschränkungen sind nur zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der Konsumenten möglich.
Der Bundesrat verspricht sich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip eine Belebung des Wettbewerbs im Inland, eine Senkung der Kosten für die Unternehmen und tiefere Konsumentenpreise. Heute hat die Schweiz ein um 20 Prozent höheres Preisniveau als der einkommensmässig vergleichbare EU-Staat Luxemburg.
Gemäss dem THG-Entwurf ist zudem vorgesehen, dass Schweizer Hersteller für den ganzen europäischen Markt nach den Vorschriften eines einzigen EU-Staates produzieren und im Inland zu den gleichen Bedingungen Produkte vermarkten können wie ihre Konkurrenten aus der EU. So soll eine Inländerdiskriminierung verhindert werden.
Quelle: www.20min.ch
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Wednesday, November 29, 2006
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ST. GALLEN - Über den Bau von Minaretten gibt es im Kanton St. Gallen keine Volksabstimmungen. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion der SVP-Fraktion klar angelehnt. Der SVP wurde "billige Wahlpropaganda" vorgeworfen.
Der Rat lehnte die Motion mit 108 zu 46 Stimmen ab. Damit gilt für Minarette und andere religiöse Bauten weiterhin das normale Baubewilligungsverfahren. Die SVP wollte dies ändern und religiöse Architektur zwingend einer kommunalen Volksabstimmung unterstellen.
Den Standpunkt der Minarett-Gegner vertrat Lukas Reimann (SVP, Wil): Die Politik müsse die "rasant fortschreitende Islamisierung Europas" ernst nehmen. Minarette würden von der Schweizer Bevölkerung als Provokation und als Zeichen religiös-politischer Machtansprüche empfunden.
Die SVP-Motion stiess bei den übrigen Fraktionen auf Ablehnung und Unverständnis. Albert Nufer (Grüne, St. Gallen) warf den Minarett-Gegnern "billige Propaganda" vor. Die Motion sei auch aus rechtlicher Sicht "völlig daneben".
Die Regierung sah in der Motion einen Verstoss gegen die Glaubensfreiheit und gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Es gebe keine sachlichen Gründe, um bestimmte Kategorien von Bauvorhaben anders zu behandeln als die übrigen, kritisierte sie. Die Motion könne zu Konflikten zwischen den Kulturen führen.
Quelle: www.cash.ch
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Wednesday, November 29, 2006
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St. Gallen - Der St. Galler Kantonsrat soll weiterhin 180 Mitglieder zählen und nicht auf 120 Sitze verkleinert werden. (dl/sda)
Das Parlament hat sich deutlich gegen die FDP-Initiative «120 Kantonsräte sind genug» ausgesprochen.
Der Rat lehnte die Initiative mit 120 zu 40 Stimmen ab. Neben der FDP stimmten nur einzelne CVP-Vertreter Ja.
Bei der Ratslinken, der SVP und einer Mehrheit der CVP stiess die Verkleinerung auf Ablehnung. Auf einen Gegenvorschlag verzichtete der Rat.
Mehr Effizienz
Die FDP verspricht sich von einem kleineren Parlament mehr Effizienz. Andreas Hartmann (FDP, Rorschach) zeigte sich überzeugt, dass der Rat auch mit 120 Mitgliedern funktioniere.
Dies habe sich in der laufenden Session gezeigt - zeitweise seien nicht mehr als 120 Personen im Ratssaal gewesen.
Die Bedenken gegenüber der Initiative erwiesen sich aber als stärker: Im Fall einer Verkleinerung des Kantonsrats wären ländliche Regionen und kleine Gruppierungen im Parlament nicht mehr genügend vertreten, argumentierten die Gegner.
Regierungsrätin Kathrin Hilber attestierte dem 180-köpfigen Kantonsrat eine hohe Effizienz. Die Regierung lehnte die Verkleinerungs-Initiative ebenfalls ab. Wann die Initiative vors Volk kommt, ist noch nicht bestimmt.
Quelle: www.news.ch
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Wednesday, November 29, 2006
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Die WAK-N hat die Vorlage über das Finanzmarktgesetz bis auf eine Bestimmung im Börsengesetz zu Ende beraten. Sie hat im Übrigen mit einer knappen Mehrheit eine Vorlage angenommen, welche die Abschaffung der "Dumont-Praxis" im Bereich der direkten Bundessteuern verlangt.
1. Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) ( 06.017 )
Die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz wird heute im Wesentlichen durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) wahrgenommen. In seiner Botschaft zum Bundesgesetz über die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG; 06.017 ) beantragt der Bundesrat die Zusammenführung dieser drei Behörden. Diese neu zu schaffende Behörde, welche als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert wird, soll eine kompetente, wirksame und effiziente Aufsicht des Finanzmarktes in der Schweiz garantieren.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist bereits an ihrer Sitzung vom 30.-31. Oktober 2006 mit 14 zu 4 Stimmen und 2 Enthaltungen auf das Geschäft eingetreten. An jener Sitzung hatte sie zudem beschlossen, die Aufsicht über die Pensionskassen vorerst nicht in die FINMA zu integrieren.
An ihrer Sitzung vom 27.-28. November 2006 hat die WAK-N die Beratung dieses Geschäfts weitergeführt.
Ein wichtiges Anliegen der Kommission ist es, im Interesse der Beaufsichtigten die Kosten der neu zu schaffenden Behörde in Grenzen zu halten da die Beaufsichtigten diese selbst tragen müssen. Sie schlägt vor, dieses Ziel zum einen mit einer Anpassung im Personalbereich sicherzustellen: Mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, beantragt sie, dass das Personal der FINMA öffentlich rechtlich - und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen privat rechtlich - anzustellen sei. Damit soll vermieden werden, dass insbesondere für das Kader überhöhte Löhne bezahlt werden. Im Übrigen sei es konsequent, dass Personal, das öffentlich rechtliche Aufgaben wahrnehme, auch entsprechend angestellt sei. Die Minderheit führte demgegenüber ins Feld, dass vor allen Dingen bei den Kaderlöhnen Flexibilität notwendig sei, um gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähig zu bleiben und um so das nötige hoch qualifizierte Personal rekrutieren zu können.
Der Bundesrat beantragte mit seiner Botschaft einen möglichst hohen Grad an institutioneller und finanzieller Autonomie für die FINMA und sieht deshalb lediglich eine parlamentarische Oberaufsicht vor, ohne dass das Parlament eine Budgethoheit hat. Ein Antrag, der die Bestimmung eines jährlichen Globalbudgets dem Parlament unterstellen wollte, blieb mit 4 zu 17 Stimmen in der Minderheit. Diese Minderheit hatte dafür plädiert, die Kontrolle des Budgets den eidgenössischen Räten zu überlassen, um Kostensteigerungen zu vermeiden. Die Mehrheit der Kommission ist aber davon überzeugt, dass die FINMA eine Budgetautonomie braucht, um ihre Aufgaben mit der nötigen Flexibilität gegenüber dem Markt und unabhängig von sachfremden Einflüssen erfüllen zu können.
Zur Finanzierung ihrer Aufwendungen erhebt die FINMA Gebühren für Aufsichtsverfahren im Einzelfall sowie für Dienstleistungen. Für die Kosten, welche durch diese Gebühren nicht gedeckt sind, erhebt sie von den Beaufsichtigten zusätzlich nach definierten Kriterien jährlich eine Aufsichtsabgabe. Ein Antrag, diese Aufsichtsausgabe nur für reine Aufsichtskosten einzuziehen, wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag auf Beteiligung des Bundes an diesen Kosten für die von ihm bestellten Leistungen mit 5 zu 12 Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Die FINMA orientiert die Öffentlichkeit regelmässig über ihre Tätigkeit. Über einzelne Verfahren informiert sie nur dann, wenn damit Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Beaufsichtigte geschützt werden, um falsche Informationen zu berichtigen, oder um das Ansehen des Schweizer Finanzplatzes zu wahren. Ein Antrag, dass über sämtliche Verfahren zu orientieren sei, wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Im Bereich der Amts- und Rechtshilfe schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft vor dass die FINMA die Zustimmung zur Weiterleitung von Informationen an Strafbehörden verweigern soll, wenn die Rechtshilfe in Strafsachen ausgeschlossen wäre. Ein Antrag auf Streichung dieser Regelung wurde mit 8 zu 14 bei einer Enthaltung abgelehnt. Die Mehrheit erachtete es als wichtig, dass auch im FINMAG an der Doppelten Strafbarkeit festgehalten wird, das heisst, dass einem ersuchenden Staat internationale Rechtshilfe nur in Fällen gewährt wird, die sowohl in der Rechtsordnung der Schweiz als auch in jener des ersuchenden Staates strafbar sind.
Im Rahmen der Vorlage zum FINMAG sind unter anderem im Börsengesetz vom 24. März 1995 (SR 954.1) Änderungen vorgesehen. Bei dieser Beratung hat die Kommission zusätzlich einen Antrag über die Offenlegung von Beteiligungen ausführlich diskutiert. Sie hat in der Folge die Verwaltung beauftragt, abzuklären, ob der Schwellenwert für eine Meldepflicht von Beteiligungen, der heute bei mindestens 5% liegt, im Sinne einer grösseren Transparenz gesenkt werden soll. Die Verwaltung wird der Kommission an der ersten Sitzung im Januar einen Bericht zu dieser Frage unterbreiten. Die Kommission wird an dieser Sitzung über den entsprechenden Antrag beschliessen und anschliessend die Gesamtabstimmung durchführen.
2. Pa.Iv. Müller Philipp. Einschränkung der "Dumont-Praxis". 2. Phase ( 04.457 )
Nach geltendem Recht und gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten grundsätzlich nicht in Abzug bringen. Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Philipp Müller ( 04.457 Einschränkung der "Dumont-Praxis") verlangt, dass diese Praxis - die so genannte "Dumont-Praxis" - zugunsten der Eigentümer geändert wird.
Letztes Jahr haben die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat der Initiative Folge gegeben. Gemäss dem Verfahren bei parlamentarischen Initiativen ist es nun Aufgabe der WAK-N, eine Vorlage im Sinne der Initiative auszuarbeiten.
Die Verwaltung hat gemäss Auftrag der Kommission vom Mai 2006 auf die heutige Kommissionssitzung hin einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung erstellt. Gemäss diesem Vorschlag soll die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer abgeschafft werden. Damit könnten Renovationskosten bereits sofort nach dem Erwerb in Abzug gebracht werden - unabhängig davon, ob die Liegenschaft zuvor vernachlässigt wurde. Wertvermehrende Aufwendungen wären allerdings wie bisher nicht abzugsfähig. Bei den kantonalen Steuern lässt der Entwurf die Kantone selbst entscheiden, ob sie die Dumont-Praxis anwenden wollen.
Die Kommission hat mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Bei der Detailberatung hat sie keine Änderung vorgenommen und den Entwurf an der Gesamtabstimmung mit 13 zu 10 Stimmen angenommen. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung im Januar entscheiden, ob sie ihre Vorlage in die externe Vernehmlassung geben soll, bevor sie ihn dem Nationalrat vorlegt und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.
Nach Auffassung der Mehrheit stellt die Aufhebung der Dumont-Praxis einen klaren Beitrag zur Wohneigentumsförderung dar, sind es doch in erster Linie die Neueigentümer, die davon profitieren würden. Zudem ist eine Abkehr von der Dumont-Praxis auch deshalb nötig, weil diese Praxis die Renovationstätigkeit wesentlich einschränkt und deshalb ein Hindernis zum einen für die Instandhaltung des Immobilienparks und zum andern für die Bauwirtschaft darstellt. Die Mehrheit weist zudem darauf hin, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung schwer verständlich ist, weshalb nur Alteigentümer, nicht aber Neueigentümer die Renovationskosten sollen abziehen dürfen. Was die Steuereinbussen anbelangt, welche diese zusätzlichen Abzüge mit sich bringen, ist die Mehrheit der Meinung, dass diese mit der Ankurbelung der Bautätigkeit vollauf wettgemacht würden.
In den Augen der Minderheit stellt die Aufhebung oder selbst eine Einschränkung der Dumont-Praxis eine Bevorteilung der Erwerber vernachlässigter Liegenschaften gegenüber den Erwerbern gut erhaltener Liegenschaften dar. Damit würde gegen das Verfassungsgebot der Gleichbehandlung verstossen, da nach dieser Regelung der Erwerber einer schlecht erhaltenen Liegenschaft die Unterhaltskosten abziehen kann, wogegen er für seine Liegenschaft weniger bezahlen musste als der Erwerber einer gut erhaltenen Liegenschaft. Schliesslich steht der Entwurf der Mehrheit, die Kantone selbst entscheiden zu lassen, ob sie die Dumont-Praxis anwenden wollen, im Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz der formellen Harmonisierung.
3. Pa.Iv. Wasserfallen. Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen. 2. Phase
Die Kommission beschäftigte sich ausserdem mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Kurt Wasserfallen ( 03.463 Pa. Iv. Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen). Die Initiative verlangt, die Vorschriften im Arbeitsgesetz so anzupassen, dass vorübergehende Sonntagsarbeit für bis zu vier Sonntagsverkäufe ohne Bedürfnisnachweis zugelassen ist. So liessen sich insbesondere die Sonntagsverkäufe in der Vorweihnachtszeit abdecken. Dabei könnten die einzelnen Kantone selbst festlegen, wie viele der maximal vier Sonntagsverkäufe sie pro Jahr genehmigen wollen; damit wäre die kantonale Autonomie weiterhin gewährleistet. An der Auflage des Lohnzuschlags und jener des Einverständnisses der Arbeitnehmenden würde ebenfalls festgehalten. Die Kommission wird im kommenden Quartal einen Vorentwurf über diese Änderung des Arbeitsgesetzes prüfen.
4. Standesinitiative des Kantons Jura über die Aufhebung von Bundesbestimmungen, die gegen Artikel 6 EMRK verstossen
Die WAK-N hat im Übrigen der Vorlage ihrer Schwesterkommission über eine Standesinitiative des Kantons Jura ( 02.303 ), welche vom Ständerat am 26. September 2006 angenommen wurde, zugestimmt. Mit der Vorlage werden die Gesetze über die Direkte Bundessteuer und die Steuerharmonisierung so angepasst, dass diese nicht mehr gegen Artikel 6 der EMRK, welcher das Prinzip des Rechts auf ein faires Verfahren festlegt, verstossen.
Die Kommission hat am 27. und 28. November 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrat Merz in Bern getagt.
Bern, 28. November 2006 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Caspar Baader, Präsident der Kommission, Tel. 079 447 10 22
Marcello Fontana, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 35 (Punkt 3)
Alexandre Füzesséry, stellvertr. Sekretär der Kommission, Tel. 031 322 98 58 (Punkt 2)
Edith Honegger, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Tel. 031 322 15 64 (Punkt 1 und 4)
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Bern, 28.11.2006 - Das nächste Ministertreffen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) wird am 1. Dezember 2006 in Genf stattfinden. Das Treffen der EFTA-Mitglieder (Schweiz, Island Liechtenstein und Norwegen) steht unter dem Vorsitz von Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Die Schweiz hat im 2. Halbjahr 2006 turnusgemäss den EFTA-Vorsitz inne. Am Rande des Treffens werden die EFTA-Minister und der indische Handelsminister Kamal Nath eine gemeinsame Studiengruppe zur Prüfung eines möglichen Freihandelsabkommens EFTA-Indien einsetzen.
Die EFTA-Minister werden Stand und Perspektiven der Freihandelspolitik der EFTA-Staaten gegenüber Staaten ausserhalb der EU diskutieren. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen wollen die Schweiz und die andern EFTA-Staaten die Rahmenbedingungen für die weltweite wirtschaftliche Zusammenarbeit verbessern. Die EFTA-Drittlandpolitik ist somit ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrates.
Die EFTA-Minister werden von den in den letzten Monaten erzielten Fortschritten der EFTA-Freihandelspolitik Kenntnis nehmen. Das 2005 unterzeichnete Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der Republik Korea, dem bisher wirtschaftlich bedeutendsten Freihandelspartner der EFTA-Staaten ausserhalb der EU, ist am 1. September 2006 in Kraft getreten. Das im Jahr 2004 unterzeichnete Freihandelsabkommen mit Libanon wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die Inkraftsetzung des im Sommer 2006 unterzeichneten Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten der Südafrikanischen Zollunion SACU (Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland) ist für Anfang 2007 vorgesehen. Die Verhandlungen zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten wurden Ende Oktober 2006 erfolgreich abgeschlossen, und das entsprechende Freihandelsabkommen soll in der ersten Hälfte 2007 unterzeichnet werden. Diese Abkommen werden namentlich die Zolldiskriminierungen gegenüber Schweizer Exporteuren beseitigen, die sich aus den bestehenden Abkommen der EU mit Ägypten, Libanon und Südafrika ergeben.
Am Rande des Ministertreffens werden die EFTA-Minister und der indische Handelsminister Kamal Nath ein Verständigungsprotokoll unterzeichnen, welches vorsieht, dass eine Gemeinsame Arbeitsgruppe EFTA-Indien innert Jahresfrist einen Bericht zur Machbarkeit eines umfassenden Freihandelsabkommens EFTA-Indien erstellt.
Die Medienvertreter sind eingeladen, an der Unterzeichnung des Verständigungsprotokolls mit Indien am 1. Dezember 2006, 13.00 - 13.45 Uhr, teilzunehmen (EFTA-Gebäude, rue de Varembé 9-11, Genf). Anschliessend besteht eine Gelegenheit für kurze Interviews.
Adresse für Rückfragen:
Evelyn Kobelt,
Kommunikationsdienst EVD,
Tel. 031 322 20 59,
Mobile 079 301 71 72
Botschafter Luzius Wasescha,
SECO,
Leiter Welthandel,
Tel. 031 322 23 33
Martin Zbinden,
SECO,
Leiter a.i. Ressort Freihandelsabkommen/EFTA,
Tel. 031 322 88 16
Herausgeber:
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Internet: http://www.evd.admin.ch
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16 Jahre in der grossen Kammer
FDP-Nationalrat Rolf Hegetschweiler tritt im Herbst 2007 nicht mehr an. Der frühere Direktor des Zürcher Hauseigentümerverbandes hat 16 Jahre der grossen Kammer angehört. Engagiert hat er sich besonders in Fragen der Wohneigentumsförderung, des Mietrechts und der Verkehrspolitik.
tsf. Im Herbst 1991 hatte der in Ottenbach wohnhafte Hegetschweiler den Sprung in den Nationalrat geschafft. Wie die FDP des Kantons Zürich mitteilte, verzichtet der nächstes Jahr 70 Jahre alte Politiker auf eine erneute Kandidatur im kommenden Herbst.
In der grossen Kammer galt das Schwergewicht seiner Tätigkeit Verkehr- und Raumplanungsfragen sowie dem Wohnungswesen. Rund 80 Vorstösse habe Hegetschweiler in seiner Amtszeit eingereicht, gab die FDP bekannt. Deren Spektrum reichte vom Mietrecht, über die Revision der Lex Friedrich bis zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.
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