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December 14, 2017

BSV - Evaluationsbericht: «Entspricht das bestehende Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung der Nachfrage?»

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BSV - Evaluationsbericht: «Entspricht das bestehende Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung der Nachfrage?»
Bern, 14.12.2017 - Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein bis Ende Januar 2019 befristetes Impulsprogramm, mit dem die Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder gefördert werden soll, damit die Eltern Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung besser vereinbaren können. Die vorliegende Evaluation zeigt, dass das bestehende Angebot die aktuelle Nachfrage nach wie vor nicht zu decken vermag. Zudem sind die Betreuungskosten der Eltern zu hoch und das Angebot ist zu wenig auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die von den Eidgenössischen Räten im Juni 2017 verabschiedeten neuen, auf fünf Jahre befristeten Förderinstrumente setzen somit am richtigen Ort an: Mit ihnen sollen die Betreuungskosten der Eltern gesenkt und die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Februar 2018 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnummer 318.010.14/17d).

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BSV - Evaluationsbericht: «Nachhaltigkeit der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung»

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BSV - Evaluationsbericht: «Nachhaltigkeit der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung»
Bern, 14.12.2017 - Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein bis Ende Januar 2019 befristetes Impulsprogramm, mit dem die Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder gefördert werden soll, damit die Eltern Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung besser vereinbaren können. Die vorliegende Studie zeigt, dass viele der Anbieter die Plätze ohne die Finanzhilfen nicht oder nur in einem deutlich geringeren Ausmass hätten schaffen können. Zudem wirken die Finanzhilfen langfristig. 96% der Kindertagesstätten und 94% der Einrichtungen für die schulergänzende Kinderbetreuung sind auch nach Auslaufen der finanziellen Unterstützung noch in Betrieb. Mit dem Impulsprogramm konnte damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wesentlich verbessert werden. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Februar 2018 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnummer 318.010.13/17d).

Bundesamt für Sozialversicherungen

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December 12, 2017

BSV - BSV – Statistik über die Familienzulagen 2016 liegt vor

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BSV - BSV – Statistik über die Familienzulagen 2016 liegt vor
Bern, 12.12.2017 - Im Jahr 2016 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 5,8 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 97 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie nach weiteren Versicherungssystemen (AVIG, IV). Insgesamt wurden 1,9 Millionen Leistungen an rund 1,1 Million Bezüger/innen ausgerichtet. Im Rahmen des FamZG beanspruchten die Kinderzulagen 70 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,59 Prozent auf dem Lohn.

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