BSV - Evaluationsbericht: «Entspricht das bestehende Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung der Nachfrage?»
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Bern, 14.12.2017 - Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein bis Ende Januar 2019 befristetes Impulsprogramm, mit dem die Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder gefördert werden soll, damit die Eltern Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung besser vereinbaren können. Die vorliegende Evaluation zeigt, dass das bestehende Angebot die aktuelle Nachfrage nach wie vor nicht zu decken vermag. Zudem sind die Betreuungskosten der Eltern zu hoch und das Angebot ist zu wenig auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die von den Eidgenössischen Räten im Juni 2017 verabschiedeten neuen, auf fünf Jahre befristeten Förderinstrumente setzen somit am richtigen Ort an: Mit ihnen sollen die Betreuungskosten der Eltern gesenkt und die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Februar 2018 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnummer 318.010.14/17d).
Bundesamt für Sozialversicherungen
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