BAFU - Aktualisierte Publikation: Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland
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Bern, 31.01.2019 - Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sowie Betreiber fossilthermischer Kraftwerke sind gemäss CO2-Gesetz dazu verpflichtet, einen Teil der verursachten CO2-Emissionen ganz, respektive teilweise, durch Massnahmen im Inland zu kompensieren. Zur Erfüllung dieser Pflicht können Projekte oder Programme zur Emissionsverminderung im Inland durchgeführt werden. Nachgewiesene Emissionsverminderungen können bescheinigt oder direkt an die Pflichterfüllung angerechnet werden. Zugelassen sind Projekte oder Programme zur Verminderung aller in Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.711) aufgeführten Treibhausgase sowie zur biologischen CO2-Sequestrierung in Holzprodukten. Ähnliche Projekte können zu einem Projektbündel, ähnliche Vorhaben können in Programmen zusammengefasst und umgesetzt werden. Mittels Monitoring nachgewiesene und verifizierte Emissionsverminderungen aus Projekten und Programmen sind anrechenbar, sofern sie ohne den Erlös aus dem Verkauf der Bescheinigungen oder die direkte Anrechnung nicht umgesetzt würden (Kriterium der Zusätzlichkeit).
Bundesamt für Umwelt BAFU
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