BR - Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
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Bern, 02.03.2012 - Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Geplant sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbst-ständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Damit sollen Lücken in der Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen geschlossen und der Vollzug der Massnahmen effizienter gemacht werden.
Der Bundesrat
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