SECO - Kurzarbeit: Bundesgericht weist Beschwerde der Arbeitslosenkasse Luzern bezüglich Ferien- und Feiertagsentschädigung ab
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Bern, 10.12.2021 - Das Bundesgericht hält in einem Urteil fest, dass beim summarischen Abrechnungsverfahren Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen sind. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichts ist am 17. November 2021 gefällt worden und am 9. Dezember 2021 beim Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eingegangen.
Staatssekretariat für Wirtschaft
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