BAFU - Neue Publikation: Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland
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Bern, 01.02.2018 - Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sowie Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke sind gemäss CO2-Gesetz dazu verpflichtet, einen Teil der verursachten CO2-Emissionen ganz, respektive teilweise, durch Massnahmen im Inland zu kompensieren. Zur Erfüllung dieser Pflicht können Projekte oder Programme zur Emissionsverminderung im Inland durchgeführt werden. Nachgewiesene Emissionsverminderungen können bescheinigt oder direkt an die Pflichterfüllung angerechnet werden. Zugelassen sind Projekte oder Programme zur Verminderung aller in Artikel 1 der CO2-Verordnung aufgeführten Treibhausgase sowie zur biologischen CO2-Sequestrierung in Holzprodukten.
(4. aktualisierte Ausgabe Januar 2018; Erstausgabe 2013)
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Bundesamt für Umwelt BAFU
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