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December 19, 2006

Menschliche Organe sollen patentiert werden können

Biotechnisch hergestellte Gensequenzen und Bestandteile des menschlichen Körpers sollen künftig patentiert werden können. Das hat der Nationalrat heute gegen den erbitterten Widerstand der Linken entschieden.

Die grosse Kammer befasste sich zu Beginn der Detailberatung des Patentgesetzes mit der Frage, wie weit Lebewesen patentiert werden dürfen. Unbestritten war, dass menschliche Körper und Gensequenzen von Mensch, Tier und Pflanzen in natürlicher Umgebung nicht patentierbar sind.

Die bürgerliche Mehrheit beschloss aber, dass Körperteile und Gene unter Patentschutz gestellt werden dürfen, wenn sie technisch bereitgestellt werden, ein technischer Nutzen gegeben ist und es sich um eine Erfindung handelt. Bei Gensequenzen muss zudem die konkrete Funktion angegeben werden.

Für Forschung nötig
Patente seien notwendig, sagte Bundesrat Christoph Blocher. Ihm sei ein Fall bekannt, bei dem einem Kind mit einer totalen Gesichtsverbrennung nur dank einer solchen Erfindung das Leben habe gerettet werden können. «Niemand würde so etwas erfinden, wenn er es nicht patentieren könnte», sagte Blocher.

Auch Christa Markwalder (FDP/BE) und Luzi Stamm (SVP/AG) wiesen darauf hin, dass die medizinische Forschung in der Schweiz auf die Möglichkeit angewiesen sei, ihre Erfindungen patentieren zu können. Die Bedingungen für die Patentierbarkeit seien im Gesetz sehr streng geregelt.

Kein Patent auf Leben
Vergeblich wehrte sich die Ratslinke gegen die Patentierbarkeit von Bestandteilen des menschlichen Körpers: «Leben ist nicht patentierbar», sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Dies müsse für alle Facetten des Lebens gelten.

Auch angesehene Forscher seien der Ansicht, dass die Patentierung nicht den Forschungsstandort stärkten. Im Gegenteil werde Innovation behindert, weil Patente den Zugang zu Wissen und Forschungsrohstoffen verteuerten.

Gar keine Erfindungen
Technisch bereitgestellte Körperteile patentieren zu lassen, sei anmassend, sagte Oberholzer Leutenegger. Der Akt des Isolierens sei keine Erfindung sondern höchstens eine Entdeckung - und Entdeckungen könnten nicht patentiert werden.

Ausserdem beruhe das Patentgesetz auf einem überholten Verständnis der Natur und der Gene, sagte Maya Graf (Grüne/BL). Gene seien nicht stabil, ihre Funktion bleibe nicht bis in alle Ewigkeiten und unter allen Umständen gleich.

Quelle: Tagesanzeiger, 20min, NZZZ

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