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September 17, 2021

BR - Klimapolitik: Der Bundesrat stellt die Weichen für eine neue Gesetzesvorlage

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BR - Klimapolitik: Der Bundesrat stellt die Weichen für eine neue Gesetzesvorlage
Bern, 17.09.2021 - Nach dem Nein der Stimmbevölkerung zum CO2-Gesetz in der Abstimmung vom 13. Juni 2021 hat der Bundesrat heute über das weitere Vorgehen in der Klimapolitik entschieden. Er wird bis Ende Jahr eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung schicken. Dabei will der Bundesrat für die künftige Klimapolitik eine möglichst breite Basis schaffen. An seinen klimapolitischen Zielen hält er fest: Die Schweiz soll ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Auf Instrumente, die massgeblich zum Nein beigetragen haben, soll verzichtet werden. Der Bundesrat hat das UVEK an seiner Sitzung vom 17. September 2021 beauftragt, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.

Der Bundesrat
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Bern, 17.09.2021 - Nach dem Nein der Stimmbevölkerung zum CO2-Gesetz in der Abstimmung vom 13. Juni 2021 hat der Bundesrat heute über das weitere Vorgehen in der Klimapolitik entschieden. Er wird bis Ende Jahr eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung schicken. Dabei will der Bundesrat für die künftige Klimapolitik eine möglichst breite Basis schaffen. An seinen klimapolitischen Zielen hält er fest: Die Schweiz soll ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Auf Instrumente, die massgeblich zum Nein beigetragen haben, soll verzichtet werden. Der Bundesrat hat das UVEK an seiner Sitzung vom 17. September 2021 beauftragt, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.

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BR - Bundesrat unterstützt Weiterführung unbestrittener Instrumente des CO2-Gesetzes bis 2024

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BR - Bundesrat unterstützt Weiterführung unbestrittener Instrumente des CO2-Gesetzes bis 2024
Bern, 17.09.2021 - Der Bundesrat unterstützt die Weiterführung der bis 2021 befristeten Instrumente des bestehenden CO2-Gesetzes bis Ende 2024. Dies hat er am 17. September 2021 in seiner Stellungnahme zum Bericht der UREK-N zur Parlamentarischen Initiative 21.477 «Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO2-Gesetz» festgehalten. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des CO2-Gesetzes soll das Klimaziel der Schweiz bis 2024 fortgeschrieben werden. Schweizer Unternehmen sollen sich zudem weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Ebenfalls verlängert würde die Pflicht der Treibstoff-Importeure, die Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen.

Der Bundesrat

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