SECO - Vereinfachung des Handels mit Uhren nach Russland
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Bern, 24.07.2013 - Am 2. August 2013 tritt das bilaterale Abkommen vom 14. Dezember 2011 zwischen der Schweiz und der Russischen Föderation über die gegenseitige Anerkennung von amtlichen Stempeln auf Edelmetalluhren in Kraft. Neu müssen solche Uhren aus der Schweiz bei der Einfuhr nach Russland kein zweites Mal mit amtlichen russischen Stempeln versehen werden - dasselbe gilt für russische Produkte bei der Einfuhr in die Schweiz. Damit kann die Uhrenindustrie im Handel mit Russland wichtige Kosten einsparen und von einfacheren Verfahren profitieren. Dieses Abkommen wurde im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt Russlands zur WTO abgeschlossen.
Staatssekretariat für Wirtschaft
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