Bern, 19.12.2025 - Für Iranerinnen und Iraner, die in der Schweiz leben, soll im Personen-, Familien- und Erbrecht künftig grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Botschaft für die entsprechende Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran verabschiedet.