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December 01, 2006

Christmas Special

A webcam with the view of the monastery St. Gallen and its christmas tree has been added at the bottom of this blog. Unfortunately, the refreshing of the picture might well take a few seconds.

Source of the webcam: klosterplatz.ch

Hawking: Humans must go to other planets

LONDON — Humans will have to colonize planets in far-flung solar systems if the race is to survive, renowned physicist Stephen Hawking said in an interview Thursday as he was awarded a top honor.

"The long-term survival of the human race is at risk as long as it is confined to a single planet," he said in a radio interview with the British Broadcasting Corp. "Sooner or later, disasters such as an asteroid collision or nuclear war could wipe us all out. But once we spread out into space and establish independent colonies, our future should be safe."

Because there are no other planets like Earth in our own solar system, Hawking said humans will have to travel to another star to find a hospitable planet to colonize. At the speed of chemical-propelled rockets like the Apollo, the trip to the next nearest star would take 50,000 years, he said.

While the warp drives described in science fiction are just that, Hawking said that using matter/antimatter annihilation, described in the TV series "Star Trek," would allow for travel at almost the speed of light.

When a particle and its antiparticle destroy each other, the entire mass is converted into energy. Some scientists, including Hawking, believe this process could be used to propel spacecraft.

Hawking, 64, whose speech and mobility have been limited to a speech synthesizer and wheelchair by the progression of Lou Gehrig's disease, gave an interview to the BBC Thursday before receiving an award from the Royal Society.

The Copley medal is the world's oldest award for scientific achievement, first awarded in 1731. Charles Darwin, Albert Einstein, Louis Pasteur and Sir James Cook also have received the award.

"This is a very distinguished medal," Hawking said in a statement. "It was awarded to Darwin, Einstein and Crick. I am honored to be in their company."

Hawking is a mathematics professor at the University of Cambridge whose theoretical work has allowed for the classification and greater understanding of black holes. He has written four books, including the best-selling "A Brief History of Time" and "The Universe in a Nutshell."

"Stephen Hawking has contributed as much as anyone since Einstein to our understanding of gravity," said the society's president, Lord Rees. "This medal is a fitting recognition of an astonishing research career spanning more than 40 years."

To recognize Hawking's achievements in cosmology, British astronaut Piers Sellers carried Hawking's medal into space on the July shuttle mission to the international space station.

"Stephen Hawking is a definitive hero to all of us involved in exploring the Cosmos," Sellers said. "It was an honor for the crew of the STS-121 mission to fly his medal into space. We think that this is particularly appropriate as Stephen has dedicated his life to thinking about the larger universe."

Hawking wants to follow his medal into space, he told BBC radio.

"My next goal is to go into space," he said.

By MARIA HEGSTAD Associated Press Writer
© 2006 The Associated Press

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Weihnachtliches Markttreiben in St. Gallen

Die Holzhäuschen stehen bereit, die Waren sind eingetroffen und der Glühwein köchelt bald

Heute um 12 Uhr beginnt der zweite St. Galler Weihnachtsmarkt. Bis zum 21. Dezember verspricht er ein romantisch-besinnliches Einkaufserlebnis zwischen Kloster und Waaghaus.

Aus dem Tagblatt vom 01-12-2006, Katja Fischer

Stehen die 80 Stände des Weihnachtsmarktes verzettelt in der Innenstadt oder kompakt auf dem Klosterplatz? Diese Frage erhitzte so manches Gemüt im Vorfeld des Marktes. Denn die Organisatoren von «Weihnachten in St. Gallen» beklagten sich, dass durch die Verzettelung der Marktstände keine richtige Stimmung entstehe. Sie hätten darum allzu gerne einen Teil des Klosterplatzes gehabt. Dafür gab es jedoch keine Bewilligung.

So reihen sich die 80 kleinen Blockhäuschen mit Giebeldach und Tannenschmuck auch dieses Jahr zwischen Gallusstrasse, Marktplatz und Waaghaus. Für die nötige Weihnachtsstimmung sorgen Glühwein, Kerzenzauber Weihnachtsmelodien und vielleicht schon bald der erste Schnee.

Glühwein und Wollhandschuhe
Wer Geschenke für Weihnachten sucht, der findet am Weihnachtsmarkt sicher etwas Passendes. Vom Christbaumschmuck über wunderschön geschnitzte Krippenfiguren bis Lederwaren, Schmuck und, falls es doch noch Winter wird, Berge von Wollhandschuhen. Auch knurrende Mägen werden am Weihnachtsmarkt gut versorgt. Ob der grossen Vielfalt kann die Wahl schon zu Qual werden. Denn im Gegensatz zum letzten Jahr soll der Markt mehr Verpflegungsmöglichkeiten bieten. Der obligate Glühwein, das Feuerzangenbowlenhaus und der Crêpes-Stand werden auch dieses Jahr nicht fehlen. Neu wird es auch Demonstrationen von Kunsthandwerkern wie einem Glasbläser, Töpfer und einem Goldschmied geben. Kinder können sich auf einem alten Karussell ganz ohne Tingeltangelmusik vergnügen.

Der Weihnachtsmarkt dauert bis zum 21. Dezember und ist jeden Tag ab 12 Uhr geöffnet. Unter der Woche schliessen die Stände um 19 Uhr, donnerstags um 21 Uhr und am Wochenende ist um 18 Uhr Schluss.

Christchindlimarkt
Am 2. und 9. Dezember findet zusätzlich zum Weihnachtsmarkt auch der Christchindlimarkt statt. Zwischen Gallus- und Grüningerplatz präsentieren Hobbykünstler ihre liebevoll gefertigten Bastelarbeiten und Kunsthandwerk. Der Christchindlimarkt ist von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Auch in den Quartieren werden Weihnachtsmärkte veranstaltet.

Wer nach all diesen Märkten immer noch Lust auf Weihnachtsshopping hat, kann sich an den beiden Sonntagsverkäufen am 10. und 17. Dezember von 12 bis 17 Uhr in der Innenstadt ins Getümmel stürzen.

Copyright © St.Galler Tagblatt

Link 'Weihnachts-Kulturprogramm St. Gallen'

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Link 'Weihnachtsstadt St. Gallen'

Christmas lights house

...found on Google Video...


...and on Youtube


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November 30, 2006

Ancient Moon 'computer' revisited

The delicate workings at the heart of a 2,000-year-old analogue computer have been revealed by scientists.

By Jonathan Fildes, Science and technology reporter, BBC News

The Antikythera Mechanism, discovered more than 100 years ago in a Roman shipwreck, was used by ancient Greeks to display astronomical cycles.

Using advanced imaging techniques, an Anglo-Greek team probed the remaining fragments of the complex geared device.

The results, published in the journal Nature, show it could have been used to predict solar and lunar eclipses.

The elaborate arrangement of bronze gears may also have displayed planetary information.

"This is as important for technology as the Acropolis is for architecture," said Professor John Seiradakis of the Aristotle University of Thessaloniki in Greece, and one of the team. "It is a unique device."

However, not all experts agree with the team's interpretation of the mechanism.

Technical complexity
The remains of the device were first discovered in 1902 when archaeologist Valerios Stais noticed a heavily corroded gear wheel amongst artefacts recovered by sponge divers from a sunken Roman cargo ship.

A further 81 fragments have since been found containing a total of 30 hand-cut bronze gears. The largest fragment has 27 cogs.

Researchers believe these would have been housed in a rectangular wooden frame with two doors, covered in instructions for its use. The complete calculator would have been driven by a hand crank.

Although its origins are uncertain, the new studies of the inscriptions suggest it would have been constructed around 100-150 BC, long before such devices appear in other parts of the world.

Writing in Nature, the team says that the mechanism was "technically more complex than any known device for at least a millennium afterwards".

Although much of it is now lost, particularly from the front, what remains has given a century's worth of researchers a tantalising glimpse into the world of ancient Greek astronomy.

One of the most comprehensive studies was done by British science historian Derek Solla Price, who advanced the theory that the device was used to calculate and display celestial information.

When you see it your jaw just drops and you think, 'bloody hell that's clever' .
Mike Edmunds, Cardiff University

This would have been important for timing agricultural and religious festivals. Some researchers now also believe that it could have been used for teaching or navigation.

Although Solla Price's work did much to push forward the state of knowledge about the device's functions, his interpretation of the mechanics is now largely dismissed.

A reinterpretation of the fragments by Michael Wright of Imperial College London between 2002 and 2005, for example, developed an entirely different assembly for the gears.

The new work builds on this legacy.

Eclipse function
Using bespoke non-invasive imaging systems, such as three-dimensional X-ray microfocus computed tomography, the team was able to take detailed pictures of the device and uncover new information.

The major structure they describe, like earlier studies, had a single, centrally placed dial on the front plate that showed the Greek zodiac and an Egyptian calendar on concentric scales.

On the back, two further dials displayed information about the timing of lunar cycles and eclipse patterns. Previously, the idea that the mechanism could predict eclipses had only been a hypothesis.
Other aspects are less certain, such as the exact number of cogs that would have been in the complete device.

However, what is left gives an insight into the complexity of the information the mechanism could display.

For example, the Moon sometimes moves slightly faster in the sky than at others because of the satellite's elliptic orbit.

To overcome this, the designer of the calculator used a "pin-and-slot" mechanism to connect two gear-wheels that introduced the necessary variations.

"When you see it your jaw just drops and you think: 'bloody hell, that's clever'. It's a brilliant technical design," said Professor Mike Edmunds.

Planetary display
The team was also able to decipher more of the text on the mechanism, doubling the amount of text that can now be read.

Combined with analysis of the dials, the inscriptions hint at the possibility that the Antikythera Mechanism could have also displayed planetary motions.

"Inscriptions mention the word 'Venus' and the word 'stationary' which would tend to suggest that it was looking at retrogressions of planets," said Professor Edmunds.

"In my own view, it probably displayed Venus and Mercury, but some people suggest it may display many other planets."

One of those people is Michael Wright. His reconstruction of the device, with 72 gears, suggests it may have been an orrery that displayed the motions of the five known planets of the time.

"There is a feature on the front plate that could have made provision for a bearing with a spindle, that carried motion up to a mechanism used to model the planets of Mars, Jupiter and Saturn as well," he told the BBC News website.

"That's how I see it and my reconstruction shows it works well."

Intriguingly, Mr Wright also believes the device was not a one-off.

"The designer and maker of the device knew what they wanted to achieve and they did it expertly; they made no mistakes," he said.

"To do this, it can't have been very far from their every day stock work."

The Antikythera Mechanism will be explored in an episode of Unearthing Mysteries on BBC Radio 4 on 12 December

Source: www.bbc.co.uk

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Sarbanes-Oxley 'hurting the US'

The US should rethink its regulation of firms and bosses to stay competitive, according to a group with close links to Treasury Secretary Henry Paulson.

Revising rules under the Sarbanes-Oxley Act would make US markets more attractive, the Committee on Capital Markets Regulation (CCMR) said.

Businesses have been critical of legislation brought in after the collapse of Enron and other scandals.

They point to high regulatory costs and the fear of legal action and jail.

Mr Paulson said earlier this month that the Sarbanes-Oxley Act did not need changes, but added the US should look at how the rules were being enforced.

Tough choice
Critical voices have been gaining strength since the US toughened rules governing corporate governance to reassure investors, following the collapse of energy trading firm Enron and telecoms provider WorldCom.

According to the CCMR, there is now too much regulation, and the fear of being involved in litigation and legal battles may be putting foreign companies off listing their shares on US stock markets.


It's just a classic situation of wrapping your ideas in basic fears. Then you can sell it to the people
James Cox, Duke University

"Firms must choose to come to the US: they do not have to come," the group said in its 135-page report. "In the shift of regulatory intensity, balance has been lost to the competitive disadvantage of US financial markets."

"The evidence suggests that balance does need to be restored," it added. In its report, the CCMR said that US markets attracted 8% of global stock market flotations, or initial public offerings (IPOs).

That compares with almost 50% of IPOs in the 1990s, the CCMR said.

All but one of the world's biggest IPOs took place outside of the US this year.

Some of the changes could be put down to foreign markets becoming more efficient and improving trading platforms, but much of the shift was due to the US having a more aggressive regulatory and legal environment, the CCMR said.

'Risk aversion'
To redress the balance, the US should limit penalties for companies, rein-in costs, ease capital requirements for foreign firms, improve co-ordination between regulators and revise the Sarbanes-Oxley Act, the group argued.

"Taken together, the proposed changes would enhance shareholder value by reducing the cost of capital, increasing expected firm cash flows, and reducing excessive risk aversion of corporate managers, auditors and directors," it said.

Not everyone was convinced by the CCMR's argument.

According to James Cox, a professor at Duke University Law School, "close, empirical analysis doesn't support these reforms".

"It's just a classic situation of wrapping your ideas in basic fears and then you can sell it to the people," he said.

The influential CCMR is headed by former White House advisor Glenn Hubbard and ex-Goldman Sachs president John Thornton.

Source: www.bbc.co.uk

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Traditionell gekelterter Rotwein beugt hohem Blutdruck vor

London (dpa) - Traditionell gekelterter französischer Rotwein senkt den Blutdruck sehr effektiv und beugt damit der Arterienverkalkung vor. Das berichtet eine Gruppe um Roger Corder von der Queen Mary Universität in London im Journal "Nature" (Bd. 444, S. 566).

Wissenschaftler führen diesen Effekt auf die so genannten Polyphenole zurück. Zu diesen Substanzen gehören unter anderem Gerb- und Farbstoffe, die auch zum Geschmack des Weins beitragen. Die britischen Forscher haben nun jene Polyphenole identifiziert, die für den Schutz der Arterien verantwortlich sind. Es handle sich dabei um so genannte Procyanidine, die bis zu 50 Prozent aller im Wein enthaltenen Polyphenole ausmachen.

Die Forscher wiesen in Laborversuchen nach, dass die Procyanidine die Herstellung eines gefäßverengenden Eiweißes, des Endothelin-1, unterdrücken. Die genaue Wirkweise der Substanzen im Körper müsse nun im Detail untersucht werden. Corder errechnete aber, dass pro Tag ein Viertelliter eines Weins mit viel Procyanidin bereits den Blutdruck senke. Hoher Blutdruck schädigt die Innenwand der Arterien ist einer der Risikofaktoren für Arterienverkalkung.

Im nächsten Schritt prüften Corder und seine Kollegen, ob der Wein seine schützende Wirkung auch außerhalb des Labors entfaltet. Dazu verglichen sie die Procyanidin-Konzentration verschiedener Weinsorten mit dem Lebensalter der Menschen in der Ursprungsregion dieser Weine.

Dabei stellte sich heraus, dass Weine aus zwei kleinen Regionen in Südwestfrankreich und in Sardinien bis zu vier Mal mehr Procyanidine enthielten als andere, heißt es in "Nature". Tatsächlich waren dies auch jene Regionen, in denen die Menschen auffallend alt wurden, berichten die Forscher weiter.

Besonders viele Procyanidine sind in Traubenkernen enthalten. Bei der traditionellen Weinherstellung, wie sie in diesen beiden Regionen gepflegt wird, würden die Trauben zusammen mit den Kernen und den Schalen für drei bis vier Wochen vergoren, erklärt Corder. Das ließe genug Zeit für eine vollständige Extraktion der Procyanidine. Moderne Weine hingegen vergärten höchstens eine Woche, wobei der Traubenschale vor allem die Farbe entzogen werde.

Zudem sei die in Südfrankreich vorrangig verwendete Traube mit dem Namen Tannat sehr reich an diesen gesundheitsfördernden Substanzen. Die traditionelle Weinherstellung sei aufwendiger und teurer als moderne Verfahren und daher heute wenig verbreitet, ergänzte Corder.

Quelle: Frankfurter Rundschau (www.fr-aktuell.de)

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Bern glänzt bald mit Baldachin

Aus dem St. Galler Tagblatt vom 30-11-2006

Die Stadt darf das gewagte Glasdach über dem Bahnhofplatz bauen
Erleichterung in Bern: Die Stadt darf den Glasbaldachin über dem Bahnhofplatz doch bauen. Der Kanton sieht keinen Widerspruch zum Denkmalschutz.
barbara lauber/bern

Zwischen dem Berner Bahnhofsgebäude, dem altehrwürdigen Burgerspital und der denkmalgeschützten Heiliggeistkirche wird in zwei Jahren ein ausladender, sanft geschwungener Glasbaldachin die Passanten vor Regen und Schnee schützen. Wie die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion gestern mitgeteilt hat, darf das Dach über dem Bahnhofplatz gebaut werden. Sie hebt damit einen Entscheid von Regierungsstatthalter Alec von Graffenried auf, der letzten April die Baubewilligung verweigert hatte.

Uneinigkeit
Der Statthalter hatte sich bei seinem abschlägigen Entscheid auf ein Gutachten des emeritierten ETH-Professors für Denkmalpflege, Georg Mösch, gestützt. Dieser kritisierte, dass der Baldachin die Sicht auf das historische Stadtbild beschneide und dadurch die beiden national bedeutsamen Baudenkmäler Heiliggeistkirche und Burgerspital zu stark beeinträchtige. Obwohl die Stadt Bern ein gegenteiliges Gutachten besass, sprach sich von Graffenried für einen «maximalen Schutz». Gegen diesen Entscheid reichte die Stadt beim Kanton umgehend Beschwerde ein. Denn zum einen hatte das Stimmvolk im Juni 2005 den neuen Baldachin samt Bahnhofssanierung und einer Entflechtung des Verkehrs klar gutgeheissen. Zum andern wollte Bern während der Euro08 mit einem modernen Bahnhofsplatz und «einer würdigen Visitenkarte» vor dem internationalen Publikum glänzen.

Aufatmen
Wie die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion gestern mitteilte, widerspricht der Baldachin nicht den massgebenden Denkmalschutz- und Ästhetikbestimmungen. «Die Fachmeinungen», so hält sie fest, «halten sich ungefähr die Waage.» Weiter wertete sie das Ja des Souveräns zum neuen Bahnhofplatz als «Indiz dafür, dass der Baldachin von einem grösseren Teil der Bevölkerung bejaht wird».

Der Entscheid wurde in Bern mit Erleichterung aufgenommen: Ein definitiver Bauabschlag wäre für das Ansehen der Stadt «schlimm» gewesen und hätte aus dem sanierungsbedürftigen Bahnhof eine «Dauerbaustelle» gemacht, sagte Gemeinderätin Regula Rytz auf Anfrage.

Copyright © St.Galler Tagblatt

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November 29, 2006

Sarkozy gibt Kandidatur um französische Präsidentschaft bekannt

PARIS - Der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hat sich offiziell um die Präsidentschaftskandidatur 2007 der Regierungspartei UMP beworben. Seine Kandidatur gab Sarkozy in einem Interview mit sechs Regionalzeitungen (Donnerstagausgabe) bekannt.

Der 51-Jährige französische Innenminister und Präsident der UMP sagte: "Ich fühle die Kraft, die Energie und die Lust, eine andere Vision Frankreichs vorzuschlagen."

Damit sind die beiden aussichtsreichsten Anwärter ins Rennen um die französische Präsidentschaft gestartet: Am Sonntag hatten die oppositionellen Sozialisten Ex-Umweltministerin Ségolène Royal offiziell nominiert. Sarkozy und Royal sind laut Umfragen derzeit die einzigen Bewerber, die eine Mehrheit erhoffen können.

Weitere UMP-Bewerber können ihre Kandidatur bis Ende Dezember bekannt geben. Die Parteimitglieder stimmen am 14. Januar darüber ab, wen sie im Frühjahr in den Kampf um die Nachfolge des französischen Präsidenten Jacques Chirac schicken. Zu Spekulationen um seinen Wiederantritt will sich Chirac erst im ersten Quartal 2007 äussern.

Seine Bewerbung um die Präsidentschaft sei "reiflich überlegt", sagte Sarkozy, und für ihn selbst "nicht offenkundig" gewesen. "Dies ist die Wahl eines Lebens." Er strebe als Staatschef "eine neue Beziehung zu den Franzosen" an, die auf den Worten "Vertrauen und Respekt" beruhen solle.

Mit Blick auf den öffentlich ausgetragenen Machtkampf in seiner Partei sagte Sarkozy, seine politische Familie sei "selten so geeint" gewesen. "Ich betrachte niemanden als Gegner", beteuerte er. Er wolle aber "mit einer Art, die Politik zu machen, brechen".

Premierminister Dominique de Villepin, ein Rivale Sarkozys, bezeichnete dessen Ankündigung "als wichtige Entscheidung" und "schwer wiegenden persönlichen Akt". Eine Präsidentschaftswahl sei "ein Zusammentreffen zwischen einem Mann und einem Volk", bekräftigte Villepin.

Quelle: www.cash.ch


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Giant "Terrible Fish" Packed Most Powerful Bite

This giant prehistoric sea predator packed the most powerful bite of any fish, living or extinct—strong enough to shear a shark clean in half, scientists say.

Researchers discovered this awesome jaw power while studying the fossilized skull of Dunkleosteus terrelli, or "terrible fish," a 33-foot (10-meter) behemoth that lived 400 million years ago in what is now Ohio.

Scientists from the University of Chicago and Chicago's Field Museum used the monster's skull to recreate the musculature of the fish's head and found that its colossal jaws delivered a bite with a remarkable 1,100 pounds (540 kilograms) of force.

That rivals the infamous crunch of Tyrannosaurus rex, the researchers say.

(See a National Geographic magazine feature about re-creating T. rex's bite.)

What's more, the fish's bladed, quadruple-hinged jaws focused this force at the creature's front fangs, which struck at a literally bone-crushing 8,000 pounds per square inch (562 kilograms per square centimeter)—enough to crack modern concrete.

This mighty munching power put the whole ocean on the ancient fish's menu, scientists say. Dunkleosteus dined freely on everything from giant mollusks and crustaceans to, yes, sharks, making it one of the world's first rulers of the food chain.

"Dunkleosteus was able to devour anything in its environment," lead researcher Philip Anderson, of the University of Chicago, said in a statement released yesterday.

"[Its bite] made this fish into one of the first true apex predators seen in the vertebrate fossil record," colleague Mark Westneat, the Field Museum's curator of fishes, added.

—Blake de Pastino

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EDA - 1, 5 Milliarden für die Humanitäre Hilfe des Bundes vorgeschlagen

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1, 5 Milliarden für die Humanitäre Hilfe des Bundes vorgeschlagen
Bern - In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die neue «Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft» verabschiedet. Er beantragt darin einen neuen Rahmenkredit über 1,5 Milliarden Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren ab Mitte 2007. Die Botschaft wird von den Eidgenössischen Räten in der Frühlings- und Sommersession 2007 behandelt.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

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EJPD - Effektiver Rechtsschutz und gute Beratung in Patentsachen

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Effektiver Rechtsschutz und gute Beratung in Patentsachen
Bern - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über das Bundespatentgericht und zu einem Patentanwaltsgesetz eröffnet. Diese Gesetze sollen bestehende Schwachstellen beim Rechtsschutz und bei der Beratung in Patentsachen beseitigen, um den Innovationsstandort Schweiz zu stärken.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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Cassis-de-Dijon- Prinzip in der Vernehmlassung

In der EU zugelassende Produkte sollen in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen zirkulieren, Schweizer Hersteller nach EU-Vorschriften produzieren dürfen. Der Bundesrat will das Cassis- de-Dijon-Prinzip in der Schweiz einführen.

Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) soll das Instrumentarium zur Beseitigung von Behinderungen des Warenverkehrs ergänzt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch dazu die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 16. März 2007.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass Waren, die in einem EU- Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt worden sind, auch in allen anderen EU-Staaten frei verkauft werden dürfen. Einschränkungen sind nur zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der Konsumenten möglich.

Der Bundesrat verspricht sich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip eine Belebung des Wettbewerbs im Inland, eine Senkung der Kosten für die Unternehmen und tiefere Konsumentenpreise. Heute hat die Schweiz ein um 20 Prozent höheres Preisniveau als der einkommensmässig vergleichbare EU-Staat Luxemburg.

Gemäss dem THG-Entwurf ist zudem vorgesehen, dass Schweizer Hersteller für den ganzen europäischen Markt nach den Vorschriften eines einzigen EU-Staates produzieren und im Inland zu den gleichen Bedingungen Produkte vermarkten können wie ihre Konkurrenten aus der EU. So soll eine Inländerdiskriminierung verhindert werden.

Quelle: www.20min.ch

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St. Galler Kantonsrat lehnt Motion der Minarett-Gegner ab

ST. GALLEN - Über den Bau von Minaretten gibt es im Kanton St. Gallen keine Volksabstimmungen. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion der SVP-Fraktion klar angelehnt. Der SVP wurde "billige Wahlpropaganda" vorgeworfen.

Der Rat lehnte die Motion mit 108 zu 46 Stimmen ab. Damit gilt für Minarette und andere religiöse Bauten weiterhin das normale Baubewilligungsverfahren. Die SVP wollte dies ändern und religiöse Architektur zwingend einer kommunalen Volksabstimmung unterstellen.

Den Standpunkt der Minarett-Gegner vertrat Lukas Reimann (SVP, Wil): Die Politik müsse die "rasant fortschreitende Islamisierung Europas" ernst nehmen. Minarette würden von der Schweizer Bevölkerung als Provokation und als Zeichen religiös-politischer Machtansprüche empfunden.

Die SVP-Motion stiess bei den übrigen Fraktionen auf Ablehnung und Unverständnis. Albert Nufer (Grüne, St. Gallen) warf den Minarett-Gegnern "billige Propaganda" vor. Die Motion sei auch aus rechtlicher Sicht "völlig daneben".

Die Regierung sah in der Motion einen Verstoss gegen die Glaubensfreiheit und gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Es gebe keine sachlichen Gründe, um bestimmte Kategorien von Bauvorhaben anders zu behandeln als die übrigen, kritisierte sie. Die Motion könne zu Konflikten zwischen den Kulturen führen.

Quelle: www.cash.ch
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EDI - Volkszählung 2010: Bundesrat schlägt neues System vor

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Volkszählung 2010: Bundesrat schlägt neues System vor
Bern - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung genehmigt und an das Parlament überwiesen. Er schlägt vor, die Volkszählung (VZ) künftig in ein statistisches System zu integrieren, das die Verwendung bestehender Verwaltungsregister und Stichprobenerhebungen bei Personen und Haushalten miteinander kombiniert. Ab dem Jahr 2010 werden somit nicht mehr alle in der Schweiz lebenden Personen einen VZ-Fragebogen erhalten. Das neue System liefert wesentlich aktuellere Daten zu tieferen Kosten.

Eidgenössisches Departement des Innern

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«120 Kantonsräte sind genug» gefloppt

St. Gallen - Der St. Galler Kantonsrat soll weiterhin 180 Mitglieder zählen und nicht auf 120 Sitze verkleinert werden. (dl/sda)

Das Parlament hat sich deutlich gegen die FDP-Initiative «120 Kantonsräte sind genug» ausgesprochen.
Der Rat lehnte die Initiative mit 120 zu 40 Stimmen ab. Neben der FDP stimmten nur einzelne CVP-Vertreter Ja.

Bei der Ratslinken, der SVP und einer Mehrheit der CVP stiess die Verkleinerung auf Ablehnung. Auf einen Gegenvorschlag verzichtete der Rat.

Mehr Effizienz
Die FDP verspricht sich von einem kleineren Parlament mehr Effizienz. Andreas Hartmann (FDP, Rorschach) zeigte sich überzeugt, dass der Rat auch mit 120 Mitgliedern funktioniere.

Dies habe sich in der laufenden Session gezeigt - zeitweise seien nicht mehr als 120 Personen im Ratssaal gewesen.

Die Bedenken gegenüber der Initiative erwiesen sich aber als stärker: Im Fall einer Verkleinerung des Kantonsrats wären ländliche Regionen und kleine Gruppierungen im Parlament nicht mehr genügend vertreten, argumentierten die Gegner.

Regierungsrätin Kathrin Hilber attestierte dem 180-köpfigen Kantonsrat eine hohe Effizienz. Die Regierung lehnte die Verkleinerungs-Initiative ebenfalls ab. Wann die Initiative vors Volk kommt, ist noch nicht bestimmt.

Quelle: www.news.ch

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EDI - Finanzierung der Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008 - 2011

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Finanzierung der Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008 - 2011
Bern - Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zum Bundesbeschluss betreffend den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008-2011 verabschiedet. Der Stiftung Bibliomedia wird ein Zahlungsrahmen in der Höhe von sechs Millionen Franken ausgerichtet.

Eidgenössisches Departement des Innern

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Mannesmann-Prozess eingestellt

Düsseldorf - Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich auf ein vorzeitiges Ende des Mannesmann-Prozesses gegen Zahlung von 5,8 Mio. Euro verständigt. (dl/sda)

Das Düsseldorfer Landgericht entscheidet heute über die Einstellung des Mannesmann-Prozesses.
Stimmt das Gericht dem zu, wäre das spektakulärste deutsche Wirtschafts-Strafverfahren fast sieben Jahre nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone beendet.

Den sechs Angeklagten war wegen der Ausschüttung von 57 Mio. Euro Prämien und Pensionszusagen schwere Untreue oder Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden.

Millionenschwere Geldauflagen
Die millionenschweren Geldauflagen, die die sechs Angeklagten zu zahlen bereit sind, entsprechen etwa einem Zehntel des Volumens der Beschlüsse, deretwegen sie vor Gericht standen. Den grössten Teil der Summe müsste Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann schultern: 3,2 Mio. Euro.

Das Landgericht hatte in einem ersten Prozess 2004 alle Angeklagten freigesprochen. Dieses Urteil war später vom Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall an das Landgericht zurückverwiesen worden.

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Credit Suisse: Zukäufe für Privatbank-Tochter

Clariden Leu, die neue Privatbankentochter der Credit Suisse, will offensichtlich in der Schweiz wachsen.
«Wir planen Zukäufe in der Schweiz», sagte CEO F. Bernard Stalder der «HandelsZeitung» (Ausgabe 29.11.). «Die Schweiz überlassen wir nicht kampflos unseren Konkurrenten», so Stalder. Deshalb fasse er Zukäufe ins Auge. «In Frage kommen aber nur Institute, die mindestens Kundenvermögen von 5 Milliarden Franken aufweisen». Möglich sei ebenfalls ein Zusammenschluss mit einem grösseren Institut. Auch in Deutschland prüfe er Akquisitionen.

Börsengang kein Thema
Ein Börsengang sei für die CS-Tochter aber kein Thema. «Unser Ziel ist, im nächsten Jahr um die 650 Millionen Franken Nettogewinn zu erwirtschaften. Wir gehen davon aus, dass 2008 unser Gewinn dank dem Wegfall der Restrukturierungskosten und dem Einsetzen der Synergieerträge überdurchschnittlich und danach um 15% jährlich steigen wird», so Stalder. Die Restrukturierungskosten für 2006/07 beziffert er auf rund 100 Millionen Franken, ebenso die jährlichen Synergieeffekte.

Potential in Osteuropa, Asien und Nahen Osten
Der Neugeldzufluss der fünf fusionierenden Institute in den ersten neun Monaten belief sich laut Stalder auf 6 Milliarden Franken. Grosses Potential sieht er in Osteuropa, im nahen Osten und in Asien, wo die Wachstumsraten derzeit zweistellig sind. Auch in Russland, Dubai, Hongkong oder Singapur liege das Wachstum über 10%. Stalder geht davon aus, dass in Asien die verwalteten Kundenvermögen innert weniger als fünf Jahren auf 5 Milliarden Franken angestiegen sein werden. «Wir sind schon weit über unserem Businessplan.»

Integration schon weit fortgeschritten
Clariden Leu entsteht derzeit aus dem Zusammenschluss der CS-Privatbankentöchter Clariden Bank, BGP Banca di Gestione Patrimoniale, Bank Hofmann und Bank Leu sowie die Effektenhändlerin Credit Suisse Fides per Anfang 2007. Offizieller Start ist laut Stalder der 29. Januar, die Genehmigung der Eidgenössischen Bankenkommission wird im Laufe des Januars erwartet. «Die Integration ist viel weiter fortgeschritten als wir erwarteten», so der designierte CEO.--awp/scc--


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Bernanke warnt vor Inflationsrisiken

Börse reagiert mit Kursabschlägen

Der amerikanische Notenbankchef Ben Bernanke hat trotz voraussichtlich nur moderater Wachstumsaussichten der Konjunktur in den USA vor Inflationsrisiken gewarnt. Die Börsen reagierten mit Kursabschlägen. Am Markt hatte man sich von der Rede einen Fingerzeig des Fed-Chefs für den geldpolitischen Kurs erwartet.

sda/Reuters) Bernanke sagte am Dienstag laut Redemanuskript für eine Rede vor der Italian American Foundation in New York, die unangenehm hohe Kerninflation werde zwar im nächsten Jahr voraussichtlich zurückgehen. Primär bleibe jedoch ein Teuerungsrisko.

Spekulationen bezüglich Zinssenkung
Die Wirtschaft werde im nächsten Jahr voraussichtlich nur mässig wachsen und zwar nahe oder knapp unter dem langfristigen nachhaltigen Tempo. Im Oktober hatte die Fed ihren Schlüsselzins bei 5,25 Prozent belassen. Angesichts der unerwartet kräftigen Abschwächung der Wirtschaft hatten die Finanzmärkte zuletzt spekuliert, dass die Notenbank bereits Anfang kommenden Jahres mit einer Zinssenkung die Konjunktur ankurbeln könnte.

Der Fed-Chef sagte, angesichts des derzeit hohen Inflationsniveaus wäre es eine «besonders Besorgnis erregende» Entwicklung, falls sich die Teuerung wider Erwarten doch nicht abschwächen sollte. Die Aussichten für Wachstum und Inflation seien von grossen Unwägbarkeiten umgeben.

Weitere Abkühlung am Immobilienmarkt
Die Abkühlung am Immobilienmarkt werde sich voraussichtlich im kommenden Jahr fortsetzen. Allerdings gebe es noch keine Anzeichen, dass diese Entwicklung allgemein auf die Konsumneigung oder den Arbeitsmarkt durchschlagen werde. Angetrieben von einem Rekord-Preisrückgang ist in den USA jüngsten Daten zufolge die Zahl der Eigenheim-Verkäufe im Oktober erstmals seit Februar gestiegen.

Der durchschnittliche Preis sank indes den dritten Monat in Folge, und zwar um 3,5 Prozent. Dies war der deutlichste Rückgang im Jahresvergleich seit Beginn der Aufzeichnungen 1968.

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November 28, 2006

Iberdrola will Scottish Power kaufen

Der spanische Energiekonzern Iberdrola will den britischen Stromversorger Scottish Power für rund 27 Milliarden Franken übernehmen. Das Management von Scottish Power erklärte sich mit der Übernahme einverstanden.

Iberdrola, der zweitgrösste spanische Energiekonzern, bietet pro Scottish-Power-Aktie 4 Pfund in bar sowie 0,1646 eigene Anteile, wie die beiden Unternehmen in London mitteilten. Damit ergäbe sich pro Aktie ein Wert von 7,77 Pfund. Damit läge der Kaufpreis deutlich unter der Summe von rund 28,5 Milliarden Franken, über die bislang spekuliert worden war.

Drittgrösster Stromanbieter
Falls die Übernahme Erfolg hat, wird das neue Unternehmen zum drittgrössten Stromanbieter in Europa. Mit der Übernahme des fünftgrössten britischen Energiekonzerns und seinen 5,2 Millionen Kunden würde «ein Weltmarktführer im Energiebereich» entstehen, erklärte Iberdrola-Präsident Ignacio Galan in Madrid.

Zustimmungen stehen noch aus
Die Aktionäre von Scottish Power und Iberdrola sowie die Kartellbehörden müssen der Transaktion noch zustimmen. Die spanische Gruppe hofft, dass die EU-Kommission der Übernahme im Februar zustimmen wird. Ausserdem wird es in der Branche auch für möglich gehalten, dass noch ein anderer Energiekonzern ein Angebot für Scottish Power abgibt. Der europäische Energiemarkt ist derzeit stark in Bewegung.

Fusionen im Gespräch
Auf dem europäischen Energiemarkt zeichnen sich derzeit auch andere neue Allianzen ab. So hat E.ON ein Übernahmeangebot über 37 Milliarden Euro für den spanischen Versorger Endesa unterbreitet. Vor der Fusion stehen zudem Suez und Gaz de France. Die vor mehr als 100 Jahren gegründete Iberdrola kam im vergangenen Jahr auf einen Umsatz von 8 Milliarden Euro und einen Überschuss von 1,5 Milliarden Euro. Das Unternehmen ist in 28 Ländern aktiv. --awp/scc/gal--


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Weniger Druck auf die Wirbelsäule

Aufrechtsitzen im Büro laut neuester britischer Studie nicht die beste Haltung

An der Arbeit am Schreibtisch ist das Lümmeln nach einer neuen britischen Studie gesünder als das Aufrechtsitzen. Die Studie, in der die Forscher 22 Versuchsteilnehmer im Kernspintomographen untersuchten, wurde am Dienstag in London veröffentlicht.

(sda/dpa) Schottische Wissenschafter haben sich mit der Körperhaltung bei der Büroarbeit beschäftigt. Sie kamen zum Schluss, dass die beste Sitzhaltung nicht bei einer Beugung des Oberkörpers von 90 Grad erreicht wird, sondern locker zurückgelehnt bei 135 Grad.

Bei einer Haltung von 135 Grad werde auf die Wirbelsäule weniger Druck ausgeübt als in einer aufrechten oder nach vorne gebeugten Position. «Wenn Druck auf die Wirbelsäule kommt, wird sie gequetscht und gekrümmt», sagte der Leiter der Studie, Waseed Amir Bashir aus Edinburgh.

Aus biomechanischer Sicht sei deshalb die 135-Grad-Haltung die bessere. Auch Bandscheiben-Probleme könnten so leichter vermieden werden.

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Finanzmarktgesetz auf der Zielgeraden

Die WAK-N hat die Vorlage über das Finanzmarktgesetz bis auf eine Bestimmung im Börsengesetz zu Ende beraten. Sie hat im Übrigen mit einer knappen Mehrheit eine Vorlage angenommen, welche die Abschaffung der "Dumont-Praxis" im Bereich der direkten Bundessteuern verlangt.

1. Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) ( 06.017 )

Die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz wird heute im Wesentlichen durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) wahrgenommen. In seiner Botschaft zum Bundesgesetz über die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG; 06.017 ) beantragt der Bundesrat die Zusammenführung dieser drei Behörden. Diese neu zu schaffende Behörde, welche als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert wird, soll eine kompetente, wirksame und effiziente Aufsicht des Finanzmarktes in der Schweiz garantieren.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist bereits an ihrer Sitzung vom 30.-31. Oktober 2006 mit 14 zu 4 Stimmen und 2 Enthaltungen auf das Geschäft eingetreten. An jener Sitzung hatte sie zudem beschlossen, die Aufsicht über die Pensionskassen vorerst nicht in die FINMA zu integrieren.

An ihrer Sitzung vom 27.-28. November 2006 hat die WAK-N die Beratung dieses Geschäfts weitergeführt.

Ein wichtiges Anliegen der Kommission ist es, im Interesse der Beaufsichtigten die Kosten der neu zu schaffenden Behörde in Grenzen zu halten da die Beaufsichtigten diese selbst tragen müssen. Sie schlägt vor, dieses Ziel zum einen mit einer Anpassung im Personalbereich sicherzustellen: Mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, beantragt sie, dass das Personal der FINMA öffentlich rechtlich - und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen privat rechtlich - anzustellen sei. Damit soll vermieden werden, dass insbesondere für das Kader überhöhte Löhne bezahlt werden. Im Übrigen sei es konsequent, dass Personal, das öffentlich rechtliche Aufgaben wahrnehme, auch entsprechend angestellt sei. Die Minderheit führte demgegenüber ins Feld, dass vor allen Dingen bei den Kaderlöhnen Flexibilität notwendig sei, um gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähig zu bleiben und um so das nötige hoch qualifizierte Personal rekrutieren zu können.

Der Bundesrat beantragte mit seiner Botschaft einen möglichst hohen Grad an institutioneller und finanzieller Autonomie für die FINMA und sieht deshalb lediglich eine parlamentarische Oberaufsicht vor, ohne dass das Parlament eine Budgethoheit hat. Ein Antrag, der die Bestimmung eines jährlichen Globalbudgets dem Parlament unterstellen wollte, blieb mit 4 zu 17 Stimmen in der Minderheit. Diese Minderheit hatte dafür plädiert, die Kontrolle des Budgets den eidgenössischen Räten zu überlassen, um Kostensteigerungen zu vermeiden. Die Mehrheit der Kommission ist aber davon überzeugt, dass die FINMA eine Budgetautonomie braucht, um ihre Aufgaben mit der nötigen Flexibilität gegenüber dem Markt und unabhängig von sachfremden Einflüssen erfüllen zu können.

Zur Finanzierung ihrer Aufwendungen erhebt die FINMA Gebühren für Aufsichtsverfahren im Einzelfall sowie für Dienstleistungen. Für die Kosten, welche durch diese Gebühren nicht gedeckt sind, erhebt sie von den Beaufsichtigten zusätzlich nach definierten Kriterien jährlich eine Aufsichtsabgabe. Ein Antrag, diese Aufsichtsausgabe nur für reine Aufsichtskosten einzuziehen, wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag auf Beteiligung des Bundes an diesen Kosten für die von ihm bestellten Leistungen mit 5 zu 12 Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

Die FINMA orientiert die Öffentlichkeit regelmässig über ihre Tätigkeit. Über einzelne Verfahren informiert sie nur dann, wenn damit Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Beaufsichtigte geschützt werden, um falsche Informationen zu berichtigen, oder um das Ansehen des Schweizer Finanzplatzes zu wahren. Ein Antrag, dass über sämtliche Verfahren zu orientieren sei, wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Im Bereich der Amts- und Rechtshilfe schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft vor dass die FINMA die Zustimmung zur Weiterleitung von Informationen an Strafbehörden verweigern soll, wenn die Rechtshilfe in Strafsachen ausgeschlossen wäre. Ein Antrag auf Streichung dieser Regelung wurde mit 8 zu 14 bei einer Enthaltung abgelehnt. Die Mehrheit erachtete es als wichtig, dass auch im FINMAG an der Doppelten Strafbarkeit festgehalten wird, das heisst, dass einem ersuchenden Staat internationale Rechtshilfe nur in Fällen gewährt wird, die sowohl in der Rechtsordnung der Schweiz als auch in jener des ersuchenden Staates strafbar sind.

Im Rahmen der Vorlage zum FINMAG sind unter anderem im Börsengesetz vom 24. März 1995 (SR 954.1) Änderungen vorgesehen. Bei dieser Beratung hat die Kommission zusätzlich einen Antrag über die Offenlegung von Beteiligungen ausführlich diskutiert. Sie hat in der Folge die Verwaltung beauftragt, abzuklären, ob der Schwellenwert für eine Meldepflicht von Beteiligungen, der heute bei mindestens 5% liegt, im Sinne einer grösseren Transparenz gesenkt werden soll. Die Verwaltung wird der Kommission an der ersten Sitzung im Januar einen Bericht zu dieser Frage unterbreiten. Die Kommission wird an dieser Sitzung über den entsprechenden Antrag beschliessen und anschliessend die Gesamtabstimmung durchführen.

2. Pa.Iv. Müller Philipp. Einschränkung der "Dumont-Praxis". 2. Phase ( 04.457 )

Nach geltendem Recht und gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten grundsätzlich nicht in Abzug bringen. Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Philipp Müller ( 04.457 Einschränkung der "Dumont-Praxis") verlangt, dass diese Praxis - die so genannte "Dumont-Praxis" - zugunsten der Eigentümer geändert wird.

Letztes Jahr haben die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat der Initiative Folge gegeben. Gemäss dem Verfahren bei parlamentarischen Initiativen ist es nun Aufgabe der WAK-N, eine Vorlage im Sinne der Initiative auszuarbeiten.

Die Verwaltung hat gemäss Auftrag der Kommission vom Mai 2006 auf die heutige Kommissionssitzung hin einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung erstellt. Gemäss diesem Vorschlag soll die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer abgeschafft werden. Damit könnten Renovationskosten bereits sofort nach dem Erwerb in Abzug gebracht werden - unabhängig davon, ob die Liegenschaft zuvor vernachlässigt wurde. Wertvermehrende Aufwendungen wären allerdings wie bisher nicht abzugsfähig. Bei den kantonalen Steuern lässt der Entwurf die Kantone selbst entscheiden, ob sie die Dumont-Praxis anwenden wollen.

Die Kommission hat mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Bei der Detailberatung hat sie keine Änderung vorgenommen und den Entwurf an der Gesamtabstimmung mit 13 zu 10 Stimmen angenommen. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung im Januar entscheiden, ob sie ihre Vorlage in die externe Vernehmlassung geben soll, bevor sie ihn dem Nationalrat vorlegt und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Nach Auffassung der Mehrheit stellt die Aufhebung der Dumont-Praxis einen klaren Beitrag zur Wohneigentumsförderung dar, sind es doch in erster Linie die Neueigentümer, die davon profitieren würden. Zudem ist eine Abkehr von der Dumont-Praxis auch deshalb nötig, weil diese Praxis die Renovationstätigkeit wesentlich einschränkt und deshalb ein Hindernis zum einen für die Instandhaltung des Immobilienparks und zum andern für die Bauwirtschaft darstellt. Die Mehrheit weist zudem darauf hin, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung schwer verständlich ist, weshalb nur Alteigentümer, nicht aber Neueigentümer die Renovationskosten sollen abziehen dürfen. Was die Steuereinbussen anbelangt, welche diese zusätzlichen Abzüge mit sich bringen, ist die Mehrheit der Meinung, dass diese mit der Ankurbelung der Bautätigkeit vollauf wettgemacht würden.

In den Augen der Minderheit stellt die Aufhebung oder selbst eine Einschränkung der Dumont-Praxis eine Bevorteilung der Erwerber vernachlässigter Liegenschaften gegenüber den Erwerbern gut erhaltener Liegenschaften dar. Damit würde gegen das Verfassungsgebot der Gleichbehandlung verstossen, da nach dieser Regelung der Erwerber einer schlecht erhaltenen Liegenschaft die Unterhaltskosten abziehen kann, wogegen er für seine Liegenschaft weniger bezahlen musste als der Erwerber einer gut erhaltenen Liegenschaft. Schliesslich steht der Entwurf der Mehrheit, die Kantone selbst entscheiden zu lassen, ob sie die Dumont-Praxis anwenden wollen, im Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz der formellen Harmonisierung.

3. Pa.Iv. Wasserfallen. Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen. 2. Phase

Die Kommission beschäftigte sich ausserdem mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Kurt Wasserfallen ( 03.463 Pa. Iv. Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen). Die Initiative verlangt, die Vorschriften im Arbeitsgesetz so anzupassen, dass vorübergehende Sonntagsarbeit für bis zu vier Sonntagsverkäufe ohne Bedürfnisnachweis zugelassen ist. So liessen sich insbesondere die Sonntagsverkäufe in der Vorweihnachtszeit abdecken. Dabei könnten die einzelnen Kantone selbst festlegen, wie viele der maximal vier Sonntagsverkäufe sie pro Jahr genehmigen wollen; damit wäre die kantonale Autonomie weiterhin gewährleistet. An der Auflage des Lohnzuschlags und jener des Einverständnisses der Arbeitnehmenden würde ebenfalls festgehalten. Die Kommission wird im kommenden Quartal einen Vorentwurf über diese Änderung des Arbeitsgesetzes prüfen.

4. Standesinitiative des Kantons Jura über die Aufhebung von Bundesbestimmungen, die gegen Artikel 6 EMRK verstossen

Die WAK-N hat im Übrigen der Vorlage ihrer Schwesterkommission über eine Standesinitiative des Kantons Jura ( 02.303 ), welche vom Ständerat am 26. September 2006 angenommen wurde, zugestimmt. Mit der Vorlage werden die Gesetze über die Direkte Bundessteuer und die Steuerharmonisierung so angepasst, dass diese nicht mehr gegen Artikel 6 der EMRK, welcher das Prinzip des Rechts auf ein faires Verfahren festlegt, verstossen.

Die Kommission hat am 27. und 28. November 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrat Merz in Bern getagt.

Bern, 28. November 2006 Parlamentsdienste

Auskünfte:
Caspar Baader, Präsident der Kommission, Tel. 079 447 10 22
Marcello Fontana, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 35 (Punkt 3)
Alexandre Füzesséry, stellvertr. Sekretär der Kommission, Tel. 031 322 98 58 (Punkt 2)
Edith Honegger, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Tel. 031 322 15 64 (Punkt 1 und 4)

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Operationen, bevor es Vollnarkose gab

Sinn der Anatomie war im Mittelalter das Verstehen des menschlichen Körpers, allerdings nicht mit dem primären Zweck, bessere und wirksamere medizinische Behandlungsmethoden zu entwickeln.

Vielmehr schien es darum zu gehen, einen Blick ins Innere des menschlichen Körpers zu tun. Eine Website zeigt eindrücklich die Erkenntnisse, die man in jener Zeit über den menschlichen Körper machte.

EFTA-Minister treffen sich am 1. Dezember in Genf

Bern, 28.11.2006 - Das nächste Ministertreffen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) wird am 1. Dezember 2006 in Genf stattfinden. Das Treffen der EFTA-Mitglieder (Schweiz, Island Liechtenstein und Norwegen) steht unter dem Vorsitz von Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Die Schweiz hat im 2. Halbjahr 2006 turnusgemäss den EFTA-Vorsitz inne. Am Rande des Treffens werden die EFTA-Minister und der indische Handelsminister Kamal Nath eine gemeinsame Studiengruppe zur Prüfung eines möglichen Freihandelsabkommens EFTA-Indien einsetzen.

Die EFTA-Minister werden Stand und Perspektiven der Freihandelspolitik der EFTA-Staaten gegenüber Staaten ausserhalb der EU diskutieren. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen wollen die Schweiz und die andern EFTA-Staaten die Rahmenbedingungen für die weltweite wirtschaftliche Zusammenarbeit verbessern. Die EFTA-Drittlandpolitik ist somit ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrates.

Die EFTA-Minister werden von den in den letzten Monaten erzielten Fortschritten der EFTA-Freihandelspolitik Kenntnis nehmen. Das 2005 unterzeichnete Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der Republik Korea, dem bisher wirtschaftlich bedeutendsten Freihandelspartner der EFTA-Staaten ausserhalb der EU, ist am 1. September 2006 in Kraft getreten. Das im Jahr 2004 unterzeichnete Freihandelsabkommen mit Libanon wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die Inkraftsetzung des im Sommer 2006 unterzeichneten Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten der Südafrikanischen Zollunion SACU (Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland) ist für Anfang 2007 vorgesehen. Die Verhandlungen zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten wurden Ende Oktober 2006 erfolgreich abgeschlossen, und das entsprechende Freihandelsabkommen soll in der ersten Hälfte 2007 unterzeichnet werden. Diese Abkommen werden namentlich die Zolldiskriminierungen gegenüber Schweizer Exporteuren beseitigen, die sich aus den bestehenden Abkommen der EU mit Ägypten, Libanon und Südafrika ergeben.

Am Rande des Ministertreffens werden die EFTA-Minister und der indische Handelsminister Kamal Nath ein Verständigungsprotokoll unterzeichnen, welches vorsieht, dass eine Gemeinsame Arbeitsgruppe EFTA-Indien innert Jahresfrist einen Bericht zur Machbarkeit eines umfassenden Freihandelsabkommens EFTA-Indien erstellt.

Die Medienvertreter sind eingeladen, an der Unterzeichnung des Verständigungsprotokolls mit Indien am 1. Dezember 2006, 13.00 - 13.45 Uhr, teilzunehmen (EFTA-Gebäude, rue de Varembé 9-11, Genf). Anschliessend besteht eine Gelegenheit für kurze Interviews.
Adresse für Rückfragen:
Evelyn Kobelt,
Kommunikationsdienst EVD,
Tel. 031 322 20 59,
Mobile 079 301 71 72

Botschafter Luzius Wasescha,
SECO,
Leiter Welthandel,
Tel. 031 322 23 33

Martin Zbinden,
SECO,
Leiter a.i. Ressort Freihandelsabkommen/EFTA,
Tel. 031 322 88 16
Herausgeber:
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Internet: http://www.evd.admin.ch

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OECD revidiert Schweizer Konjunkturaussichten nach oben

Schweizer Wirtschaft übertrifft Euroraum

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat die Konjunkturaussichten für die Schweiz kräftig nach oben revidiert. Wie die Grossbank UBS geht die OECD von einem Wachstum von 3 Prozent aus, statt wie bisher von 2,4 Prozent.

(ap) Die Experten der OECD sagen der Schweiz im laufenden Jahr neu ein Wachstum von 3,0% und in den kommenden beiden Jahren Zunahmen des realen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 2,2 und 2,0% voraus, wie die Organisation am Dienstag bekannt gab.

Euroraum klar übertroffen
Im vergangenen Mai hatte die OECD noch 2,4% für dieses und 1,8% Wachstum für nächstes Jahr prognostiziert. Die Schweiz würde damit im laufenden Jahr das Wachstum im Euroraum klar übertreffen, für den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nun eine BIP-Zunahme von 2,6 Prozent erwartet.

2007 sollte sich die Schweizer Wirtschaft im Gleichschritt mit jener des Euroraums entwickeln. Die Wachstumsverlangsamung in den kommenden beiden Jahren wird von den Pariser Konjunkturforschern mit der restriktiveren Geldpolitik und einem weniger günstigen internationalen Umfeld erklärt. Nach wie vor werde die Schweiz aber über ihrem Potenzial wachsen.

Arbeitslosigkeit sinkt weiter
Auch die Arbeitslosigkeit sollte damit weiter sinken, und zwar von 3,9 Prozent im laufenden Jahr auf Quoten von 3,6 und 3,3 Prozent in den nächsten beiden Jahren, wobei diese Raten anders definiert werden als vom Staatssekretariat für Wirtschaft in der Schweiz. Vernachlässigbar wird gemäss OECD die Teuerung bleiben, mit mittleren Jahresteuerungsraten von 0,9 und 1,2 Prozent in den kommenden beiden Jahren.

OECD Länderbericht (english)

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FDP-Nationalrat Hegetschweiler tritt nicht mehr an

16 Jahre in der grossen Kammer
FDP-Nationalrat Rolf Hegetschweiler tritt im Herbst 2007 nicht mehr an. Der frühere Direktor des Zürcher Hauseigentümerverbandes hat 16 Jahre der grossen Kammer angehört. Engagiert hat er sich besonders in Fragen der Wohneigentumsförderung, des Mietrechts und der Verkehrspolitik.

tsf. Im Herbst 1991 hatte der in Ottenbach wohnhafte Hegetschweiler den Sprung in den Nationalrat geschafft. Wie die FDP des Kantons Zürich mitteilte, verzichtet der nächstes Jahr 70 Jahre alte Politiker auf eine erneute Kandidatur im kommenden Herbst.

In der grossen Kammer galt das Schwergewicht seiner Tätigkeit Verkehr- und Raumplanungsfragen sowie dem Wohnungswesen. Rund 80 Vorstösse habe Hegetschweiler in seiner Amtszeit eingereicht, gab die FDP bekannt. Deren Spektrum reichte vom Mietrecht, über die Revision der Lex Friedrich bis zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.

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How to flatten a trombone

Half of an old trombone is flattened by a couple of band kids with a baseball bat, hammer, and Chevy Blazer. This is one trombone that will always be flat.


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Autobahnvignette 2007 in hellblau metallic

Bern, 28.11.2006 - Ab nächsten Freitag, 1. Dezember, ist die neue Vignette erhältlich. Sie hat die Grundfarbe ,hellblau metallic". Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist dunkelblau, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet unverändert 40 Franken.
Wie bisher ist die Klebeseite der Vignette mit einem Punktraster versehen. Dies bedeutet, dass bei einer korrekt auf die Innenseite der Frontscheibe geklebten Vignette von aussen eine dunkelblaue Jahrzahl ,07" sowie der Punktraster sichtbar sind. Die Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Postschaltern, bei den Strassenverkehrsämtern oder bei den Zollämtern bezogen werden. Sie ist für die Zeit vom 1. Dezember 2006 bis zum 31. Januar 2008 gültig.

Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.

Adresse für Rückfragen:
Beat Rohner, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben, Oberzolldirektion, Tel. 031 323 38 55

Urs Lüchinger, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 59 88
Herausgeber:
Eidgenössische Zollverwaltung
Internet: http://www.ezv.admin.ch


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Ehrenpromotion der Juristischen Fakultät

Laudatio
Die Juristische Fakultät der Universität Basel verleiht die Würde eines Doktors der Rechte ehrenhalber an

Herrn Prof. Dr. iur. Christoph Leuenberger, St. Gallen

der während Jahrzehnten als Richter in der Praxis, als Lehrer im Unterricht, als Wissenschafter in der Forschung sowie als Experte des Bundes bei der Rechtsvereinheitlichung sich in besonderem Mass um die Entwicklung des schweizerischen Zivilprozessrechts verdient gemacht hat;
der als langjähriger Vorsitzender der entsprechenden Stiftung die Aus- und Weiterbildung der schweizerischen Richterschaft immens gefördert hat;
und der so durch sein gesamtes Theorie und Praxis verbindendes Wirken Wesentliches für die schweizerische Rechtsentwicklung geleistet hat.

Lebenslauf
Christoph Leuenberger wurde am 3. Februar 1945 in Bern geboren. Nach dem Besuch der Schulen in St. Gallen studierte er Jurisprudenz an der Universität Bern. 1972 erwarb er das bernische Fürsprecherpatent. Im Jahre 1975 folgte das Doktorat mit der Dissertation „Die unverzichtbaren und unverjährbaren Grundrechte in der Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichtes“. Von 1975–1976 absolvierte er ein Nachdiplomstudium an der University of Michigan Law School, Ann Arbor, Michigan, U.S.A., das er mit einem LL.M. abschloss. Gleichzeitig verfasste er eine Forschungsarbeit zu den Abstimmungsmodalitäten bei Totalrevisionen von Verfassungen verschiedener US-Gliedstaaten. 1976–1981 arbeitete er als Gerichtssekretär am Bundesgericht.

Im Jahre 1981 wurde Christoph Leuenberger in das Kantonsgericht St. Gallen gewählt. Er gehörte dort verschiedenen Kammern an und ist seit 2004 Präsident des St. Galler Handelsgerichts. Seit 1994 präsidiert er die Anwaltsprüfungskommission des Kantons St. Gallen.

An der Universität St. Gallen liest Christoph Leuenberger seit 1986 Zivilprozessrecht und wurde 2002 zum Titularprofessor ernannt. 1999 wählte ihn das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement in die eidgenössische Expertenkommission für die Vereinheitlichung des schweizerischen Zivilprozessrechts. Von 1992–2006 war er Vorsitzender der Geschäftsleitung der Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter, die sich der Aus- und Weiterbildung der schweizerischen Richterschaft annimmt.

Würdigung durch die Juristische Fakultät
Dr. Christoph Leuenberger wirkt seit Jahrzehnten als Richter am obersten Gericht des Kantons St. Gallen und präsidiert dessen Handelsgericht. Als Lehrer des Zivilprozessrechts an der Universität St. Gallen vermittelt er den Studierenden seit vielen Jahren dieses praxisrelevante Rechtsgebiet, das er auch durch einen der führenden Kommentare zum Zivilverfahrensrecht analytisch und scharfsinnig bearbeitet hat. Als Experte des Bundes wirkte er an vorderster Stelle bei den Kodifikationsarbeiten für eine schweizerische Zivilprozessordnung mit.

Wir würdigen mit der Verleihung des Ehrendoktorats an Christoph Leuenberger den Richter, den Hochschullehrer und Forscher sowie den Rechtspolitiker, der durch sein Theorie und Praxis verbin-dendes Wirken mit gesamtschweizerischem Nachhall einen grossen Beitrag zur Rechtsentwicklung, insbesondere im schweizerischen Zivilprozessrecht geleistet hat und bei all seinen grossen Leistungen auf sympathische Weise bescheiden geblieben ist.


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Entscheid Kantonsgericht, 04.07.2006

Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG (SR 312.5), Art. 222 lit. c StP (sGS 962.1). Die Streitwertgrenze für Zivilforderungen im Strafprozess von Fr. 5'000.- gilt für alle Rechtsmittel und für alle Kläger, mithin auch für Opfer. Das OHG garantiert dem Opfer ein Anfechtungsrecht im Strafpunkt nur im Zusammenhang mit der Beurteilung seiner Zivilansprüche. Weist die Vorinstanz eine Genugtuungsforderung des Opfers - mangels Anfechtungsmöglichkeit - rechtskräftig ab, hätte ein Entscheid der Rechtsmittelinstanz zum vornherein keine Auswirkungen auf den Zivilpunkt und es fehlte dem Kläger an der Beschwer im Strafpunkt (Kantonsgericht, Strafkammer, 4. Juli 2006, ST.2006.16).

Aus den Erwägungen:

II./1. Der Kläger ist unbestrittenermassen Opfer im Sinn von Art. 2 Abs. 1 OHG. Zu prüfen ist vorab, ob er zur Berufung gegen den Straf- und Zivilpunkt des erstinstanzlichen Urteils legitimiert ist.

2. a) Gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG kann das Opfer den Gerichtsentscheid mit den gleichen Rechtsmitteln anfechten wie der Beschuldigte, wenn es sich bereits vorher am Verfahren beteiligt hat und soweit der Entscheid seine Zivilansprüche betrifft oder sich auf deren Beurteilung auswirken kann. Das Opfer kann den Strafpunkt demnach dann nicht anfechten, wenn selbst die Gutheissung des Rechtsmittels auf Bestand und Umfang der Zivilforderung keinen Einfluss mehr haben könnte, so etwa, wenn die Zivilansprüche bereits rechtskräftig beurteilt worden sind (BGE 127 IV 188, 121 IV 323; NIKLAUS OBERHOLZER, Grundzüge des Strafprozessrechts, Bern 2005, N 1759; SABINE STEIGER-SACKMANN, OHG-Kommentar, Art. 8 N 94 und 97, EVA WEISHAUPT, Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Opferhilfegesetzes [OHG], Zürich 1998, S. 310). Zunächst ist deshalb zu prüfen, ob der Kläger zur Anfechtung des Zivilpunkts berechtigt ist.

b) Wird die Zivilforderung des Opfers teilweise oder vollumfänglich abgewiesen, so ist es durch den Entscheid beschwert und damit zur Anfechtung dieses Entscheids berechtigt. Die Anfechtung des Zivilpunkts ist in der Regel unter denselben Voraussetzungen möglich wie die Anfechtung eines Zivilurteils. Zulässigkeitsbeschränkungen wie Streitwertgrenzen können die Ergreifung eines selbständigen ordentlichen Rechtsmittels im Zivilpunkt vereiteln (DOMINIK ZEHNTNER/HELENA HOFER, in: NIGGLI/WEISSENBERGER, Strafverteidigung, Rz. 4.100). Ob ein Zivilurteil berufungsfähig ist, hängt unter anderem vom Streitwert ab (vgl. Art. 225 ZPO/SG). Im st. gallischen Adhäsionsverfahren verhält es sich nicht anders. Gemäss Art. 222 lit. c StP kann der Zivilkläger den Entscheid über die Zivilklage anfechten, wenn der Streitwert Fr. 5'000.- übersteigt. Die Gesetzessystematik (Einordnung unter den "Allgemeinen Bestimmungen" [Art. 222 ff. StP]) spricht dafür, dass diese Streitwertgrenze für alle Rechtsmittel und für alle Kläger - mithin auch für Opfer - gilt. Nichts anderes ergibt sich aus dem Opferhilfegesetz. Zwar bezweckt Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG vor allem, dem Opfer ein Rechtsmittel im Strafpunkt zu verschaffen, soweit es zur Durchsetzung und Wahrung seiner Rechte als Zivilkläger aufgrund der besonderen Opferstellung als notwendig erscheint. Dies war ihm zuvor nach vielen kantonalen Prozessordnungen, so auch der st. gallischen, verwehrt. Das Bundesrecht garantiert dem Opfer indessen nicht ein streitwertunabhängiges Rechtsmittel im Zivilpunkt, denn dies hätte im Vergleich zu den übrigen Zivilklägern eine durch die Opferstellung sachlich nicht gerechtfertigte Besserstellung zur Folge. Der spezifischen Stellung als Opfer entspricht, dass ihm ein durchsetzbarer Anspruch auf adhäsionsweise Beurteilung seiner Zivilforderungen im Strafverfahren zusteht (Art. 9 OHG; FELIX BOMMER, Offensive Verletztenrechte im Strafprozess, Bern 2006, S. 151; WEISHAUPT, a.a.O., S. 233). Demgegenüber werden Zivilklagen von Klägern ohne Opfereigenschaft - mangels vergleichbarer gesetzlicher Vorschriften - in der Praxis häufig auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen, womit die dem Opfer eingeräumten Vorteile entfallen (BOMMER, a.a.O., S. 35; WEISHAUPT, a.a.O., S. 220 und 233). Als sachgerecht kann sodann bezeichnet werden, dass die Streitwertgrenze für das Opfer zur Ergreifung eines Rechtsmittels im Zivilpunkt tiefer angesetzt ist als im gewöhnlichen Zivilprozess (Fr. 5'000.- statt Fr. 8'000.-, vgl. Art. 225 ZPO/SG). Bei einem streitwertun¬abhängigen Rechtsmittelanspruch könnte das Opfer demgegenüber die erstinstanzliche Abweisung einer Klage selbst für einen Kleinstbetrag von der Rechtsmittelinstanz überprüfen lassen. Eine solche Ausweitung des Rechtsschutzes wäre nun aber unverhältnismässig, da sie nicht mehr der Absicht des Gesetzgebers entspräche, Opferqualität grundsätzlich nur denjenigen zukommen zu lassen, die in ihrer psychischen, physischen oder sexuellen Intensität nicht unerheblich beeinträchtigt wurden. Die Auffassung von STEIGER-SACKMANN (OHG-Kommentar, Art. 8 N 31), wonach die Adhäsionsklage nicht von einem Streitwert abhängig gemacht werden dürfe, kann sich vernünftigerweise nur auf die Geltendmachung von Zivilforderungen vor dem erstinstanzlichen Strafgericht beziehen und nicht auch für allfällige einschränkende Zulassungsbestimmungen im Rechtsmittelverfahren, was sich auch aus der Botschaft zum OHG ergibt (BBl 1990 II 986).

c) Der Kläger beantragt im Berufungsverfahren die Zusprechung einer Genugtuung von Fr. 500.-. Der Streitwert liegt demnach unter der Grenze von Art. 222 lit. c StP, weshalb auf die Berufung im Zivilpunkt nicht einzutreten ist.

3. Im Hauptstandpunkt beantragt der Kläger die Rückweisung der Angelegenheit in die Untersuchung. Folglich ficht er auch den Strafpunkt des erstinstanzlichen Urteils an.

Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG garantiert dem Opfer ein Anfechtungsrecht im Strafpunkt nur im Zusammenhang mit der Beurteilung seiner Zivilansprüche. Das OHG anerkennt kein unabhängiges, opferseitiges Strafverfolgungsinteresse; der reine Wunsch eines Opfers nach Rache und Bestrafung reicht für eine Rechtsmittellegitimation nicht aus (BGE 127 IV 187; BGE 123 IV 188; BOMMER, a.a.O., S. 155 f. mit weiteren Hinweisen). Nach dem oben Gesagten ist davon auszugehen, dass die Vorinstanz die Genugtuungsforderung des Klägers - mangels Anfechtungsmöglichkeit - rechtskräftig abgewiesen hat. Unter diesen Umständen hätte ein Entscheid der Rechtsmittelinstanz zum vornherein keine Auswirkungen auf den Zivilpunkt, und es fehlt dem Kläger an der Beschwer im Strafpunkt. Auf die Berufung im Strafpunkt wäre aber auch noch aus einem anderen Grund nicht einzutreten: Das Opfer hat zumindest kurz darzulegen, inwiefern sich eine Änderung des erstinstanzlichen Entscheids auf seine Zivilforderungen auswirken kann (vgl. Art. 8 Abs. 1 lit. c. OHG; OBERHOLZER, a.a.O., N 1758; STEIGER-SACKMANN, a.a.O., Art. 8 N 96 und 106; zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde vgl. BGE 120 IV 58, 119 IV 339). Der Kläger bringt jedoch nirgends vor, worin ein solcher Zusammenhang zwischen dem Straf- und dem Zivilpunkt bestehen soll. Damit verletzt er seine Begründungspflicht, weshalb auf die Berufung im Strafpunkt auch aus diesem Grund nicht einzutreten ist.

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Studierende müssen Gürtel enger schnallen

Stipendien und Darlehen real gesunken
Die Kantone haben Lernende und Studierende 2005 mit Stipendien und Darlehen von insgesamt 306 Millionen Franken unterstützt. 2004 waren es 314 Mio. Inflationsbereinigt gingen die Zahlungen um 9 Prozent zurück, wie aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik hervorgeht.

2005 gaben die Kantone 279 Millionen Franken für Stipendien und 27 Millionen Franken für Darlehen aus.

Nach einem Anstieg Anfang der Neunziger Jahre befindet sich der jährliche Stipendienbetrag seit 1995 unter der 300-Millionen-Grenze. 2005 liegt er real um 25% unter dem Wert von 1993.

Immer mehr Studierende

Im Gegensatz dazu stieg die Anzahl der Lernenden und Studierenden in nachobligatorischen Ausbildungen während der Neunzigerjahre ständig an (plus 16 Prozent zwischen 1990 und 2005).

Der Bund subventionierte die kantonalen Stipendien 2005 mit 76 Millionen Franken (2004: 79 Mio.). Bezogen auf den gesamten Stipendienbetrag waren dies 27 Prozent. 1990 hatten die Bundesbeiträge noch 40 Prozent der Stipendienzahlungen ausgemacht.

Jura am grosszügigsten

Trotz Bundessubvention sind die Kantone für das Stipendien- und Darlehenswesen zuständig. Die durchschnittlichen jährlichen Stipendienausgaben pro Kopf der Bevölkerung liegen zwischen 18 Franken im Kanton St. Gallen und 90 Franken im Kanton Jura.

In den Kantonen Graubünden, Tessin und Jura erhalten zwischen 7 und 10 Prozent der 16- bis 29-Jährigen Stipendien. In den Kantonen Zürich, Schaffhausen, St. Gallen, Solothurn und Aargau erhalten nur zwei bis drei Prozent dieser Altersgruppe Stipendien.

Dauerbrenner Stipendienharmonisierung

Seit Jahren fordern Studierendenverbände und Politiker eine Harmonisierung im Stipendienwesen und eine Erhöhung der Beihilfen. In der Herbstsession der Eidg. Räte in Flims scheiterte die Linke aber beim Versuch, die kantonalen Stipendien im Rahmen des neuen Finanzausgleichs (NFA) zu harmonisieren.

(sda/kooe)


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Was Russland mit seinem vielen Geld machen sollte

28. November 2006, Neue Zürcher Zeitung
OECD rät zu klarerer Sparstrategie, Reformen in der Verwaltung und mehr Effizienz
Russlands beneidenswerte makroökonomische Verfassung war bisher dem teuren Erdöl und der Annahme zu verdanken, dass die Rohstoffpreise nur temporär hoch sein würden. Laut der OECD sollte Russland dies jedoch überdenken.

pfi. Moskau, 27. November

Russland hat in den letzten Jahren einen ökonomischen Aufschwung erlebt, wie er in Europa seinesgleichen sucht (vgl. Tabelle). Seine Wirtschaft ist konstant stark gewachsen, die Reallöhne sind sehr deutlich gestiegen, die Arbeitslosigkeit ist gering, und der Staat gibt zwar wieder mehr aus, erwirtschaftet aber dennoch immer grössere Haushaltsüberschüsse. Wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem neuesten, ausführlichen «Economic Survey» darlegt,[1] hat all dies eine äusserst ungewöhnliche Verbesserung der sogenannten Terms of Trade möglich gemacht. Dank stetig steigenden Rohstoffpreisen sind Russlands wichtigste Ausfuhren immer mehr wert und seine Einfuhren relativ günstiger geworden. Das liess unerwartet viel mehr Geld im Land, welches einerseits die inländische Nachfrage anheizte und von welchem andererseits die Regierung versuchte, einen guten Teil für schlechtere Zeiten auf die Seite zu legen. Die im Stabilitätsfonds sterilisierten hohen Haushaltsüberschüsse haben wesentlich dazu beigetragen, den Rubel vor einer die Wettbewerbsfähigkeit von grossen Teilen der Wirtschaft gefährdenden, allzu schnellen Aufwertung zu bewahren.

Aufspaltung des Stabilitätsfonds
In der OECD-Studie erhält Russland ausdrücklich viel Lob für seine bisherige, stabilitätsorientierte makroökonomische Wirtschaftspolitik. Diese ist davon ausgegangen, dass der Höhenflug der Rohstoffpreise ein temporäres Phänomen sei, das es auszugleichen gilt, indem der Staat einen Teil der Gelder im Stabilitätsfonds zur Seite legt, um Haushaltsdefizite ausgleichen zu können, wenn der Erdölpreis mal wieder in den Keller fällt. Zwar gibt es laut der OECD bisher keine Sicherheit darüber, ob dies nicht doch bald geschehen könnte. Dennoch erscheine es zunehmend möglich, dass die für Russland so wichtigen Rohstoffpreise dauerhaft höher bleiben könnten. Als Reaktion darauf raten die Ökonomen Russland einerseits, das angestrebte Volumen der Gelder, welche im Stabilitätsfonds zum Ausgleich von Schwankungen - und ausschliesslich dafür - bereit gehalten werden, zu erhöhen und das Aufkommen der Gelder sogar noch breiter zu fassen. Andererseits empfehlen sie aber auch, den Fonds in einen Stabilisierungs- und einen Sparanteil aufzuspalten. Zum Sparanteil müssten dann explizite Strategien formuliert werden, wie dieser gezielt investiert werden soll, um das zukünftige Einkommen daraus zu maximieren.

Rohstoffe genügen nicht
Sollten die Rohstoffpreise hoch bleiben, wäre dies für Russland keineswegs nur ein Segen. Der Druck auf die noch weniger modernen Nicht- Rohstoffsektoren würde weiter zunehmen. Will Russland, dessen Wirtschaftsleistung pro Kopf laut den Pariser Berechnungen kaufkraftbereinigt erst 37% des OECD-Durchschnitts ausmacht, zum Klub der entwickelten Länder aufschliessen, muss seine Wirtschaft dringend produktiver werden. Dazu sollte die private Wirtschaft mehr in Modernisierung und Innovation investieren; Russland wendet dafür derzeit etwa 18% seines Bruttoinlandprodukts (BIP) auf, China knapp 40%. Der Kreml sollte nicht einfach Geld verteilen, sondern stattdessen das Investitionsklima verbessern und strukturelle Reformen angehen, damit die private Wirtschaft mehr investiert und dauerhaft moderner wird. Leider hat allerdings in den letzten beiden Jahren der Reformelan deutlich nachgelassen.

Nebst der seit Jahren verschleppten Erdgasmarkt-Reform sind es vor allem eine umfassende Reform der Verwaltung, eine stärker innovationsfördernde Ausgestaltung der Forschungspolitik sowie grössere Anstrengungen in der Gesundheitspolitik (in Russland beträgt die Lebenserwartung bei Geburt immer noch erst 65,3 Jahre), welche die OECD anmahnt.

Eine Reform der noch sehr sowjetischen, ineffizienten, häufig diskretionären und intransparenten russischen Verwaltung wird immer dringender, weil ohne sie überall Gelder verloren gehen und viel zu wenig zielgerichtet eingesetzt werden können. Russland hat laut der OECD einen zu schwachen Staat mit zu starken - häufig korrupten - Bürokraten. Nebst «New Public Management» mit anreizorientierten Entlöhnungssystemen braucht es Grundlegenderes: ein Recht auf Information und öffentliche Rechenschaftslegung der Verwaltung, Beaufsichtigung der Bürokratie durch unabhängige Gerichte und ein eigenständiges Parlament, weniger diskretionären Spielraum für staatliche Funktionäre und nicht zuletzt auch echte Möglichkeiten für die Bürger, ihre Rechte geltend zu machen, damit administratives Fehlverhalten sanktioniert wird.

Russland Bevölkerung ist zwar gemessen am sonstigen Entwicklungsniveau bemerkenswert gebildet, und sein staatlicher Forschungssektor ist ungewöhnlich gross. Doch ganz in sowjetischer Tradition arbeitet dieser häufig an den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbei. Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, eine stärker projektorientierte Forschungsfinanzierung und ein Steuersystem, das private Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen stärker honoriert, könnten laut den Pariser Ökonomen auch wesentlich dazu beitragen, dass Russlands Wirtschaft unabhängig vom Erdölpreis entwickelter und moderner wird.

[1] http://www.oecd.org/eco/surveys/russia



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How to chat someone up on the train, bus or tube

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Source: videojug.com

Handytarife müssen billiger werden

Die Wettbewerbskommission (Weko) erhöht den Druck auf die drei Schweizer Mobilfunkanbieter Swisscom, Orange und Sunrise. Die im internationalen Vergleich hohen Handytarife in der Schweiz könnten schon bald unter Druck geraten.


Die Weko hat bei den Anbietern eine marktbeherrschende Stellung festgestellt. Konkret geht es um die Terminierung von Anrufen auf die jeweiligen Mobilnetze, wie die Weko am Dienstag in einem Communiqué mitteilte. Die Feststellung der Marktbeherrschung ermögliche es der Kommunikationskommission (ComCom), selber die Terminierungspreise festzusetzen und diese den Anbietern vorzuschreiben. Terminierungsgebühren fallen bei der Zustellung eines Anrufes auf ein Mobilfunknetz an. Diese Gebühren seien in der Schweiz im Vergleich mit dem Preisniveau in Europa immer noch hoch, schreibt die Weko weiter. Die Weko führe ihre Bestrebungen zur Belebung des Wettbewerbs im Schweizer Mobilfunkmarkt weiter. Die eigene, im Oktober 2002 eröffnete Untersuchung der Terminierungsgebühren prüfe nicht nur die Marktstellung, sondern auch die allfällige Missbräuchlichkeit der Terminierungspreise. Anders als im Verfahren der ComCom könnten in dieser Untersuchung auch Sanktionen ausgesprochen werden. Die Untersuchung befinde sich im Endstadium, teilte die Weko weiter mit.

Quelle: 20min.ch

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November 27, 2006

Klage gegen Cablecom eingereicht

27. November 2006, 13:24, NZZ Online
Konsumentenschützer kritisieren Koppelung von Abo und Set-Top-Box
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) geht gegen Cablecom vor. Die Organisation hat bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstattet, weil der Kabelnetzbetreiber sein Abo-Fernsehen an den Kauf oder die Miete entsprechender Geräte koppelt.
(sda) Mit der Koppelung von Abo und Set-Top-Boxen verstosse Cablecom gegen die Konzession für Digital-TV, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Montag mit. Die Anzeige bei der Wettbewerbkommsssion (Weko) erfolge wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Konzession für Digital-TV sehe vor, dass der Vertrag über das Fernseh-Angebot nicht vom Kauf oder der Miete einer Set-Top-Box der Cablecom abhängig gemacht werde dürfe. Cablecom kopple das Abonnement jedoch regelmässig an den Kauf oder die Miete der Box.
Beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sei seit Frühling 2005 ein Verfahren zur Abklärung der Konzessionsverletzung hängig. Ein schneller Abschluss sei aber nicht zu erwarten, schreibt die SKS weiter.
Deshalb hat die SKS die Anzeige bei der Wettbewerbskommssion eingereicht. Die SKS sehe starke Anzeichen dafür, dass Cablecom gegen das Kartellgesetz verstosse. Cablecom verfüge über eine marktbeherrschende Stellung, argumentiert die SKS.

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Alt Nationalrat Gion Condrau ist gestorben

Der Schweizer Psychiater und alt CVP-Nationalrat Gion Condrau ist am 21. November im Alter von 87 Jahren gestorben. Condrau war Mitbegründer und Ehrenmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin, der Schweizerischen Gesellschaft für Daseinsanalytische Anthropologie und des Daseinsanalytischen Instituts für Psychotherapie und Psychosomatik. Condrau wurde am 9. Januar 1919 in Disentis GR geboren, wo er 1937 die Matura machte. Es folgte die Ausbildung in Psychiatriesowie in Neurologie und Neurochirurgie. 1953 eröffnete Condrau inZürich seine eigene Praxis. 1964 habilitierte er an derMedizinischen Fakultät der Uni Zürich. Es folgten Lehraufträge inFreiburg und Zürich. Condrau war auch während 12 Jahren in der Schweizer Politik tätig. Nach Mandaten im Gemeinderat von Herrliberg ZH und imZürcher Kantonsrat (1971 bis 1975) sass er für die CVP von 1975 bis1979 im Nationalrat.

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Mehrheit für Kohäsionsmilliarde

27. November 2006,   08:04, NZZ Online

Schweizweit rund 53 Prozent Ja-Stimmen in der Volksabstimmung

Das Osthilfegesetz als Grundlage für die Kohäsionsmilliarde zugunsten der 10 neuen EU-Staaten wurde von den Stimmbürgern landesweit mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Dabei zeichnete sich sich ein deutlicher Gegensatz zwischen den befürwortenden städtischen und den ablehnenden ländlichen Kantonen ab.

bbu. Die Schweiz wird mit jährlich rund 100 Millionen Franken Aufbauprojekte in den zehn neuen EU-Ländern unterstützen. Die Stimmbürger haben das Osthilfegesetz mit der Kohäsionsmilliarde für die neuen EU-Staaten relativ knapp angenommen. Der Ausgang der Volksabstimmung erschien lange ungewiss; noch am frühen Sonntagnachmittag hatte das SRG-Hochrechnungszentrum keine klaren Aussagen über das Resultat machen können. 

Niederlage für die SVP

Die Auszählung ergab dann aber einen einen Anteil von landesweit 53,4 Prozent Ja-Stimmen. Damit ist das Referendum der SVP und kleinerer Rechtsparteien gegen die Zahlung von einer Milliarde Franken an die zehn neuen EU-Staaten gescheitert. Für die SVP ist es bereits die dritte Niederlage in Serie bei einer Europa-Vorlage. Die Stimmbeteiligung lag bei gut 44 Prozent.

Bundesrat ist zufrieden

Für Aussenministerin Calmy-Rey zeugt das Ja von staatspolitischer Reife der Stimmbürger. Es erlaube der Schweiz, auf dem erfolgreichen bilateralen Weg weiterzuschreiten. Nächster Schritt seien Verhandlungen über ein Stromabkommen, erklärte sie am Sonntagabend. Wirtschaftsministerin Leuthard sagte, der Solidaritätsbeitrag für die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten sei eine politische und wirtschaftliche Investition zum Vorteil der Schweiz.

Starker Stadt-Land-Gegensatz

Ausschlaggebend für das Ergebnis zugunsten der Kohäsionsmilliarde waren die Ja-Mehrheiten in den städtischen Regionen der Deutschschweiz und die geschlossene Zustimmung in der Romandie. Im markanten Gegensatz dazu standen dagegen die teils stark ablehnenden Mehrheiten in den ländlichen Kantonen und die Haltung des Tessins.

Nein-Rekord im Kanton Glarus

Ein eigentlicher Nein-Block bildete sich dabei in der Innerschweiz und in der Ostschweiz heraus, wobei der Nein-Rekord im Kanton Glarus mit einer ablehnenden Mehrheit von 64 Prozent erreicht wurde. Abgeschmettert wurde die Vorlage mit über 62 Prozent aber auch von den Tessinern Stimmbürgern. Zum Teil annähernd hohe Nein-Mehrheiten gab es ausserdem in Nidwalden, Obwalden und Schwyz und Uri. Insgesamt stimmten zehn Deutschschweizer Kantone gegen die Vorlage.

Grosse Zustimmung in der Romandie

Abweichler vom Nein-Trend waren in der Innerschweiz hingegen Luzern und Zug, während der Kanton Aargau sich mit der hauchdünnen Mehrheit von 50,1 Prozent für die Kohäsionsmilliarde aussprach. Eine leicht höhere Zustimmung gab es im Wallis, während ein wesentlich klareres Ja aus Solothurn, Jura, Neuenburg, Baselland und Freiburg gemeldet wurde. 

Den Ja-Rekord bei der Abstimmung über die Kohäsionsmilliarde halten die Kantone Basel-Stadt, Genf und Waadt mit einer Zustimmungsrate von jeweils über 60 Prozent. Der Kanton Zürich lag ebenso wie der Kanton Bern mit etwas mehr als 55 Prozent Zustimmung zum Osthilfegesetz leicht über dem landesweiten Mittelwert von knapp 53 Prozent.

Livecam | St. Gallen

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