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10.404 Pa.Iv. Präzisierung der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen Verbesserungen der Arbeitsgrundlagen für die Oberaufsicht Im Verkehr zwischen dem Bundesrat und den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) ist es in den letzten Jahren wiederholt zu Unklarheiten gekommen. Insbesondere kam es wegen unterschiedlichen Auffassungen über den Umfang der Informationsrechte der GPK zu Verzögerungen von Untersuchungen. Die GPK-S unterbreitet ihrem Rat nun einen Gesetzesentwurf, der die Unklarheiten beseitigen will und bessere Arbeitsgrundlagen für die Oberaufsicht des Parlamentes schaffen soll. Eintrag ansehen | ||
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