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July 05, 2017

BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern

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BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Bern, 05.07.2017 - Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
(Zulassung von Leistungserbringern)
Die Vernehmlassungsvorlage basiert auf einem dreistufigen Konzept. Als erstes stellt sie für Medizinalpersonen eine Verbindung zum Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe in Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausübung der Medizinalberufe in eigener fachlicher Verantwortung her. Damit die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung in Zukunft verbessert werden kann, wird dem Bundesrat zweitens eine erweiterte Kompetenz erteilt, die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu regeln. Drittens fokussiert die Vorlage auf einer Neuregelung von Artikel 55a KVG, indem ein Kanton die Zulassung von Ärzten und Ärztinnen in einem oder mehreren ambulanten medizinischen Fachgebieten eigenständig auf eine Höchstzahl beschränken kann. Hierbei sind für die Bestimmung der Höchstzahlen durch die Kantone die Beschäftigungsgrade der Ärzte und Ärztinnen zu berücksichtigen.
Datum der Eröffnung: 5. Juli 2017
Vernehmlassungsfrist: 25. Oktober 2017

Bundeskanzlei

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BR - Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament

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BR - Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament
Bern, 05.07.2017 - Regelmässige Lohngleichheitsanalysen sollen unerklärte Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufdecken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 die Botschaft mit entsprechenden Änderungen des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Diese sehen vor, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten künftig alle vier Jahre eine Analyse durchführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen und über das Resultat informieren. Damit will der Bundesrat für die Unternehmen einen Anreiz schaffen, ihr Lohngefüge so anzupassen, dass der verfassungsmässige Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Realität wird.

Der Bundesrat

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