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October 07, 2020

BK - Dringliche Veröffentlichungen (Bekämpfung des Coronavirus [COVID-19])

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BK - Dringliche Veröffentlichungen (Bekämpfung des Coronavirus [COVID-19])
Bern, 07.10.2020 - Verordnung über die Abstützung der Covid-19-Verordnungen auf das Covid-19-Gesetz vom 7. Oktober 2020 (AS 2020 3971).

Diese Verordnung tritt am 8. Oktober 2020 um 00.00 Uhr in Kraft.

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Verordnung über die Stimmrechtsbescheinigung bei eidgenössischen Volksreferenden in Zeiten der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung) (AS 2020 3975).

Diese Verordnung tritt am 8. Oktober 2020 um 00.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.


Bundeskanzlei

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BR - Coronavirus: Bundesrat beschliesst neue Regeln über die Stimmrechtsbescheinigung bei fakultativen Referenden

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BR - Coronavirus: Bundesrat beschliesst neue Regeln über die Stimmrechtsbescheinigung bei fakultativen Referenden
Bern, 07.10.2020 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 eine Verordnung erlassen, die es ermöglicht, dass Unterschriftenlisten für fakultative Referenden auch ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereicht werden können. Die zeitlich befristete Massnahme tritt am 8. Oktober 2020 in Kraft und setzt die vom Parlament geschaffene gesetzliche Grundlage um (Artikel 2 Covid-19-Gesetz).

Der Bundesrat

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BR - Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen

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BR - Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen
Bern, 07.10.2020 - Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 beschlossen. Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst. In einer zweiten Etappe wird per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt werden.

Der Bundesrat

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