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June 25, 2020

BK - Vernehmlassungseröffnung: Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

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BK - Vernehmlassungseröffnung: Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Bern, 25.06.2020 - Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Modernisierung der Vereinbarung von 1937)
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht seit 1937 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen. Diese Vereinbarung ist heute noch die Grundlage für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennungspraxis für gewisse berufliche Abschlüsse. Sie hat sich grundsätzlich bewährt, weist jedoch über 80 Jahre nach ihrer Unterzeichnung einen klaren Modernisierungsbedarf auf. Das neue Abkommen soll grundsätzlich die Fortsetzung der bewährten gegenseitigen Anerkennungspraxis ermöglichen. Gleichzeitig soll es die seit 1937 erfolgten Entwicklungen in der Berufsbildung in beiden Ländern spiegeln.
Datum der Eröffnung: 18. Juni 2020
Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2020

Bundeskanzlei

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June 24, 2020

BR - Bundesrat will mehr Handlungsspielraum für Innosuisse

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BR - Bundesrat will mehr Handlungsspielraum für Innosuisse
Bern, 24.06.2020 - Der Bundesrat will den Handlungsspielraum und die Flexibilität bei der Innovationsförderung der Innosuisse erhöhen. Der Entwurf für die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation ist in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis genommen und das WBF mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt.

Der Bundesrat

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BAG - Bundesrat möchte Zugang zu Behandlungen mit Medizinalcannabis erleichtern

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BAG - Bundesrat möchte Zugang zu Behandlungen mit Medizinalcannabis erleichtern
Bern, 24.06.2020 - Der Bundesrat möchte den Zugang zu Behandlungen mit Medizinalcannabis erleichtern. An seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 hat er die Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Änderung sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten Behandlungen auf Cannabisbasis direkt ärztlich verschreiben lassen können, ohne dass beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss. Die Verschreibungen werden jedoch überwacht. Nichts ändert sich hingegen bei Cannabis zu Genusszwecken, der verboten bleibt.

Bundesamt für Gesundheit

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