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December 23, 2006

Eine Orgel wie sonst keine

Die Orgel der Lausanner Kathedrale mit ihren gegen 7000 Pfeifen ist eines der teuersten Instrumente weltweit. Der Klangfülle dieses Instruments zuzuhören, ist eine unvergleichliche Erfahrung.

Die Orgel ist ein zudem ein Unikum mit vier Orgeltypen in einem Gehäuse. Erstmals baute ein US-Unternehmen eine Orgel für eine Kathedrale in Europa. Und erstmals entwarf ein Designer eine Orgel.

"Wir mussten bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts auf eine wirklich wunderbare Orgel warten", erklärt Jean-Christophe Geiser gegenüber swissinfo.

Geiser ist seit 1991 Organist der Lausanner Kathedrale.

Als die elektrisch-pneumatische Transmission der alten Orgel von 1955 Anfang der 1990er-Jahre "Atemschwierigkeiten" (Luftdruck-Probleme) entwickelte, entschied sich die Waadtländer Regierung 1996 für den Bau einer neuen Orgel.

Sie schrieb darauf zwei Wettbewerbe aus, einen für den Bau, einen für das Design der Orgel. Den Zuschlag für den Bau der Orgel erhielt die Firma C.B. Fisk aus Massachusetts in den USA, jenen für das Gehäuse der italienische Designer Giugiaro.

Das neue Juwel der Lausanner Musikwelt wurde schliesslich im Jahr 2003 in Betrieb genommen. Nach 10 Jahren und Ausgaben von mehr als 5 Mio. Franken. Die alte Orgel fand eine neue Heimat in der Konzerthalle der Philharmonie von Danzig in Polen.

Pfeifen-Träume
Orgeln sind grundsätzlich Einzelstücke, aber gewisse sind einzigartiger als andere. "In der Schweiz gibt es nur noch ein Instrument mit mehr Pfeifen, aber eigentlich geht es nicht um die Grösse", sagt Geiser, eine der treibenden Kräfte hinter dem Orgel-Projekt.

"Unser Konzept war, auf die vier Orgeltypen - norddeutsch-barock, altfranzösisch, französisch-symphonisch und deutsch-romantisch - zu setzen. Das Einzigartige an unserer Orgel ist, dass alle vier Typen in einem Gehäuse vereint sind."

Orgeln sind grundsätzlich eine Ansammlung von Pfeifen. Der Ton und die Tonlage jeder Orgel variieren jedoch sehr stark, abhängig von Grösse, Form und Material.

Die unglaubliche Vielfalt
Wie ein Kunstmaler seine Farben mischt, muss der Organist ein bestimmtes Register (ein Set von Pfeifen) wählen, um dem jeweiligen Musikstück gerecht zu werden.

Eine Rolle bei der Auswahl spielt dabei jeweils auch die Akustik der Umgebung. Die Fisk-Orgel in Lausanne hat 100 Register. "Das Besondere an dieser Orgel ist ihre unglaubliche Vielfalt", unterstreicht Geiser.

Globale Zusammenarbeit
Während Jahrzehnten waren neue Orgeln für die grossen Schweizer Kathedralen traditionsgemäss von Schweizer Firmen gebaut worden, in Lausanne kamen nun Amerikaner zum Zug.

"Mit einem französischen oder einem deutschen Orgelbauer wäre das Instrument zu französisch oder zu deutsch geworden. Dasselbe Problem hätten wir mit einem Schweizer Orgelbauer gehabt", erklärt Geiser.

Fisk verfüge über sehr viel Fachwissen, auch im Bereich der unterschiedlichen europäischen Orgeltraditionen, erläutert er.

Designer in der Kathedrale
Neu war im Fall Lausanne auch, dass ein Designer das Gehäuse entwarf. Giugiaro, der unter anderem den Lamborghini und viele andere Autos entworfen hatte, liess sich für den "Körper" der Orgel von der Form eines Engels inspirieren, der auf einer Lichterwolke schwebt.

Der Bau einer Orgel ist eine knifflige Angelegenheit. Bis die Lausanner Orgel stand, brauchte es 150'000 Arbeitsstunden erfahrener Fachkräfte.

Vor dem Internet-Zeitalter, noch vor 15 Jahren, hätte man ein solches Instrument kaum bauen können, betont Geiser. Dabei verweist er auf die stete Kommunikation zwischen allen Seiten während des Orgelbaus, an dem insgesamt sechs Länder beteiligt waren.

Kathedrale wird Konzerthalle
Eine Spezifikation für den Designer war, dass die Kathedrale die Rolle einer "Konzerthalle mit Orgel" übernehmen sollte, da Lausanne, im Gegensatz zu anderen Schweizer Städten, keinen Raum hatte, in welchem Orchester- und Orgel-Repertoires zur Aufführung kommen konnten.

Die Fisk-Orgel hat daher zwei Spieltische mit je fünf Manualen. Der erste Spieltisch auf der Empore hat ein mechanisches Transmissions-System, der zweite Spieltisch verfügt über eine elektronische Transmission und steht auf einer beweglichen Plattform. Sie kann somit im Kirchenschiff herum bewegt werden.

Dank diesem mobilen Spieltisch kann das Konzert-Publikum den Organisten beim Spiel aus der Nähe sehen, statt wie sonst oft nur seinen Rücken weit oben auf einer Empore.

Im Vergleich mit dem Spiel einer sechsteiligen Bach-Fuge ist es fast peinlich simpel, nur zurückzulehnen und den Klängen eines der aufregendsten Instrumente der Welt zu lauschen.

swissinfo, Thomas Stephens
(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)

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December 22, 2006

St. Gallen bietet gratis Internet für alle

St. Gallen - Ab März 2007 soll die gesamte Bevölkerung der Stadt St. Gallen einen kostenlosen Internetzugang erhalten: Die erste Testphase des Opensource-Netzwerkes in St. Gallen wurde am Donnerstag gestartet. Geplant sind drei Antennen. (ht/sda)

Das Projekt «Wireless St. Gallen» sei eines der ersten flächendeckenden Drahtlos-Internet-Angebote der Schweiz, das der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich gemacht werde, hiess es an einer Medienkonferenz. Vergleichbare Projekte gebe es in Berlin, Leipzig und Wien.

Initiiert wurde das Wireless St. Gallen-Projekt durch Mitarbeitende des Organisations- und Informatik-Amts (OIA) der Stadt zusammen mit der Technischen Hochschule Rapperswil, der Studentenschaft der Universität St. Gallen, den St. Galler Stadtwerken und der Gruppierung «openwireless.ch St. Gallen».

«Weiterentwicklung der Infrastruktur»
Es ermögliche die Weiterentwicklung der Kommunikationsinfrastruktur der Stadt, sagte Stadtpräsident Franz Hagmann. Ein kostenloser Internetzugang sei ein Grundbedürfnis, sagte der Leiter der Stadtwerke, Ivo Schillig an der Medienkonferenz. Bis Ende Februar 2007 testen Studierende das Projekt.

Drei Sendestationen sollen auf dem Gebiet der Stadt St. Gallen ein Basis-Funknetzwerk verbreiten und den Internetzugang gewährleisten. Zwei Antennen sind bereits in Betrieb. Spezielle Wireless-Router empfangen das Signal der Antenne und verbreiten es.

Swisscom gelassen
Damit das System funktioniert, ist die Mitwirkung der Bevölkerung nötig: 20 Router wurden bereits bei Studierenden installiert. «Wireless St. Gallen» kann nur flächendeckend betrieben werden, wenn ein genügend dichtes Netz von privaten Routern in den Haushalten besteht, wie Projektleiter Urs Kofmehl erklärt.

Die Swisscom reagiert gelassen auf das St. Galler Pilotprojekt: Es herrsche Wettbewerb und der Wettbewerb sei ohnehin heftig, sagte Swisscom-Mediensprecher Josef Frey auf Anfrage. «Wireless St. Gallen» sei eine weitere Möglichkeit, Daten flächendeckend anzubieten.

Problematik Sicherheit
Offene Fragen ergäben sich bei der Problematik der Sicherheit und des Datenschutzes. So genannte WLAN-Router seien völlig offen. Jeder Benutzer müsse sich sehr gut überlegen, ob er davon Gebrauch machen wolle.

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Quelle: news.ch

December 21, 2006

Canon by Johann Pachelbel

Ever heard of Johann Pachelbel and his famous Canon in D? Well, Pachelbel was an acclaimed Baroque composer, organist and teacher who brought the south German organ tradition to its peak. He composed a large body of sacred and secular music, and his contributions to the development of the chorale prelude and fugue have earned him a place among the most important composers of the middle Baroque.

Today Pachelbel is best known for his Canon in D; it is the only canon he wrote, and is somewhat unrepresentative of the rest of his oeuvre.

The Canon in D major (full German title: Kanon und Gigue in D-Dur für drei Violinen und Basso Continuo or Canon and Gigue in D major for three Violins with Bass Accompaniment) was written in or around 1680, during the Baroque period, as a piece of chamber music for three violins and basso continuo, but has since been arranged for a wide variety of ensembles.

The Canon in D is a strict three-part melodic canon based, both harmonically and structurally, on a two-measure (or -bar) ground bass:




The same two-bar bass line and harmonic sequence is repeated over and over, about 50 times in total. The chords of this sequence are: D major (tonic), A major (dominant), B minor (tonic parallel or submediant — the relative minor tonic), F♯ minor (dominant parallel or mediant — the relative minor dominant), G major (subdominant), D major (tonic), G major (subdominant), and A major (dominant).

Now, here is why musicians sometimes don't like Pachelbels Canon:




And here how the Canon was not intended to be played:



Find that boy a band and give him a contract!

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Source: Wikipedia

EDI - Der Bundesrat lehnt die Initiative für ein flexibles AHV-Alter ab

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Der Bundesrat lehnt die Initiative für ein flexibles AHV-Alter ab
Bern - In seiner Botschaft lehnt der Bundesrat die Volksinitiative „für ein flexibles AHV-Alter“ des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ohne direkten Gegenvorschlag ab. Die Initiative fordert, dass Personen mit Erwerbseinkommen bis 119 340 Franken ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte AHV-Rente erhalten sollen, wenn sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben. Die Annahme der Initiative würde zu einer generellen Senkung des Rentenalters führen. Davon würden vor allem Personen profitieren, welche finanziell nicht darauf angewiesen sind. Der Bundesrat lehnt eine solche Senkung des Rentenalters ab, weil sie der demographischen Entwicklung und der allgemeinen Tendenz zur Rentenalterhöhung in Europa widerspricht. Im Weiteren begründet er seine Ablehnung mit der untragbar hohen finanziellen Belastung für die 1. Säule. Als indirekten Gegenvorschlag erachtet der Bundesrat die Neufassung der 11. AHV-Revision, die eine Erweiterung des Rentenvorbezugs und –aufschubs sowie die Einführung einer Vorruhestandsleistung vorsieht.

Eidgenössisches Departement des Innern

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December 20, 2006

Japaner überlebt 24-tägigen «Winterschlaf» - Experte spricht von «revolutionärem Fall»

(ap) Ein Japaner hat 24 Tage ohne Lebensmittel und Wasser in einer Gebirgslandschaft überlebt, weil er nach Darstellung seiner Ärzte in eine Art Winterschlaf fiel. Der 35 Jahre alte Mitsutaka Uchikoshi hatte fast keinen Puls mehr und seine Körpertemperatur war auf 22 Grad gefallen, als er Ende Oktober auf dem Berg Rokko nahe der Hafenstadt Kobe gefunden wurde.

Der städtische Angestellte wollte eine Grillparty besuchen und verirrte sich. «Am zweiten Tag schien die Sonne. Ich war auf einem Feld und fühlte mich wohl. Das ist meine letzte Erinnerung», berichtete Uchikoshi vor seiner Entlassung aus dem Spital am Dienstag. «Danach muss ich eingeschlafen sein.»

Vermutlich keine bleibenden Schäden
Die Ärzte vermuten, dass der Mann stürzte und das Bewusstsein verlor. «Er fiel in einen Zustand ähnlich dem Winterschlaf und viele seiner Organfunktionen verlangsamten sich, aber sein Gehirn war geschützt», sagte der Chef der Notaufnahme im städtischen Krankenhaus von Kobe, Shinichi Sato.

Er glaube, dass die Hirnkapazität seines Patienten völlig wiederhergestellt sei. Uchikoshi wurde wegen Unterkühlung, multiplen Organversagens und Blutverlustes behandelt. Doch werde er vermutlich keine bleibenden Schäden davontragen, sagte Sato.

«Dieser Fall ist revolutionär, wenn der Patient wirklich mit einer so niedrigen Körpertemperatur über einen so langen Zeitraum überlebt hat», sagte Professor Hirohito Shiomi, ein Fachmann für Winterschlaf an der Universität von Fukuyama.

Winterschlaf bei Menschen theoretisch möglich
Es müsse geklärt werden, ob Uchikoshi schnell auskühlte oder ob seine Körpertemperatur erst später zurückging, und «er eigentlich im Sterben lag, als er gefunden wurde».

Wissenschafter halten es seit langem für theoretisch möglich, dass Menschen in eine Art Winterschlaf fallen können. 2004 entdeckten deutsche Forscher auf Madagaskar Lemuren, die viele Monate im Jahr überwintern. Das war nach ihrer Darstellung der erste Beweis für das Auftreten dieses Phänomens bei Primaten.

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Quelle: NZZ

Mozarts Gesamtwerk im Internet

Nur eine Woche nach dem Start der Online-Gesamtausgabe der Werke von Wolfgang Amadeus Mozart sind bereits 20 Millionen Zugriffe registriert worden. „Selbst unsere kühnsten Erwartungen wurden weit übertroffen“, sagte Ulrich Leisinger, wissenschaftlicher Leiter der Internationalen Stiftung Mozarteum, am Mittwoch in Salzburg. Die Stiftung betreibt das Online-Projekt gemeinsam mit einem amerikanischen Computerhersteller. Die Anfragen kamen nicht nur aus Europa und den Vereinigten Staaten, sondern auch aus Südamerika und Fernost.

Zu den Favoriten der Nutzer zählten erwartungsgemäß die großen Opern des Meisters, allen voran die „Zauberflöte“, sagte Leisinger. Auch die Kleine Nachtmusik und die Jupiter-Sinfonie gehörten zu den Rennern. „Überraschend viele Anfragen“ beträfen aber auch selten gespielte Werke wie Tänze und kleinere Kirchenkompositionen.

Kostenlose Nutzung
Das Internetangebot umfasst 24.000 Notenseiten mit weiteren 8000 Seiten kritischer Berichte, in denen die jeweilige Quellenlage erläutert wird. Bei der Online-Darstellung handelt es sich um die seit 1954 von Musikwissenschaftlern aus aller Welt erarbeitete „Neue Mozart-Ausgabe“ (NMA), die gedruckt im Kasseler Bärenreiter-Verlag erscheint. Das musikalische Werk Mozarts (1756-1791) umfasst mehr als 600 Kompositionen. Die NMA Online kann für private, wissenschaftliche und pädagogische Zwecke kostenlos genutzt werden.

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Ständerat stimmt Anpassung ans digitale Zeitalter zu

Bern - Das Urheberrecht soll ans Internetzeitalter angepasst werden. Der Ständerat hat als Erstrat einer Gesetzesrevision zugestimmt. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten gleichermassen zu berücksichtigen. (smw/sda)

Es handle sich um einen Balanceakt, betonten die Rednerinnen und Redner. Die Antwort des Bundesrates auf die Herausforderung wurde mehrheitlich mit Lob bedacht. Der Ständerat stimmte der Gesetzesrevision mit 26 zu 0 Stimmen zu.
Unbestritten war, dass das digitale Zeitalter neue Formen der Piraterie mit sich bringt und somit neue Regelungen erfordert. Es gehe auch darum, volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, gab Rolf Schweiger (FDP/ZG) zu bedenken.

Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte Hansruedi Stadler (CVP/UR) im Namen der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.

Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen
Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben.

Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen.

Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.

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Quelle: news.ch

Übernahmen und Fusionen erreichen Rekordvolumen

Frankfurt - 2006 sind rund um den Globus so viele Übernahmen und Fusionen getätigt worden wie niemals zuvor. Bis kurz vor Weihnachten seien Fusionen und Übernahmen mit einem Volumen von insgesamt 3,61 Billionen Dollar getätigt worden. (bert/sda)

Dies gab der Datenanbieter Thomson Financial bekannt. Das seien 30 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Der bisherige Höchststand lag bei 3,40 Billionen Dollar im Jahr 2000.

In Europa sei mit 1,36 Billionen Dollar ebenfalls ein neuer Rekord erzielt und das Vorjahresvolumen um ein Drittel übertroffen worden.

Häufige Beratung durch Goldman Sachs
An der Spitze der Beraterbanken steht den Daten zufolge 2006 wie im Vorjahr die US-Investmentbank Goldman Sachs, die auf einen Marktanteil von 29 Prozent kommt. Citigroup verbesserte sich auf Rang zwei von Rang fünf, während Morgan Stanley um einen Platz auf die dritte Position abrutschte.

Die Deutsche Bank nimmt mit einem Marktanteil von 13,3 Prozent weltweit unverändert Rang neun ein und betreute in diesem Jahr Mandate im Volumen von knapp 482 Mrd. Dollar.

Bei Transaktionen mit europäischer Beteiligung konnten sich die Frankfurter hingegen um einen Rang auf den sechsten Platz verbessern. Nummer eins auf dem alten Kontinent ist der US-Konkurrent Morgan Stanley gefolgt von Citigroup.

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Quelle: news.ch

Ständerat setzt politisches Zeichen: Zustimmung zu Parallelimporten in der Landwirtschaft

In der Landwirtschaft sollen Parallelimporte für patentgeschützte Produkte und Investitionsgüter möglich werden. Der Ständerat hat sich im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 dafür ausgesprochen und damit ein politisches Zeichen gesetzt.

Was in anderen Bereichen noch heftige Diskussionen auslöst, soll in der Landwirtschaft möglich werden: Der Ständerat hat sich am Mittwoch mit 25 gegen 13 Stimmen für Parallelimporte in der Landwirtschaft ausgesprochen. Schweizer Bauern sollen künftig patentgeschützte Produktionsmittel (beispielsweise Saatgut oder Futtermittel) und Investitionsgüter (Traktoren und andere Maschinen) im Ausland günstiger einkaufen können.

Keine regionale Beschränkung
Die kleine Kammer sprach sich dabei für die Zulassung auf Parallelimporte weltweit aus. Eine Minderheit, die eine regionale Begrenzung verlangte, zog ihren Antrag wieder zurück. Sie nahm dabei Rücksicht auf die laufende Revision des Patentgesetzes.

Kommissionspräsident Hannes German (Schaffhausen, svp.) sprach von einer Kampfansage an die Hochpreisinsel Schweiz und an den Einkaufstourismus. Man könne den Bauern nicht nur mit Direktzahlungen helfen, sondern müsse auch ihre Produktionskosten senken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Eher marginale Einsparungen
Der Entscheid des Ständerates ist aber in erster Linie als politisches Signal zu verstehen. Das sagte auch Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard, die in diesem Zusammenhang auf das eher bescheidene Sparpotenzial hinwies. Im Bereich der Produktionsmittel rechnet die Bundesrätin mit Einsparungen von rund 25 Millionen Franken, bei den Maschinen und Geräten dürften es maximal 50 Millionen Franken sein.

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Quelle: NZZ

SECO - KMU Portal - Newsletter 9/2006

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KMU Portal - Newsletter 9/2006
Bern - Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten,

Der Newsletter 9/2006 beinhaltet folgende Themen:

1. KMU-Portal: 483% mehr Besuche nach über sechs Monaten Aktivität
2. Wöchentliche Aktualität auf dem KMU-Portal
3. Unumwundener Erfolg unseres Veranstaltungskalenders: Tragen Sie Ihre Veranstaltungen ein!
4. Neue Rubrik: Die Preisausschreiber
5. Neuheiten und Projekte für 2007
6. Neue Verordnung zugunsten der KMU
7. Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft «Vereinfachung des unternehmerischen Alltags»
8. Betriebszählung 2005
9. Erste Studie zur Informationssicherheit in Schweizer Unternehmen
10. Unsere besten Wünsche!

Viel Vergnügen beim Lesen!

Die Redaktion
KMU Portal

Staatssekretariat für Wirtschaft

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December 19, 2006

Euronext und NYSE - die grösste Börse der Welt

Die Aktionäre der europäischen Mehrländerbörse Euronext haben mit überwältigender Mehrheit für einen Zusammenschluss mit der New York Stock Exchange (NYSE) gestimmt.

An einer ausserordentlichen Generalversammlung in Amsterdam votierten 98,2 Prozent der Anteilseigner für die transatlantische Börsenfusion. Beobachten hatten wegen der bis zuletzt anhaltenden Kritik von einigen einflussreichen Aktionären an den Fusionsplänen mit deutlich weniger Zustimmung gerechnet.

Die Aktionäre der NYSE treffen sich am Mittwoch in New York. Ihre Zustimmung zu der milliardenschweren Fusion gilt als sicher. NYSE und Deutsche Börse hatten sich über viele Monate um die Euronext bemüht. Die Deutschen waren schliesslich gescheitert.

Durch den Zusammenschluss der vom Finanzplatz Paris dominierten Euronext und der NYSE entsteht die mit Abstand grösste Börse der Welt. Sie wird Standorte in New York, Paris, Amsterdam, Brüssel, Lissabon und London haben.

Quelle: 20min

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Menschliche Organe sollen patentiert werden können

Biotechnisch hergestellte Gensequenzen und Bestandteile des menschlichen Körpers sollen künftig patentiert werden können. Das hat der Nationalrat heute gegen den erbitterten Widerstand der Linken entschieden.

Die grosse Kammer befasste sich zu Beginn der Detailberatung des Patentgesetzes mit der Frage, wie weit Lebewesen patentiert werden dürfen. Unbestritten war, dass menschliche Körper und Gensequenzen von Mensch, Tier und Pflanzen in natürlicher Umgebung nicht patentierbar sind.

Die bürgerliche Mehrheit beschloss aber, dass Körperteile und Gene unter Patentschutz gestellt werden dürfen, wenn sie technisch bereitgestellt werden, ein technischer Nutzen gegeben ist und es sich um eine Erfindung handelt. Bei Gensequenzen muss zudem die konkrete Funktion angegeben werden.

Für Forschung nötig
Patente seien notwendig, sagte Bundesrat Christoph Blocher. Ihm sei ein Fall bekannt, bei dem einem Kind mit einer totalen Gesichtsverbrennung nur dank einer solchen Erfindung das Leben habe gerettet werden können. «Niemand würde so etwas erfinden, wenn er es nicht patentieren könnte», sagte Blocher.

Auch Christa Markwalder (FDP/BE) und Luzi Stamm (SVP/AG) wiesen darauf hin, dass die medizinische Forschung in der Schweiz auf die Möglichkeit angewiesen sei, ihre Erfindungen patentieren zu können. Die Bedingungen für die Patentierbarkeit seien im Gesetz sehr streng geregelt.

Kein Patent auf Leben
Vergeblich wehrte sich die Ratslinke gegen die Patentierbarkeit von Bestandteilen des menschlichen Körpers: «Leben ist nicht patentierbar», sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Dies müsse für alle Facetten des Lebens gelten.

Auch angesehene Forscher seien der Ansicht, dass die Patentierung nicht den Forschungsstandort stärkten. Im Gegenteil werde Innovation behindert, weil Patente den Zugang zu Wissen und Forschungsrohstoffen verteuerten.

Gar keine Erfindungen
Technisch bereitgestellte Körperteile patentieren zu lassen, sei anmassend, sagte Oberholzer Leutenegger. Der Akt des Isolierens sei keine Erfindung sondern höchstens eine Entdeckung - und Entdeckungen könnten nicht patentiert werden.

Ausserdem beruhe das Patentgesetz auf einem überholten Verständnis der Natur und der Gene, sagte Maya Graf (Grüne/BL). Gene seien nicht stabil, ihre Funktion bleibe nicht bis in alle Ewigkeiten und unter allen Umständen gleich.

Quelle: Tagesanzeiger, 20min, NZZZ

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Öffentliches Kaufangebot für die Bank Linth

Vaduz, 19. Dezember 2006. Die Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) publiziert heute das definitive öffentliche Kaufangebot für die Bank Linth. Der Angebotspreis beträgt CHF 540 pro Namenaktie in bar. Der Verwaltungsrat der Bank Linth bezeichnet das Angebot als freundlich und empfiehlt den Aktionären die Annahme. Die Angebotsfrist läuft vom 8. Januar bis 2. Februar 2007.

Die LLB beabsichtigt die Übernahme einer Aktienmehrheit von 66 2/3 Prozent an der Bank Linth. Sie strebt so die Weiterführung der Börsenkotierung der Bank Linth an und bietet dadurch den Aktionären die Möglichkeit, auch in Zukunft an der Entwicklung der gestärkten Bank Linth teilzuhaben. Mit der angestrebten Übernahme der Aktienmehrheit möchte die LLB ihre Wachstumsstrategie konsequent weiterverfolgen und ihre Aktivitäten in der Schweiz ausbauen. Die LLB wird zusammen mit der Bank Linth im attraktiven Wirtschaftsraum Zürichseeregion – Ostschweiz – Fürstentum Liechtenstein umfassende Bankdienstleistungen anbieten. Den Kunden der Bank Linth wird durch diese Partnerschaft ein erweitertes Angebot von Produkten und Dienstleistungen einer führenden Vermögensverwaltungsbank mit ausgezeichneter Eigenkapitalausstattung zur Verfügung stehen. Die LLB finanziert den Kauf aus eigenen Mitteln.

Indikativer Zeitplan
19. Dezember 2006 Publikation des Angebots
8. Januar 2007 Beginn der Angebotsfrist
9. Januar 2007 Informationsveranstaltung für Aktionäre der Bank Linth
2. Februar 2007 Ende der Angebotsfrist
8. Februar 2007 Beginn der obligatorischen Nachfrist
21. Februar 2007 Ende der obligatorischen Nachfrist

Der Angebotsprospekt sowie alle übrigen Publikationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden in der "Neuen Zürcher Zeitung" auf Deutsch sowie in "Le Temps" auf Französisch sowie via elektronische Medien veröffentlicht. Der Angebotsprospekt in deutscher und französischer Sprache kann unter www.llb.li heruntergeladen oder unentgeltlich unter der Telefonnummer +423 236 92 23 oder via E-Mail angebot@llb.li bestellt werden.

Facts & Figures
Die Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) ist das traditionsreichste Finanzinstitut im Fürstentum Liechtenstein. Im Jahr 1993 wurde die LLB in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Seither ist sie an der SWX kotiert (Symbol: LLB). Das Land Liechtenstein besitzt die Aktienmehrheit. Die LLB ist das Mutterhaus der LLB-Gruppe, welche über Standorte in Vaduz, Zürich, Basel, Genf, Lugano, auf den Cayman Islands und in Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) verfügt. Per 30. Juni 2006 beschäftigte die LLB-Gruppe 618 Mitarbeitende. Die Bilanzsumme betrug CHF 14.0 Mia., das Kundenvermögen CHF 46.8 Mia.

Für weitere Informationen zu dieser Medienmitteilung steht Ihnen zur Verfügung:

Liechtensteinische Landesbank
Aktiengesellschaft
Dr. Josef Fehr
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Städtle 44
9490 Vaduz
Liechtenstein

Telefon +423 236 82 83
Fax +423 236 87 71
Internet www.llb.li
E-Mail ir@llb.li

Quelle: LLB

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Link Liechtensteinische Landesbank
Link Angebotsprospekt (PDF)

December 18, 2006

TGV vor neuem Temporekord

Der französische Hochgeschwindigkeitszug TGV steht vor einem neuen Geschwindigkeitsrekord von mehr als 540 Kilometern pro Stunde.

Das atemraubende Tempo soll bei einem Test im April auf einer neuen Strecke zwischen Paris und Deutschland erreicht werden, wie der Zugkonstrukteur Alstom Transport heute bekannt gab.

Es wäre ein Rekord für radgebundene Schienenfahrzeuge. «Wir wollen 540 Stundenkilometer erreichen», sagte Alstom-Chef Philippe Mellier im Radio. «Wenn es geht, werden wir noch schneller fahren.»

Die bisherige Höchstgeschwindigkeit eines TGV wurde 1990 auf der Strecke Paris-Toulouse aufgestellt, damals erreichte der Zug 515,3 Kilometer pro Stunde.

Auf der Neubaustrecke zwischen Paris und Saarbrücken kann auch der deutsche ICE 3 eingesetzt werden, derzeit läuft das Zulassungsverfahren. Eine für vergangenen Freitag vorgesehene Testfahrt, bei der der ICE auf dem Weg in die französische Hauptstadt 320 Kilometer in der Stunde erreichen sollte, sagte die Deutsche Bahn wegen eines technischen Problems ab. (mu/ap)

Quelle: Tagesanzeiger

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Flughafen Zürich: Lärmklagen gutgeheissen

ZÜRICH - Drei Grundeigentümer der Flughafengemeinde Opfikon-Glattbrugg erhalten wegen Wertminderung ihrer Liegenschaften eine Entschädigung. In einem Pilotverfahren gehen dagegen 15 Eigentümer leer aus. Die Lärmklagen werden ans Bundesgericht weitergezogen.

Wegen der Wertminderung von Liegenschaften reichten bereits 1998 die Gemeinde Opfikon-Glattbrugg und Liegenschaftenbesitzer der Flughafengemeinde die Pilotklagen ein. Wie die Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 10, miteilte, wurden jetzt für drei Einfamilienhäuser Entschädigungen von 15 bis 17 Prozent der Verkehrswerte zugesprochen.

Wichtigste Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung war laut der Schätzungskommission der Nachweis eines schweren Schadens gemäss Bundesgerichtspraxis. Dieser sei in den beurteilten Fällen so definiert worden, dass er deutlich mehr als 10 Prozent des Gesamtwertes einer Liegenschaft ausmachen müsse.

Dies traf laut Schätzungskommission für die leer ausgegangenen 15 Hauseigentümer nicht zu. Insbesondere hätten die Eigentümer so genannter Ertragsliegenschaften (in der Regel Mehrfamilienhäuser) keine entsprechenden Etragseinbussen seit 1997 nachweisen können, teilte die Schätzungskommission weiter mit.

Entschädigungen wegen direkter Überflüge wurden keinem der Klagenden zugesprochen. Lediglich zwei Liegenschaften seien gelegentlich durch Anflüge (auf Piste 34) direkt überflogen worden. Für Entschädigungen wären aber gemäss geltender Praxis regelmässige Landeanflüge über ein Wohnhaus notwendig gewesen.

Klägeranwalt Peter Ettler bedauerte in einer Reaktion, dass gemäss den Urteilen der "Fluglärm weiterhin fast nichts kosten und Ruhe in den eigenen vier Wänden im Kanton Zürich nichts wert sein soll".

In den letzten Jahren wurden aber rund um den Flughafen Tausende weitere Entschädigugsbegehren erhoben. Die Vereinigung der Schweizer Flughäfen (Swiss International Airport Association, SIAA) spricht von gegenwärtig von schweizweit 18 000 Fluglärm-Entschädigungsorderungen.

Die Flughafenbetreiberin Unique schätzt die möglichen Kosten für Schallschutz und formelle Enteignungen wegen übermässigem Fluglärm am Flughafen Zürich im schlechtesten Fall auf bis zu 1,5 Milliarden Franken.

sda

Quelle: Zentralschweiz online, NZZ

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Sieben Wochen Swissair-Prozess

Der am 16. Januar 2007 beginnende Monsterprozess um den Zusammenbruch der SAirGroup gegen 19 Angeklagte wird voraussichtlich bis Mitte März dauern.

Die ersten drei Wochen der Hauptverhandlung sind für die persönliche Befragung der Angeklagten vorgesehen, wie das Bezirksgericht Bülach mitteilt. Auf der Anklagebank sitzen 16 Verantwortliche der zusammengebrochenen SAirGroup - darunter der frühere Verwaltungsrat samt Präsident und Konzernchef Eric Honegger, dessen Nachfolger Mario Corti sowie Ex-Konzernchef Philippe Bruggisser und Ex-Finanzchef Georges Schorderet - sowie drei weitere Personen. Ihnen werden Gläubigerschädigung, ungetreue Geschäftsführung, Misswirtschaft, Urkundenfälschung, unwahre Angaben über kaufmännisches Gewerbe und Gläubigerbevorzugung vorgeworfen.

Das Bezirksgericht weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass es bei den persönlichen Befragungen möglich sei, dass Angeklagte die Aussage verweigerten. Dies würde zu einer wesentlichen Verkürzung der Verhandlung führen. Ab 15. Februar 2007 stehen auf Grund des bisherigen Zeitplans die Plädoyers auf dem Programm, zuerst jene der Staatsanwaltschaft und der Geschädigten, ab 22. Februar jene der Verteidigung.

Im grössten Schadensfall der Schweizer Wirtschaftsgeschichte hat die Zürcher Staatsanwaltschaft während fünf Jahren ermitteilt, 130 Personen befragt, 280 Meter Akten angehäuft und Vermögen von einer Million Franken beschlagnahmt. Die Akten umfassen rund 4150 Bundesordner. (grü/ap)

Quelle: Tagesanzeiger

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Link Bezirkgsgericht Bülach

Insider-Strafnorm genügt nicht

Die Aufsicht über die Pensionskassen in der Schweiz müsse weiterentwickelt werden, sagt Eugen Haltiner, Präsident der Bankenkommission (EBK). Die Verschärfung der Insider-Strafnorm sei ein Zwischenschritt.

«Über die Situation bei den Pensionskasse wird zu Recht in der Öffentlichkeit diskutiert», sagte Haltiner der «NZZ am Sonntag». Die Aufsicht über diese Strukturen müsse weiterentwickelt werden. «Da besteht zweifellos Handlungsbedarf», betonte der 58-Jährige, der seit Anfang Februar im Amt ist und die Nachfolge von Kurt Hauri antrat.

Mehr Massnahmen nötig
Die vom Bundesrat beschlossene Verschärfung der Insider-Strafnorm sei nun «endlich ein Zwischenschritt». Das Anliegen sei von der EBK bereits früher aufgebracht worden. Die Insider-Strafnorm soll neu alle kursrelevanten Tatsachen erfassen. Auch etwa das Ausnützen von Kenntnissen über Gewinnwarnungen wird künftig als Delikt erfasst. Der Bundesrat hatte Anfang Dezember eine Botschaft zur Teilrevision des Strafgesetzbuches (StGB) dem Parlament zugeleitet.

Swissfirst in Untersuchung
Im August hatte der Bundesrat bei einer Diskussion über die Swissfirst-Affäre und mögliche Insider-Geschäfte bei Pensionskassen Mängel der Strafnorm erkannt. Er beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Strafnorm aus dem Geldwäschereipaket herauszulösen und eine eigenständige Vorlage auszuarbeiten. Wie weit die EBK bei ihrer Untersuchung in Sachen Swissfirst sei, wollte Haltiner nicht sagen.

Ressourcen bündeln
In einem kleinen Land wie der Schweiz mit einem überproportional starken Finanzsektor müssten die knappen Ressourcen für die Aufsicht gebündelt werden, sagte Haltiner weiter. Die integrierte Finanzmarktaufsicht (Finma) sei jedoch noch nicht auf der Zielgeraden. Ein Start Anfang 2008 sei nicht mehr realistisch.

Unter einem Dach
«Wir prüfen, ob das Gesetz zur Finma allenfalls Mitte 2008 oder gar erst Anfang 2009 in Kraft treten kann», sagte Haltiner. Bei der Finma sollen die EBK, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei unter einem Dach zusammengeführt werden. --awp/scc/gal--

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Quelle: Cash

December 17, 2006

Konzerthinweis: Kirchenkonzert der Universal Brass Band 17. Dezember 2006

Am Sonntag 17. Dezember 2006 findet um 16.30 Uhr in der katholischen Kirche Sirnach das zweite Kirchenkonzerte des Höchstklassorchesters unter der musikalischen Leitung von Thomas Würgler statt.

Gespielt werden u.a. weihnachtliche Werke von James Curnow, Andrew Lloyd Webber, Peter Graham und Philipp Sparke.

Die Universal Brass Band setzt sich aus talentierten Amateur- und Profimusikern der Kantone Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich zusammen. Speziell an einer Brass Band ist der ausschliessliche Einsatz von Blechinstrumenter ähnlicher (dunkler) Klangfarbe. Vom Soprano Cornet bis zum Bb-Bass entsteht so ein durchgehend harmonischer Klang, ähnlich einer grossen Orgel.

Mehr Infos zum Konzert und zur UBB bietet der folgende Link

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Livecam | St. Gallen

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