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March 11, 2022

BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern

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BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Bern, 11.03.2022 - Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zweiter Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung des Pakets 1a)
Am 18. Juni 2021 hat das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 1a verabschiedet. Diejenigen Massnahmen zur Kostendämpfung, die eine materielle Anpassung der KVV nach sich ziehen, sollen per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden. Es handelt sich diesbezüglich um die Regeln zur Datenbekanntgabe im Tarifwesen für ambulante Behandlungen, zum Experimentierartikel sowie Übergangsbestimmungen zu den Pauschalen. Weiter hat das Parlament am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verabschiedet. Dies bedingt Änderungen der KVV und der KVAV. Um die diversen Änderungen des Umsetzungsrecht zu koordinieren, sollen diese Änderungen in einer Vorlage zusammengefasst.
Datum der Eröffnung: 11. März 2022
Vernehmlassungsfrist: 16. Juni 2022

Bundeskanzlei

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March 08, 2022

EDA - Zum Nationalen Solidaritätstag der Glückskette, 9. März 2022

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EDA - Zum Nationalen Solidaritätstag der Glückskette, 9. März 2022
Bern, 08.03.2022 - Bern, 08.03.2022: Botschaft von Bundespräsident Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA - Es gilt das gesprochene Wort

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

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March 07, 2022

BSV - BSV – Statistik über die Familienzulagen 2020 liegt vor

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BSV - BSV – Statistik über die Familienzulagen 2020 liegt vor
Bern, 07.03.2022 - Im Jahr 2020 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 6,2 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 97 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie nach weiteren Versicherungssystemen (AVIG, IV). Insgesamt wurden 2,5 Millionen Leistungen an rund 1,4 Million Bezüger/innen ausgerichtet.

Im Rahmen des FamZG wurden total Fr. 6,1 Mio. ausbezahlt. Die Kinderzulagen beanspruchten 71 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,68 Prozent auf dem Lohn.

Bundesamt für Sozialversicherungen

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