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November 29, 2006

Cassis-de-Dijon- Prinzip in der Vernehmlassung

In der EU zugelassende Produkte sollen in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen zirkulieren, Schweizer Hersteller nach EU-Vorschriften produzieren dürfen. Der Bundesrat will das Cassis- de-Dijon-Prinzip in der Schweiz einführen.

Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) soll das Instrumentarium zur Beseitigung von Behinderungen des Warenverkehrs ergänzt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch dazu die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 16. März 2007.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass Waren, die in einem EU- Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt worden sind, auch in allen anderen EU-Staaten frei verkauft werden dürfen. Einschränkungen sind nur zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der Konsumenten möglich.

Der Bundesrat verspricht sich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip eine Belebung des Wettbewerbs im Inland, eine Senkung der Kosten für die Unternehmen und tiefere Konsumentenpreise. Heute hat die Schweiz ein um 20 Prozent höheres Preisniveau als der einkommensmässig vergleichbare EU-Staat Luxemburg.

Gemäss dem THG-Entwurf ist zudem vorgesehen, dass Schweizer Hersteller für den ganzen europäischen Markt nach den Vorschriften eines einzigen EU-Staates produzieren und im Inland zu den gleichen Bedingungen Produkte vermarkten können wie ihre Konkurrenten aus der EU. So soll eine Inländerdiskriminierung verhindert werden.

Quelle: www.20min.ch

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