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February 24, 2022

BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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BK - Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bern, 24.02.2022 - Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse
Mit dieser Vorlage wird die Angleichung des Schweizer Rechts an das erste Mobilitätspaket der EU beabsichtigt. Das geltende Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) soll angepasst werden, um Massnahmen für eine bessere Kontrolle der sogenannten «Briefkastenunternehmen» und Kriterien für den Zugang zum Beruf für Unternehmen einzuführen, die Lieferwagen über 2,5 Tonnen zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Weiter sind Rechtgrundlagen für die Schweizer Teilnahme am europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen ERRU vorgesehen. Mit den Anpassungen im Entsendegesetz vom 8. Oktober 1999 soll zudem eine Grundlage für die Gewährung von Amtshilfe durch die Schweiz geschaffen werden. Die Amtshilfe durch Schweizer Behörden kommt zur Anwendung, wenn Schweizer Strassentransportbetriebe, welche Arbeitnehmer in die EU-/EFTA-Länder entsenden, im Gastland auf Einhaltung der dortigen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen während des Zeitraums der Entsendung hin kontrolliert werden sollen.
Datum der Eröffnung: 23. Februar 2022
Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2022

Bundeskanzlei

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BK - Vernehmlassungseröffnung: Parlamentarische Kommissionen

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BK - Vernehmlassungseröffnung: Parlamentarische Kommissionen
Bern, 24.02.2022 - 16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende
Mit der Änderung des Heilmittelgesetzes soll die Versorgung der Bevölkerung mit sicherem Blut und sicheren labilen Blutprodukten unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll der Bund Finanzhilfen gewähren können. Die Unentgeltlichkeit der Blutspende soll explizit im Gesetz verankert und es sollen entsprechende Strafbestimmungen geschaffen werden. Weiter sollen die Ausschlusskriterien vom Blutspenden niemanden diskriminieren dürfen, namentlich nicht wegen der sexuellen Orientierung.
Datum der Eröffnung: 24. Februar 2022
Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2022

Bundeskanzlei

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February 23, 2022

BR - Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz und die Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung in Kraft

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BR - Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz und die Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung in Kraft
Bern, 23.02.2022 - Am 23. Februar 2022 hat der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung verabschiedet. Verordnung und Gesetz treten nun per 1. April 2022 in Kraft. Der Bundesrat beendet damit die vollständige Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Förderung der Internationalisierung des Schweizer Bildungssystems.

Der Bundesrat

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February 22, 2022

GS-EDI - Organspende: Bundesrat und Parlament befürworten Widerspruchslösung mit Einbezug der Angehörigen

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GS-EDI - Organspende: Bundesrat und Parlament befürworten Widerspruchslösung mit Einbezug der Angehörigen
Bern, 22.02.2022 - Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten, und deshalb die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Am 15. Mai 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes. Es regelt auch die Rechte der Angehörigen: Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.



Generalsekretariat EDI

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BSV - 17 Prozent der Haushalte leben mit geringen bis sehr geringen finanziellen Mitteln

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BSV - 17 Prozent der Haushalte leben mit geringen bis sehr geringen finanziellen Mitteln
Bern, 22.02.2022 - 17 Prozent der Schweizer Haushalte mussten im Jahr 2015 mit geringen bis sehr geringen finanziellen Mitteln auskommen. Bei Personen im Erwerbsalter waren es 15 Prozent, im Rentenalter 22 Prozent. Das zeigt eine breit angelegte Analyse von Steuer-, Register- und Erhebungsdaten von 4,5 Millionen Personen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV am 22. Februar 2022 publiziert hat.

Bundesamt für Sozialversicherungen

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