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November 27, 2006

Klage gegen Cablecom eingereicht

27. November 2006, 13:24, NZZ Online
Konsumentenschützer kritisieren Koppelung von Abo und Set-Top-Box
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) geht gegen Cablecom vor. Die Organisation hat bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstattet, weil der Kabelnetzbetreiber sein Abo-Fernsehen an den Kauf oder die Miete entsprechender Geräte koppelt.
(sda) Mit der Koppelung von Abo und Set-Top-Boxen verstosse Cablecom gegen die Konzession für Digital-TV, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Montag mit. Die Anzeige bei der Wettbewerbkommsssion (Weko) erfolge wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Konzession für Digital-TV sehe vor, dass der Vertrag über das Fernseh-Angebot nicht vom Kauf oder der Miete einer Set-Top-Box der Cablecom abhängig gemacht werde dürfe. Cablecom kopple das Abonnement jedoch regelmässig an den Kauf oder die Miete der Box.
Beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sei seit Frühling 2005 ein Verfahren zur Abklärung der Konzessionsverletzung hängig. Ein schneller Abschluss sei aber nicht zu erwarten, schreibt die SKS weiter.
Deshalb hat die SKS die Anzeige bei der Wettbewerbskommssion eingereicht. Die SKS sehe starke Anzeichen dafür, dass Cablecom gegen das Kartellgesetz verstosse. Cablecom verfüge über eine marktbeherrschende Stellung, argumentiert die SKS.

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