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December 18, 2006

Flughafen Zürich: Lärmklagen gutgeheissen

ZÜRICH - Drei Grundeigentümer der Flughafengemeinde Opfikon-Glattbrugg erhalten wegen Wertminderung ihrer Liegenschaften eine Entschädigung. In einem Pilotverfahren gehen dagegen 15 Eigentümer leer aus. Die Lärmklagen werden ans Bundesgericht weitergezogen.

Wegen der Wertminderung von Liegenschaften reichten bereits 1998 die Gemeinde Opfikon-Glattbrugg und Liegenschaftenbesitzer der Flughafengemeinde die Pilotklagen ein. Wie die Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 10, miteilte, wurden jetzt für drei Einfamilienhäuser Entschädigungen von 15 bis 17 Prozent der Verkehrswerte zugesprochen.

Wichtigste Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung war laut der Schätzungskommission der Nachweis eines schweren Schadens gemäss Bundesgerichtspraxis. Dieser sei in den beurteilten Fällen so definiert worden, dass er deutlich mehr als 10 Prozent des Gesamtwertes einer Liegenschaft ausmachen müsse.

Dies traf laut Schätzungskommission für die leer ausgegangenen 15 Hauseigentümer nicht zu. Insbesondere hätten die Eigentümer so genannter Ertragsliegenschaften (in der Regel Mehrfamilienhäuser) keine entsprechenden Etragseinbussen seit 1997 nachweisen können, teilte die Schätzungskommission weiter mit.

Entschädigungen wegen direkter Überflüge wurden keinem der Klagenden zugesprochen. Lediglich zwei Liegenschaften seien gelegentlich durch Anflüge (auf Piste 34) direkt überflogen worden. Für Entschädigungen wären aber gemäss geltender Praxis regelmässige Landeanflüge über ein Wohnhaus notwendig gewesen.

Klägeranwalt Peter Ettler bedauerte in einer Reaktion, dass gemäss den Urteilen der "Fluglärm weiterhin fast nichts kosten und Ruhe in den eigenen vier Wänden im Kanton Zürich nichts wert sein soll".

In den letzten Jahren wurden aber rund um den Flughafen Tausende weitere Entschädigugsbegehren erhoben. Die Vereinigung der Schweizer Flughäfen (Swiss International Airport Association, SIAA) spricht von gegenwärtig von schweizweit 18 000 Fluglärm-Entschädigungsorderungen.

Die Flughafenbetreiberin Unique schätzt die möglichen Kosten für Schallschutz und formelle Enteignungen wegen übermässigem Fluglärm am Flughafen Zürich im schlechtesten Fall auf bis zu 1,5 Milliarden Franken.

sda

Quelle: Zentralschweiz online, NZZ

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