EFD - Teilrevision der Insiderstrafnorm
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Bern - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision der so genannten Insiderstrafnorm an das Parlament verabschiedet. Darin beantragt er die ersatzlose Streichung der Ziffer 3 des Artikels 161 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Bestimmung schränkt die Insidertatsache zu stark ein und hat sich deshalb als zu wenig griffig erwiesen. Mit dieser Streichung wird das Verbot des Ausnützens vertraulicher Tatsachen auf jegliche kursrelevanten Insidertatsachen ausgedehnt.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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