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February 02, 2011

ESBK - Geldspielautomaten des Typs „Tactilo“ sind zulässig

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ESBK - Geldspielautomaten des Typs „Tactilo" sind zulässig
Bern, 02.02.2011 - Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 18. Januar 2011 entschieden, dass die Geldspielautomaten vom Typ "Tactilo" nicht dem Spielbankengesetz unterstehen und deshalb von der Loterie Romande weiterhin betrieben werden können.

Eidgenössische Spielbankenkommission

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