ESBK - Geldspielautomaten des Typs „Tactilo“ sind zulässig
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Bern, 02.02.2011 - Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 18. Januar 2011 entschieden, dass die Geldspielautomaten vom Typ "Tactilo" nicht dem Spielbankengesetz unterstehen und deshalb von der Loterie Romande weiterhin betrieben werden können.
Eidgenössische Spielbankenkommission
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