EDA - Einziehung der Duvalier-Gelder aufgrund des neuen RuVG
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Bern, 02.02.2011 - Das neue Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) ist am 1. Februar 2011 in Kraft getreten. Der Bundesrat hat heute entschieden, das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zu beauftragen, ein Verfahren zur Einziehung der in der Schweiz gesperrten Duvalier-Gelder einzuleiten. Dieses Verfahren findet vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) statt.
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
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