BA - Sprengstoff- und Branddelikte vor Gericht - Bundesanwaltschaft klagt Exponenten des Revolutionären Aufbaus Schweiz an
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Bern, 02.02.2011 - Die Bundesanwaltschaft (BA) kommt nach Abschluss einer Strafuntersuchung gegen zwei Zugehörige des Revolutionären Aufbaus Schweiz zum Schluss, dass sich diese strafbar gemacht haben und dass die mutmasslichen Straftaten einer gerichtlichen Beurteilung zuzuführen sind. Es werden ihnen Sprengstoffdelikte und Brandstiftung in Zürich und in Bern zur Last gelegt. Die Anklageschrift wurde beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht.
Bundesanwaltschaft
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