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Reform des parlamentarischen Immunitäts- und Disziplinarrechts Die relative Immunität der Parlamentsmitglieder soll als heute nicht mehr gerechtfertigtes Privileg aufgehoben werden. Nicht mehr die Räte, sondern Ratskommissionen sollen in Zukunft abschliessend über Disziplinarmassnahmen gegen ein Ratsmitglied oder über die Wahrung oder Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundesrates oder des Bundesgerichts entscheiden. Damit soll erreicht werden, dass derartige Fälle vermehrt nach rechtlichen statt nach politischen Kriterien entschieden werden. Eintrag ansehen | ||
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