EJPD - Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht; Bundesrat setzt ZGB-Revision auf den 1. Februar 2010 in Kraft
Diese Nachricht wurde Ihnen von www.news.admin.ch zugestellt. Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht; Bundesrat setzt ZGB-Revision auf den 1. Februar 2010 in Kraft Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.
Bern, 14.12.2009 - Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, müssen künftig nach Anhörung durch das Gericht nicht mehr nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bestätigen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Februar 2010 in Kraft gesetzt.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Sie können Ihr Abonnement anpassen unter: www.news.admin.ch/abo
No comments:
Post a Comment