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December 14, 2009

EJPD - Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht; Bundesrat setzt ZGB-Revision auf den 1. Februar 2010 in Kraft

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Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht; Bundesrat setzt ZGB-Revision auf den 1. Februar 2010 in Kraft
Bern, 14.12.2009 - Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, müssen künftig nach Anhörung durch das Gericht nicht mehr nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bestätigen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Februar 2010 in Kraft gesetzt.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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