BAZL - Betriebsreglement Flughafen Zürich: Stellungnahme BAZL zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
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Bern, 18.12.2009 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Kenntnis genommen vom Entscheid des Bun-desverwaltungsgerichts zum Betriebsreglement für den Flughafen Zürich. Das Gericht hat die Verfügung des BAZL weit gehend gestützt, insbesondere die Genehmigung der zusätzli-chen Ost- und der neu eingeführten Südanflüge. Dies bedeutet, dass der heutige Betrieb des Flughafens Zürich im Grundsatz gutgeheissen wird.
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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