BAZL - Bundesgerichtsurteil sieht keine automati-sche Zulassung für Ultralight-Flugzeuge vor
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Bern, 10.12.2013 - Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 13. November das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL auf eine fehlende Rechtsgrundlage beim Verbot von Ultra-light-Flugzeugen hingewiesen. Das Urteil bedeutet nun aber nicht, dass damit UL-Fluggeräte künftig automatisch zugelassen sind.
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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