BAV - Befristete Betriebsbewilligung für Bahnbetrieb im Klettgau
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Bern, 13.12.2013 - Das Bundesamt für Verkehr BAV hat für den Bahnbetrieb zwischen Erzingen und Schaffhausen eine befristete Betriebsbewilligung bis 31.12.2023 erteilt. Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss Menschen mit körperlichen Einschränkungen das selbständige Ein- und Aussteigen ermöglicht werden. Bis dahin kann wie vom Gesetz her möglich die Nutzung durch alters- oder behinderungsbedingt eingeschränkte Personen auch mittels Hilfestellung durch das Bahnpersonal gewährleistet werden.
Bundesamt für Verkehr
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