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Wahl des Bundesanwalts und der Stellvertretenden Bundesanwälte für die neue AmtsperiodeDie Gerichtskommission (GK) kommt zum Schluss, dass die Wahl des Bundesanwalts und der Stellvertretenden Bundesanwälte für die Amtsdauer 2012-2015 nach den Regeln der Wiederwahl stattfindet. Stellen von Amtsinhabern, die sich für eine neue Amtsperiode zur Verfügung stellen, werden somit nicht ausgeschrieben. | ||
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