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Bundesgesetz über die Forschung am Menschen Humanforschung in der Gesamtabstimmung angenommen Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates nahm das Humanforschungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Die Kommission entschied sich gegen das im Rahmen der ersten Lesung eingeführte Interventionskonzept. Sie stimmte dagegen einem Antrag zu, der die nichtgenetischen, die genetischen sowie die gesundheitsbezogenen Personendaten unter dem Überbegriff der gesundheitsbezogenen Daten zusammenfasst. Eintrag ansehen | ||
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