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Kein nationales Verhüllungsverbot Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates lehnt eine Standesinitiative des Kantons Aargau ab, welche die teilweise oder vollständige Verhüllung des Gesichts verbieten möchte. Die Verhüllung aus religiösen Gründen stellt in der Schweiz kein wirkliches Problem dar. Ein Vermummungsverbot gegenüber Demonstranten besteht bereits in verschiedenen Kantonen, ist aber in der Praxis teilweise schwer durchsetzbar. Eintrag ansehen | ||
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