UVEK - Bundesrat konkretisiert CO2-Kompensation von fossil-thermischen Kraftwerken
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Bern, 24.11.2010 - Das Parlament beschloss am 18. Juni 2010, die CO2-Kompensationspflicht für Kraftwerke, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, im geltenden CO2-Gesetz zu verankern. Der Bundesrat hat am 24. November 2010 die dazugehörige Verordnung (CO2-Kompensationsverordnung) verabschiedet. Das geänderte CO2-Gesetz und die CO2-Kompensationsverordnung treten am 1. Januar 2011 in Kraft.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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