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Regulierung von sehr hohen Vergütungen Ja zum Tantiemenmodell Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates spricht sich dafür aus, dass der Anteil einer Vergütung, welcher 3 Millionen Franken übersteigt, als Tantieme und damit als Gewinnanteil zu betrachten und entsprechend zu besteuern sei. Sie nimmt damit ein Anliegen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates auf. Eintrag ansehen | ||
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