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Keine Auskunftspflicht bei den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) möchte im Gesetz festhalten, dass die Auskünfte bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) für natürliche Personen freiwillig sind. Die Auskunftspflicht soll nur für die Volkszählung gelten. Die SPK-S stimmt einem entsprechenden Beschluss ihrer Schwesterkommission zu. Eintrag ansehen | ||
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