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Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken Lockerung der Kompensationsregeln Im Gegensatz zur 100-prozentigen Inlandkompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken, wie sie der Ständerat in der Frühlingssession beschlossen hat, unterstützt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates den Vorschlag des Bundesrates, die Hälfte im Ausland kompensiert zu dürfen. Keine Mehrheit fanden die Begrenzung der Gesamtleistung aller Kraftwerke auf zusammen 500 MW und eine „Lex Chavalon". Eintrag ansehen | ||
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