EFD - Einlagensicherung: Bundesrat will dringliche Änderungen ins Dauerrecht überführen
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Bern, 24.03.2010 - Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung für ein Bankeinlagensicherungsgesetz Kenntnis genommen. Seine Vorschläge für einen neuen öffentlich-rechtlichen Einlagensicherungsfonds und für eine Garantie durch den Bund wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Bundesrat lässt nun eine Botschaft zur Überführung der dringlichen gesetzlichen Änderungen ins Dauerrecht ausarbeiten. Diese wird auch Verbesserungen im Sanierungsrecht enthalten.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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