Bern, 13.05.2026 - Das Verwaltungsstrafrecht soll den Regeln des Strafverfahrensrechts angepasst werden. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Kosten für den Bund und vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage soll die Anpassung möglichst kostenschonend erfolgen. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
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