Bern, 13.05.2026 - Der Bundesrat will mit punktuellen Neuerungen das Stockwerkeigentumsrecht besser den Bedürfnissen der Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer anpassen. So sollen namentlich die Begründung von Stockwerkeigentum bei noch nicht gebauten Liegenschaften explizit geregelt und ein Klagerecht für die Errichtung eines Erneuerungsfonds eingeführt werden. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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