BR - Bundesrat konkretisiert Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen
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Bern, 26.06.2024 - Medienunternehmen sollen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste künftig eine Vergütung erhalten. Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) Kenntnis genommen. Der Ergebnisbericht zeigt, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen in der Sache umstritten ist, in der Umsetzung aber tendenziell begrüsst wird. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis im ersten Halbjahr 2025 eine Botschaft ausarbeiten.
Der Bundesrat
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