EFD - Grenzgängerabkommen mit Italien ist in Kraft getreten
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Bern, 19.07.2023 - Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Das neue Grenzgängerabkommen ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1974. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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