BR - Coronavirus: Corona-Erwerbsersatz bis Ende 2022 verlängert
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Bern, 17.12.2021 - Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz wurden um ein Jahr verlängert und sind neu bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Der Bundesrat hat die Anpassungen auf Verordnungsstufe an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 beschlossen, nachdem das Parlament die Änderungen im Covid-19-Gesetz verabschiedet hat.
Der Bundesrat
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