BR - Coronavirus: Bundesrat verlängert die Erleichterungen für die Stimmrechtsbescheinigung von fakultativen Referenden und Volksinitiativen
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Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Änderung der Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung verabschiedet. Somit bleibt es weiterhin möglich, bei fakultativen Referenden und Volksinitiativen auch Unterschriftenlisten ohne Stimmrechtsbescheinigung einzureichen. Die zeitlich befristete Massnahme tritt am 18. Dezember 2021 in Kraft und setzt die vom Parlament in der Wintersession 2021 beschlossene gesetzliche Grundlage um (Art. 2 Abs. 1 Covid-19-Gesetz).
Der Bundesrat
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