armasuisse - Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus BGÖ-Zugangsanträgen
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armasuisse - Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus BGÖ-Zugangsanträgen
Bern, 26.08.2021 - Ab dem 1. September 2021 wird armasuisse amtliche Dokumente, die aufgrund eines Antrages nach dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) zugänglich gemacht wurden, auf seiner Website aufschalten. Auch Verfügungen dazu werden publiziert. Damit stärkt armasuisse die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes.
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