BR - Der Bundesrat will die Kantone nicht zum vollen Lastenausgleich bei den Familienzulagen verpflichten
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Bern, 25.08.2021 - Die Motion "Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung", die die Kantone dazu verpflichten will, einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen einzuführen, soll nicht weiterverfolgt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Familienzulagengesetzes zur Kenntnis genommen. Angesichts der stark kontroversen Stellungnahmen hält er einen einschneidenden Eingriff in die kantonale Zuständigkeit für nicht vertretbar. Daher hat er beschlossen, dem Parlament die Motion zur Abschreibung zu beantragen. Im Weiteren hält der Bundesrat daran fest, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen. Dieses Vorhaben war in der Vernehmlassung nicht umstritten. Er hat das EDI beauftragt, ihm eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.
Der Bundesrat
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