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November 14, 2018

UVEK - Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren an alle Haushalte in Vorbereitung

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UVEK - Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren an alle Haushalte in Vorbereitung
Bern, 14.11.2018 - In vier Musterfällen hat das Bundesgericht am 2. November 2018 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Als Folge dieser Urteile schlägt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor, dass der Bund die Mehrwertsteuer an alle Haushalte zurückerstattet. Das UVEK bereitet nun eine gesetzliche Grundlage für eine pauschale Rückzahlung in Form einer Gutschrift an alle Haushalte vor, ohne dass diese aktiv werden müssen.

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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