BK - Vernehmlassungseröffnung: Parlamentarische Kommissionen
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Bern, 15.11.2018 - Pa.Iv. 16.411 «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung»
Mit dem Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) soll präzisiert werden, zu welchen Zwecken die Versicherer dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) Daten in welcher Form – aggregiert oder pro versicherte Person – weitergeben müssen.
Datum der Eröffnung: 15. November 2018
Vernehmlassungsfrist: 1. März 2019
Bundeskanzlei
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