ESTV - Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ab 2019
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Bern, 21.06.2018 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) den Auftrag erhalten, ab dem 1. Januar 2019 die Radio- und TV-Abgabe bei Unternehmen zu erheben. Damit löst die ESTV die Billag als Erhebungsstelle ab. Für Unternehmen richtet sich die Abgabepflicht neu nach dem in der MWST-Abrechnung deklarierten Umsatz. Es sind sechs Tarifkategorien vorgesehen. Abgabepflichtige Unternehmen erhalten im Verlauf des Jahres 2019 automatisch eine Rechnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Unternehmen und autonome Dienststellen von Gemeinwesen zu einer Abgabegruppe zusammenschliessen.
Eidgenössische Steuerverwaltung
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