BR - Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Gesetz über elektronische Medien
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Bern, 21.06.2018 - Künftig wird die Förderung der Service-public-Leistungen im Bereich der elektronischen Medien auf Online-Angebote ausgeweitet werden und nicht mehr nur auf Radio und Fernsehen beschränkt sein. Im Online-Bereich werden finanzielle Mittel jedoch nur für Service-public-Leistungen gewährt, die im Wesentlichen auf Audio- und Videoinhalte setzen und nicht reine Textangebote sind. Am 20. Juni 2018 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für die Eröffnung der Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM). Darin vorgesehen ist auch die Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, um eine grössere Staatsferne zu gewährleisten. Das neue Gesetz zielt ausserdem darauf ab, das Regelwerk für Medien ohne Service-public-Auftrag weiter zu lockern. Das BGeM soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz ersetzen. Die interessierten Kreise können bis am 15. Oktober 2018 zur Vorlage Stellung nehmen.
Der Bundesrat
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